Beschäftigungsverbot*lang

Hallo Ihr !

Ich hab da mal ne frage,und zwar...ich war jetzt 6wochen krankgeschrieben und habe vorerst bis zum 13.02 ein beschäftigungsverbot von meinen fa bekommen.

Nun schrieb mich meine firma an bzw die personalabteilung,das sie gar nicht wüßten das ich schwanger bin und daher auch kein geld an mich überweisen.

Nun ist es so,das ich mich absolut nicht auskenne.Ich habe meinen chef in der fiale wo ich tätig bin bereits in der 9ssw mitgeteilt das ich ss bin(jetzt 23ssw).Natürlich hab ich auch gefragt ob er irgendwelche unterlage bräuchte als bestättigung der schwangerschaft,was er jedoch verneinte.

Habe dann für die personalabteilung nu ne bescheinigung über die schwangerschaft zugeschickt und nochmal mit dennen Telefoniert.

Jetzt meinte die von der Personalabteilung das sie meinen fa noch anschreiben wird,um genaueres über mein bechäftigungsverbot zu erfahren was ich den hätte etc.darf sie das eigentlich?,normal mü0te ihr das schreiben doch vom fa reichen wo drinnen steht das er für mich das beschäftigungsverbot ausspricht.

Am 8.2 hab ich wieder termin beim fa und da wird sich rausstellen ob ich vielleicht bis zum ende der ss ein beschäftigungsverbot bekomme.Da ich gesundheitlich noch andere Probleme habe.

Muß mein arbeitgeber den jetzt eigentlich weiter an mich zahlen oder muß ich zur krankenkasse?ich hab da absolut keine ahnung jedenfalls hab ich für diesen Monat kein gehalt bekommen,und muß schauen wie ich jetzt über die runden komme.

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus.Würde mich über antworten freuen.

Und sorry das es lang geworden ist,und achtet nicht so auf die rechtschreibung:-)
lg

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Hallo,

erstmal finde ich es ein starkes Stück, dass deine Firma kein Gehalt überwiesen hat. Denn egal weswegen du nun krank bist, dieses Geld steht dir zu wie jedem anderen auch, der sich krank meldet.

Ob die Firma das Recht hat, bei deiner FÄ nachzufragen, weshalb ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, weiß ich nicht. Aber es ist ja so, dass deine Ärztin an das Schweigegebot gebunden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ohne vorherige Rücksprache mit dir, Angaben machen darf bzw. wird.

Soweit ich weiß, zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu 6 Wochen. Danach gibt es Geld von der Krankenkasse. Erkundige dich mal bei deine Krankenkasse, wie das da gehandhabt wird.

Viel Glück und gute Besserung!

Gruß Anja mit Chiara (02/2003) und Krümel inside (07/2007)

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Hallo,

hier ein paar Auszüge aus dem Mutterschutzgesetz, es dürfe deinen Fragen klären. Jeder Arbeitgeber muss sich daran halten.

Gem. § 3 Abs.1 MuSchG dürfen Frauen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Attest Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Weiterbeschäftigung gefährdet sind. Ein solches Beschäftigungsverbot darf allerdings nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortdauer der Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden, wobei sich diese Gefährdung auch aus den individuellen Verhältnissen der Frau oder aus der Fortdauer der Beschäftigung ergebenden psychisch bedingtem Stress ergeben kann.

Der AG kann bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Rückfragen wegen des Umfanges stellen, der Arzt darf jedoch keine solchen nach der Begründung des Beschäftigungsverbotes beantworten.


Dein Arbeitgeber hat nur das Recht zu fragen, wie lange den das Arbeitsverbot dauert.

Der Arbeitgeber ist gem. § 11 MuSchG verpflichtet, der Arbeitnehmerin, die außerhalb der Schutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes (z.B. ärztlich angeordnetes Beschäftigungsverbot, Verbote bestimmter Beschäftigungsarten und Entlohnungsformen, Verbote von Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit) mit der Arbeit ganz oder teilweise aussetzen oder wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder Entlohnungsart wechseln muss, den Einkommensverlust auszugleichen.
Dein Arbeitgeber hatl deinen Lohn zu zahlen, vielleicht reicht es schon wenn du ihm eine Kopie des Mutterschutzgesetzes vorlegst.
Du findest es unter folgendem Link:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Lg
elisha + #ei 7+5

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Hallo,

normalerweise hättest du deinem Chef eine Bescheinigung vom Arzt, über deine SS mit vorraussichtlichem ET geben müssen.

