Welche Konsequenzen wenn falscher Vater beim Jugendamt angegeben?

Hallo Ihr Lieben,

zunächst einmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr.

Ich stelle hier diese Frage für eine Freundin von mir. Sie hat eine Tochter, die mittlerweile 3 Jahre alt ist. Sie ist immer davon ausgegangen, dass ihr damaliger Freund der Vater des Kindes ist. Nun, je älter sie wird, je weniger Ähnlichkeit hat sie mit dem angenommenen Vater.
Nun ist meiner Freundin aufgefallen, dass ihre Tochter sehr viel Ähnlichkeit mit dem Mann hat, mit dem sie vor dem angenommenem Kindsvater zusammen war..... Vom Zeitpunkt der wahrscheinlichen Empfägnis, würde es sogar passen...

Jetzt hat der bislang angenommene Kindsvater die Vaterschaft seinerzeit anerkannt. Da dieser jedoch nicht arbeitet, bekommt meine Freundin UVG.

Wie sieht es jetzt mit den Konsequenzen aus, wenn sich herausstellen sollte, dass der andere Mann der Vater ist? Soll sie überhaupt weitere Anstrengungen unternehmen dies in Erfahrung zu bringen? Fragen über Fragen.... und ich kann ihr nicht wirklich helfen.... Habt Ihr da vielleicht ein bisschen Ahnung? Wäre für Antworten dankbar!

Vielen Dank und liebe Grüße

Missy + #baby boy (bei dem der Vater 100% sicher bekannt ist)

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Da der vermeindliche Vater die Vaterschaftanerkannt hat, kommt er da so schnell nicht mehr raus, sag deiner Freundin sie möchte bitte einen Vaterschaftstest machen, wenn sie das nicht tut, muß der "falsche Vater" für das kind unterhalt zahlen, nur wenn durch einen Vaterschaftstest erwiesen ist, das er NICHT der Leibliche Vater von der kleinen ist, kann er Gerichtlich dagegen angehen.

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konsequenzen vom amt hat sie keine zu befürchten.
der falsche vater kann aber vom richtigen vater den kompletten unterhalt zurückfordern.
hat das amt den unterhalt gezahlt weil der falsche vater kein geld hatte, dann kann das amt den gsamten unterhalt vom richtigen vater zurück fordern.
deine freundin hat keine nachteile davon

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Hallo. Wir haben auch gerade vor kurzem die Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Dort wurden wir belehrt (steht auch auf dem Merkzettel), dass der "Vater" der Vaterschaftsanerkennung innerhalb von 2 Jahren widersprechen kann, nachdem er erfahren hat, dass er nicht der Vater ist. Deine Freundin bzw. der Vater muss also den Vaterschaftstest machen lassen und wenn dabei rauskommt, dass er nicht der Vater ist, hat er 2 Jahre Zeit um Widerspruch einzulegen.

LG Heidi