arbeiten im mutterschutz-was sagt das gesetzt? erlaubt? versicherung?

huhu!!!!!

bin im mutterschutz, würde aber gerne ein paar stunden in der woche arbeiten gehen solange es mir gut geht und bis das kind da ist.

ist das ok? wie ist das mit versicherung, FALLS etwas passiert?

muss ich nochwas wissen?

ich arbeite freiwillig und unentgeldlich!

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Hallo!
So wirklich viel kann ich Dir dazu leider auch nicht sagen. Grundsätzlich heißt es, dass man in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten darf, danach aber auf keinen Fall. Wie das mit Versicherungen geht, weiß ich nicht (insbesondere bei unentgeltlicher Arbeit). Müßte aber theoretisch funktionieren. Ich habe in der ersten Woche meines MuSchu noch ganz normal in meiner Firma gearbeitet. In der folgenden Woche habe ich noch zu Hause mit dem Laptop ohne Kundenkontakt weiter gemacht. War kein Problem.
LG Jessica mit Hannah (die seit Samstag schon ein Jahr alt ist #freu#schock)

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Ich habe gelesen, dass man in den 6 Wochen vor ET noch arbeiten gehen darf, wenn man möchte. Allerdings darfst du dann jederzeit auch sagen, es geht nicht mehr. Nach der Entbindung darfst du nicht beschäftigt werden innerhalb der 8 Wochen.
Da sich das auf ein "normales" Arbeitsverhältnis bezieht, denke ich, dass man es auch auf ein unentgeltliches Arbeiten beziehen kann. Ob du da versichert bist, solltest du mit dem AG klären.

LG
Silke

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schön, die Frage hatte ich auch ich habe einen Nebenjob den ich weitermachen möchte.. wenn ich nicht mehr kann übernimmt das dann mein Mann (ich putze nebenbei unser Treppenhaus komplett)
wenn ich den Job nicht mache, dann wird ihn ein anderer Übernehmen und ich bin ihn dann dauerhaft los, wär ja doof...

Aber wegen der Versicherung weiß ich auch nicht?! ich muss wohl auch noch mal nachfragen..

Lg ena und Johanna ssw29

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Wieso arbeitet jemand unentgeltlich? *kopfschüttel*

Laut Gesetz darfst Du in den Wochen vor der Geburt während des Mutterschutzes arbeiten. Du kannst das auch jederzeit widerrufen. Nach der Geburt ist es allerdings gesetzlich verboten, dass Du die ersten acht Wochen arbeitest. Steht alles im Mutterschutzgesetz ab § 3.

Ich habe jetzt Freitag meinen letzten Arbeitstag und freue mich da schon drauf. Wenn mein Chef mir das bezahlen würde, würd ich allerdings wohl auch noch zwischendurch paar Stunden arbeiten gehen :o)

LG, Steffi 33+3

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Ich kann mich den anderen anschließen. Ich musste einen Schrieb aufsetzen, in dem ich versicherte, freiwillig und auf eigene Gefahr zu arbeiten. Meine Kasse sagte, ich sei trotzdem versichert. Wie gesagt, die acht Wochen nach der Geburt darf man auf keinen Fall.

Alles Gute, Agathe