Ich weiß leider nicht wie es sich rechtlich verhällt, wenn du es nur mündlich angibst und wenn dein Chef dir auf Nachfrage sagt, er brauche keine weiteren Unterlagen von dir und er es nicht an die Personalabteilung weiterleitet.

Waren denn zufällig Kollegen in der nähe die bezeugen können, das du es ihm gesagt hast? Wäre sicher ein vorteil.

Würde mich mal bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Arbeitsrecht schlau darüber machen.

Zum Beschäftigungsverbot kann ich dir sagen, das sie dir normalerweise solange es gilt, dein volles Gehalt zahlen müssen.
Nur sagen die jetzt das sie ja nichts von der SS wussten und wie gesagt, da würde ich mich mal beraten lassen, wie es mit deinen Rechten aussieht und ob die das einfach so dürfen, dein Gehalt nicht zu zahlen.

Kann dir nur raten, morgen gleich eine Beratungsstelle oder Anwalt aufzusuchen, die können dir dann auch sagen woher du erstmal Geld bekommen kannst.
Adressen findest du bestimmt im internet, wo in deiner stadt du solche stellen findest.

Kopf hoch:-)

LG Marion

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Hi ,

erstmal lieben dank für eure antworten.Ich wollte euch nochmal das schreiben hier mailen was ich von der firma bekommen habe,ich blick da net so wirklich durch.

Zeugen hatte ich allerdings nicht,aber jeder in der Fiale wo ich arbeite weiß das ich schwanger bin.Hatte im Dezember mein leztes Gehalt bekommen also 6 wochen hatten die gezahlt.

so nu tipssel ich mal was die mir geschrieben haben.wie gesagt bitte nicht auf die rechtschreibung achten danke:-)

Sehr geehrte frau....

in unserem haus in hamburg... wurde die ärztliche bescheinigung dun dr. x vom 15.01.07 vorgelegt.Diese bescheinigung wurde unserer rechtsabteilung zur Prüfung auf Rechtmäßigkeit übergeben.

Während der besethenden Arbeitsunfähigkeit endet der Entgeldfortzahlungsanspruch am 11.01.2007.

Sie haben bisher versäumt,eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft unter angabe der errechneten geburtstermins vorzulegen(ich hatte meinen chef gefragt der mir aber sagte er bräuchte keine)

Es war daher nicht möglicg,die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes zu beachten und das Gewerbeaufsichtsamt zu benachrichten.

Wir bitten sie ,diese bescheinigung umgehend hier einzusenden,damit wir unseren gesetzlichen verpflichtingen nach kommen können.


So das war das schreiben was ich bekommen hatte.wie gesagt ich habe sofort am näächsten tag die bescheinigung abgeschickt.Nur versteh ich nicht was sie noch von meinen Fa will da ihr ja halt schon das beschäftigungsverbot vorliegt.Ich hatte ihr auch selber gesagt das es mir momentan körperlich net gut geht unteranderem wegen anderer gesundheitlichen probs.

Kann ich den jetzt davon ausgehen,das ich evtl trotzdem mein gehalt nachträglich bekomme?weil sie meinte irgendwas mit sie wäre der meinung ich bin nur bedingt arbeitsunfähig und sie will mich sonst noch anders einteilen,aber ich glaube nicht das sie urteilen kann wie es mir körperlich geht.

sorry nochmal das es solang geworden ist.Nur das ganze wurmt mich auch,zumal ich jetzt auch noch auf ein schreiben von dennen warte ,wo ich die gebeten habe sie möchten mir nochmal ne kopie on meinen Bv geben da ich vergessen hatte es zu kopieren.

danke fürs zuhören bzw lesen

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kommt drauf an, welches BV du bekommen hast. Da musst du dich nochmal mit deinem FA in Verbindung setzen.

