Kein Mutterschaftsgeld?! Was denn dann?

Hallo ihr lieben,

als wenn ich zur zeit nicht genügend stress hab, machen mir jetzt die Ämter noch welchen! Befinde mich derzeit noch bis zum Mutterschutz in schulischer Ausbildung, d.h. ich habe kein Einkommen! Wollte jetzt den Antrag für Mutterschaftsgeld haben, wurde aber nicht bewilligt da ich Familienversichert bin! Dann habe ich die gefragt von was ich denn bitte leben soll...und als Antwort bekam ich, ich solle doch mal die Agentur für Arbeit fragen... ha ha ha! Die haben aber ein neues Gesetz und da ich unter 25 bin, seh ich von denen auch keinen Cent! Ich könnte ja zurück zu meinen Eltern und die wären dann für mich Unterhaltspflichtig!Hab gedacht, ich bin im falschen Film! Kann ja jetzt wohl kaum nur vom Kindergeld leben! Weiss momentan echt nicht was ich noch machen soll...versteh die Welt nicht mehr...

lG, Nina* (33.SSW)#baby

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Hallo Nina,

in deiner VK steht doch, dass du verheiratet bist (zumindest schriebst du "mein Mann"); verdient er denn nix #gruebel??


LG von Simone + Emely #baby + Steffen #ei (31. SSW)

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Doch, er ist aber selbstständig! Wir renovieren gerade und sind ziemlich auf das Geld angewiesen..und abhängig von jemanden sein ist auch nicht mein Fall wenn du verstehst was ich meine...

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aber vom amt abhängig zu sein macht dir nichts aus?

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Geh bitte wirklich zum Hartz-4-Amt! Du bildest mit deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft! Da müsstest du aufjedenfall etwas bekommen!

Meine kleine Schwester ist 17, wohnt bei meinen Eltern und bekommt alles vom Amt!!!! Der geht es wirklich besser als mir!!

Versuch es einfach!! Aber schnellstens, denn du hast ja auch nicht mehr lange bis zum ET!

LG, manuela + #ei 15. ssw

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Kann ich wirklich nur bestätigen.
Du bildest mit Deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Selbst wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnen würdest, würdest Du als Schwangere im Haushalt Deiner Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.
Natürlich wird beim Bedarf das Kindergeld abgezogen und es wird auch geprüft inwieweit der Vater Deines Kindes für Dich unterhaltspflichtig ist.
Solltest Du allerdings bei Deinem Freund wohnen, wird von einem eventuellen Bedarf Dein Kindergeld und sein Einkommen abgezogen.
Ich würde dir raten Dich mal bei Profamilia beraten zu lassen. Die kennen sich sehr gut aus und helfen Dir auch weiter.

Lies mal hier, vielleicht hilft es Dir weiter:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=656641&pid=4210795&bid=28

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Danke schön, werd mich da glaub ich nächste woche nochmal richtig schlau machen...vielleicht hilfts ja! Danke, Nina*

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Hallo!

Du schreibst das Du ne Schulische Ausbildung machst, was bekommst du denn für geld? Lehrlingsgeld? Bafög? Ich hatte bei meinem Sohn ne Schulische Ausbildung und habe kein Mutterschaftsgeld bekommen da ich bafög bezogen habe und dieses Geld habe ich bis zum ET weiter gezahlt bekommen. Ich weiß zwar nicht wie das jetzt ist, denn das war 2003 aber fragen würde ich mal.

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Hallo scha,
wenn ich Dich richtig verstanden habe bist Du verheiratet und über
Dein Mann familienversichert?
Denn als Familienversicherte kannst Du einmalig
Mutterschaftsgeld bei der BVA(Bundesversicherungsanstalt in
Bonn) beantragen, sind immerhin ca. 210Euro.
Liebe Grüße und noch eine schöne Schwangerschaft
Nadine+#baby -6Tage

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Ich hab auch kein Mutterschaftsgeld gekriegt, das kriegen halt nur Angestellte und so. Dafür gabs das Erziehungsgeld eben schon ab der Geburt und nicht erst nach dem Mutterschutz. Dürfte beim neuen Elterngeld genauso sein.

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Warum planst Du ein Kind, wenn Du noch nicht mal ne Ausbildung hast??Oder war es nicht geplant, dann sorry. Aber man kann ja erstmal fuer Sicherheit sorgen und ein Heim fuers Kind aufbauen bevor man Kinder bekommt und nicht dem Staat auf der Tasche liegen...#kratz versteh so eine Einstellung nicht!

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Ähm, ich habe ein abgeschlossenes Studium, wie kommst Du drauf ich hätte keine Ausbildung?#kratz

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Was ist denn mit Elterngeld? soweit ich weiß, bekommt das jeder!! Mindstens sind es immer 300 E monatlich. www.bmfsfj.de: "Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende, Kleinstverdiener"

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ja, schon aber das geld kann man ja erst ab der geburt beantragen und wird dann meist auf grund der bearbeitungsgebühr später ausgezahlt...es geht ja um den zeitraum ab Mutterschutz bis zum Elterngeld...

Nina

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Bis zum Mutterschutz zahlt dann doch das Bafögamt, bzw. ALG II wenn du einen Nachweis erbringst das, dass Bafögamt nicht zahlt. ( so war das 2005 bei mir) Außer dein Parnter verdient zuviel, dann steht dir nur das Erziehungsgeld und vielleicht ein einmaliger Zuschuss von Caritas oder Co. zu.

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Hi Nina,
natürlich bekommst du geld vom Amt. Wie schon geschrieben, du musst zum Sozialamt( bei uns Arbeitsgemeinschaft für Soziales und Integration) gehen. Du bekommst jegliche Unterstützung. Dir steht der Regelsatz von 345 Euro, dann ein Mehrbedarf ab 13.Woche von 58 Euro zu und die bezahlen Dir Deine Miete, da gibt es aber Grenzen. Zusätzlich beantragst Du Beihilfe für Schwangerschaftsbekleidung (100€)Säuglingsausstattung (256 €) und dann Beihilfe für Ausstattung (Kinderwagen und Kinderbett= 200€). Zusätzlich lass dir einen Termin bei Stiftung Mutter und Kind (z.B. Caritas)geben, dort wird nachgerechnet wieviel Dir von denen zustehen würde. Viel Glück LG Bini



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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=2&id=843233