Frage wegen dem Geld 6 wochen davor und 8 danach?

Haalo Mädels,

bin jetzt 26. ssw und arbeite noch bis zum 24. März.
Entbindungstermin ist der 20. Mai.

So nun meine Frage(n):

- Von wem bekomm ich das Geld 6 wo davor und 8 wo danach?
- Und wieviel bekomm ich da?
- Und wo muss ich das beantragen?
- (Falls relevant: mein nettoeink. ist ca 800 Euro)

Danke für eure Antworten!

Daniela mit #baby 26ssw

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Hi Dani

Du meinst den Mutterschutz...

Das MuSchu Geld bekommst Du zu Teilen von Deiner Krankenkasse (13 Euro am Tag), den Rest bekommst Du weiterhin von Deinem Arbeitgeber.

Du bekommst 7 Wochen vor dem ET von Deinem FA eine Bescheinigung, wann Dein MuSchu beginnt etc. Die gibst Du Deinem AG und reichst sie bei Deiner Krankenkasse ein..

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

LG
Frauke (29+6)

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Hallo,

Du bekommst das Mutterschaftsgeld bis zu 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse und den Rest zahlt Dein Arbeitgeber. Es ist so hoch wie Dein jetziges Einkommen.
Du bekommst in der 34. SSW von Deinem FA eine Bescheinigung, diese füllst Du auf der Rückseite aus und schickst Sie dann an die Krankenkasse.
Und bei mir war es dann so, wenn Du Dein Kind geboren hast, dann bekommst Du für die Krankenkasse eine Geburtsurkunde vom Standesamt, diese schickst Du zur Krankenkasse und bekommst das Geld für die letzten 8 Wochen.

Schöne Restschwangerschaft.

LG
Christine + David *27.11.06

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Hallo Daniela,
guckst Du hier:
www.familien-wegweiser.de.
Mutterschutzgeld ist ja 100%. Das anschließende Elterngeld wäre dann 67% von 800 Euro.
Und genaues erfährst Du auf o.g. Seite!
Gruß
kugelchen71