Es gibt ja BV`s wo du gar nicht mehr arbeiten gehen darfst und dann gibt es welche, wo du bedingt arbeiten gehen darfst ( mit Einschränkungen, wie z.B: verkürzte Arbeitszeit, Verbot best. Tätigkeiten)

Auf jedenfall steht denen nicht zu, dass du ne Bescheinigung über möglichen ET denen vorzulegen hast. Das erfolgt erst kurz vor dem Mutterschutz, denn da erhälst du einen Wisch vom FA. Und wenn dein Chef sagte, dass er keine Unterlagen benötige, dann ist das nicht dein Problem.

Fakt ist, sie müssen das versäumte Gehalt umgehend nachzahlen!!!

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Was aber bei vielen hier oft völlig unbeachtet bleibt: Ein Beschäftigungsverbot heißt nicht automatisch, dass man gar nicht mehr arbeiten gehen darf. Es bedeutet lediglich, dass bestimmte Beschäftigungen nicht mehr verrichtet werden dürfen.

Das wird bei den Altenpflegerinnen und Krankenschwestern immer sehr deutlich. Die dürfen z. B. nicht mehr schwer heben, bestimmte Aufgaben, bei denen erhöhte Ansteckungsgefahr besteht, nicht mehr verrichten usw. Es gibt aber immer noch Tätigkeiten, die sie ausrichten dürfen. In manchen Pflegeeinrichtungen reicht das für eine Weiterbeschäftigung, in anderen lohnt sich das nicht, da die meisten Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden können. (ich hoffe, das war bis hier verständlich)

Ich denke, deine Personalabteilung will wissen, welche Beschäftigungen du genau nicht mehr verrichten darfst und ob die Chance besteht, dich vorübergehend mit anderen Tätigkeiten zu betrauen.

Dass du kein Geld mehr bekommt, wird vermutlich daran liegen, dass jemand in der Personalabteilung meint, du wärest weiter krank geschrieben, denn nach 6 Wochen hört ja die Lohnfortzahlung auf und dann wird ein Teilbetrag von der Krankenkasse übernommen.

Du solltest nochmals mit der Personalabteilung sprechen und fragen, welche Unterlagen du noch nachreichen musst. Was das Beschäftigungsverbot betrifft, solltest du dazu nochmals genau deinen FA interviewen.

Einen schönen Sonntag noch!
LG
Anneke

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setz dich mal umgehend mit dem "Amt für Arbeitsschutz" in Verbindung. Die wissen da ganz genau, wie das mit Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot ist.

Eins kann ich dir auf jedenfall sagen. Deine Ärztin darf keine Auskünfte über den Grund deines BV`s machen...somit muss die Perso-abteilung sich mit dem Schriebs vom FA zufrieden geben. Ob sie nun Auskunft erhalten...ist ja nicht dein Problem.
Was die Benachrichtigung über deine SS angeht...so reicht es allemal aus, wenn du deinem Chef mündlich die Sache mitteilst (war bei mir auch so)...eine Bestätigung über voraussichtlichen ET bekommst du eh erst frühestens 7 Wochen vor ET. Mit dem Schriebs musst du dich dann an die KK und deinen Chef wenden, zwecks Mutterschutzplanung. Im übrigen ist niemand verpflichtet seine SS jemanden mitzuteilen. Aber das hast du ja gemacht.
Und was die Bezahlung angeht, da macht sich die Perso-abteilung strafbar...Sie hat dich weiter voll zu bezahlen...und da brauchen die dir auch nicht mit der ausrede kommen, sie hätten von nichts gewusst.
Bei meinem BV erhält mein Chef das volle Gehalt was er an mich zahlt von meiner KK zurück, da wir ein kleiner Betrieb von unter fünf Leuten sind. Wie es da bei euch ist, erfährst du bei deiner KK, aber auch beim Amt für Arbeitsschutz (dort eher, weil manche KK da auch nicht immer richtig informiert sind)

Viele Grüsse

Sonja