Mann nimmt 1Jahr Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,
hätte da mal eine Fragen bzgl. Elternzeit - Elterngeld !
Schnell zu unseren Situation:
Mein Mann geht einen normalen Beruf nach (40 Std.), zudem haben wir zusammen ab 01.2006 ein Geschäft eröffnet. Dieses Geschäft läuft unter meinem Namen. Da ist ein handwerkliche Geschäft ist mach ich die Büroarbeit und er das Handwerkliche!
Wir haben uns jetzt überlegt, dass mein Mann 1Jahr Elternzeit nimmt. Er arbeitet aber zusätzl. 30 Std. die er darf in unserem Geschäft. Ich bin ja auch daheim und kann mich gut um den Nachwuchs kümmern :-).
Bis jetzt weiß sein Chef nichts davon, dass er 1Jahr zu Hause bleiben möchte. Wann muß er es seinem Chef sagen? Mein Mann hat bedenken, dass er nach 1 Jahr seinen Arbeitsplatz verlieren könnte. Vielleicht läuft unser Geschäft bis dorthin so gut, dass er seinen normalen Beruf nicht mehr ausüben wird. Aber wer weiß das jetzt schon ?!?!
Wo müssen wir folgende Sachen beantragen und vorallem wann:
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Kindergeld

Mein ET ist der 16. April 2007

Vielen Dank für Eure Antworten

Melanie (21+0)

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HI,

ich kann dir leider nur einen Teil deiner Fragen beantworten. Und zwar den zur Elternzeit. Er muss das 7 Wochen vor dem voraussichtlichen ET dem Chef schriftlich mitteilen.

Lg
Nina 12+5

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nee.. er muss es 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit beantragen!
Also sobald das Baby da ist.

LG
ivi, 18. SSW

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sorry.. ich hab gerade gelesen, dass ab 2007 die 7-Wochen-Frist gilt...

lg
ivi

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Mutterschaftsgeld: 8 Wochen vor ET bekommst du von deinem FA eine Bescheinigung, mit der du dieses bei deiner Krankenkasse beantragst

Elterngeld: ich denke das beantragt man sicher dort, wo es bislang Erziehungsgeld gab, ist in jeder Stadt anders, bei uns ist es das Versorgungsamt, Anträge gibt es im Krankenhaus nach der Geburt, eingereicht werden muß Geburtsbescheinigung vom Standesamt, gibt es logischerweise auch erst nach der Geburt

Kindergeld: wird beantragt beim Aebeitsamt, nach der Geburt, da man dafür auch die Geburtsbescheinigung braucht

Wie ihr das mit der Elternzeit regeln wollt, finde ich richtig gut. Dein Mann darf deshalb nicht gekündigt werden. Wenn er nach 1 Jahr wieder anfängt zu arbeiten und dann 3 Monate später entlassen wird, ist das natürlich ne andere Sache. Aber welcher Job ist heute schon sicher.

Wünsche euch alles Gute!
Frosch11

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Hallo Melanie!

Zum Mutterschaftsgeld:

7 Wochen vor ET bekommst du ein Attest von deinem Frauenarzt.
Das schickst du ausgefüllt an deine Krankenkasse.

Allerdings bemerke ich ja gerade, das du eigentlich selbstständig bist, ich weiss nicht wie es dann da aussieht.
Du bist ja dann sicherlich nicht pflichtversichert.

HIer gibt es noch weitere Infos:

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

Zum Elterngeld:

Dazu sind noch keine Anträge etc. draussen, da es ja erst nächstes Jahr wirksam wird.
Wenn es soweit ist finde man sicherlich die Einträge auf folgender Seite:

http://www.bmfsfj.de/

Kindergeld kannst du bei deinem ortansässigen Arbeitsamt beantragen, weil auch dort die Kindergeldkasse ansässig ist.


http://www.arbeitsagentur.de/nn_124664/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSuche__Form,templateId=processForm.html?resourceId=124466&input_=&pageLocale=de&allOfTheseWords=kindergeld&searchstart.x=0&searchstart.y=0&resultsPerPage=5&docType=alle&sortString=&eSSt=0

Bei weiteren Fragen melde dich doch!

Auch dein Mann unterliegt einen Kündigungsschutz.
Wenn ersichtlich ist, das ihm aufgrund der Elternzeit gekündigt worden ist, gibt ihm jedes Arbeitsgericht dieser Welt recht.


Noch eine schöne #schwanger

Gruß
Nanny

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hm das der Mann Kündigungsschutz unterliegt ist nur bedingt richtig
wenn du genau schaust.
dann steht dem Vater nur 1 Tag zur verfügung, an dem er ohne Sorge die erziehungszeit beantragen kann. Und zwar genau 8 wochen vor beginn der Elternzeit..
davor ist er nicht Geschützt! ab 1.1. sind es dann genau 7 wochen vor der Eltnerzeit!..
http://www.vnr.de/artikel/index_31288.html

sweathu mit Léon, Lena-Sophie und #sonne 20+0 ssw

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Aus dem Artikel:

Der Sonderkündigungsschutz (der ja nur für die Väter wichtig ist, weil Schwangere sowieso Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz genießen) setzt aber weiterhin ACHT Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ein.

Die 7 Wochen sind für die Bantragung sprich sp. 7 Wochen vor Antritt muß beantragt werden.

Lg,
ivi, 18. SSW