Frechheit! Jugendamt rät mir zu alleinigem Sorgerecht.

Heute habe ich mich mal um Formalitäten gekümmert. Ich bin zwar erst in der 26. SSW, aber da unsere Tochter jetzt Überlebenschancen hätte, möchte wir nun die Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtsteilung etc. machen.

Das Standesamt war sehr nett und hat mich telefonisch gut beraten. Am Dienstag haben wir einen Termin, wo wir eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machen und festlegen, dass unser Kind den Nachnamen des Vaters erhält.

Beim Jugendamt sah die Sache anders aus. Statt einer Beratung wurde ich mit Unverständnis empfangen. Ehrlich gesagt, hat der Typ dort mit mir geredet, als ob ich gerade eine Unverschämtheit von ihm verlangt hätte. Ich kam mir zunächst richtig blöd vor. Eine vorgeburtliche Sorgerechtsteilung wäre ja total unüblich, dann würde eine "komische Formulierung" in den Unterlagen stehen, weil ja der Kindsname noch nicht eingetragen wird.

Ehrlich gesagt war ich sprachlos. Sooo unüblich finde ich es eigentlich nicht, wenn man das Sorgerecht jetzt schon teilen will. Aber der Typ vom Jugendamt versuchte tatsächlich, mir das auszureden. 1. Zu früh. 2. Nicht rückgängig machen im Falle einer Trennung. Das sollte man sich gut überlegen, blabla...

Dann musste ich noch mit ihm diskutieren, dass wir zum Einen natürlich das Sorgerecht teilen werden, da mein Freund sich genauso sicher sein soll wie ich, dieses Kind niemals zu verlieren.

Und dann habe ich diesen Mann mal gefragt, was eigentlich passieren würde, wenn mir etwas zustösst und unsere Tochter überlebt. Die Antwort: das Kind wird vom KH direkt in zu einem Vormund gegeben. Der Vater hat kaum Chancen, an sein Kind zu kommen.

Ich konnte nur noch sagen: "Sehen Sie...und mit dieser Info werde ich ab heute keine Nacht mehr ruhig schlafen. Deshalb stehe ich dann nächste Woche in Ihrem Büro und wir werden das Sorgerecht VORGEBURTLICH teilen."

Ehrlich gesagt war ich nach dem Gespräch ziemlich sauer. ist das Jugendamt nicht dazu da, die Familie zu schützen? Statt dessen lassen die einen wohl lieber ins offene Messer laufen. Vermutlich wusste dieser Mann einfach nur nicht, welches Formular er für diesen Vorgang ausfüllen muss o.ä.

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Halloechen #blume

lass dich ersteinmal #liebdrueck

darf ich mal fragen wo du herkommst??? mir ist naemlich das gleiche passiert als wir letztes Jahr im Dezember zum Jugendamt (in berlin) waren...nur das eine Frau den Part uebernommen hatte..wie auch bei dir ging es.."sind sie sich sicher?? sie geben alle ihre ALLEINIGEN rechte auf, man kann es nicht mehr rueckgaengig machen (ausser vor gericht beim sorgerechtsprozess) und ueberhaupt ist es besser wenn sie es nicht machen..ist vor der geburt sowieso bloedisinn..."
also nicht viel anders..wir haben es trotzdem gemacht, obwohl wir dieses jahr geheiratet haben...man weiss schliesslich nie was passiert und es ist schliesslich "sein" kind und da soll es auch aufwachsen wenn mir was passiert!

wir waren damals auch sauer, aber lass dich nicht unterkriegen..mach es auf jedenfall!

LG, anna04 + #baby Xenia 19.01.2006 und mit dem kleinen Schlumpf im #ei (13.SSW)

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Hallo,

also ich muss sagen, dass ich keine Probleme hatte.

Ich habe das auch alles gemacht, als ich schwanger war. War - glaub ich - so in der 18. Woche.

Überhaupt kein Problem. Dann steht da halt nur: ....erklären die Vaterschaft des voraussichtlich am .... geborenen Kindes...

Andrea

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Also ich hatte da null probleme. Wir hatten einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung. In den Unterlagen steht bei uns:

... dem Kind aus der derzeitigen Schwangerschaft von Frau ...

Also alles ganz klar. Es gab auch eine Rechtsbelehrung zwecks Erbschaftsrecht und Unterhaltspflicht sowie Sorgerecht im Trennungsfall, aber alles ganz nett. Und als wir aus dem Amt sind hat mein Freund von einem Ohr zum anderen gegrinst und war mächtig stolz rein rechtlich nun schon richtig Papa zu sein.

Wer weiß, was der Mann für nen Problem hat #gruebel, hauptsache ihr seid euch einig.

Liebe Grüße.
Yvonne

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Ich habe mit dem Jugendamt von Mayen-Koblenz telefoniert.

Nein, unterkriegen werde ich mich ganz sicher nicht lassen, dafür bin ich viel zu stur ;-)

Ich finde die Position unverheirater Väter nur ziemlich krass. Wenn ich mir überlege, wie sehr mein Freund schon jetzt an dem Baby hängt, obwohl es ja noch in meinem Bauch ist. Sie ist eben seine Tochter... und es würde ihm wirklich das Herz zerreissen, sie zu verlieren (genau wie mir).

Da ist es schon heftig, dass er im Momemt noch praktisch meiner Willkür ausgeliefert ist. Und dann arbeitet noch jemand bei der Behörde gegen ihn.

Normalerweise sollte doch gerade das Jugendamt daran interessiert sein, dass ein Kind Vater und Mutter hat. Ich meine, ein Hinweis die Rechtslage ist ja OK. Aber sollte man Paare nicht ermutigen, im Falle eine Trennung eine vernünftige Regelung zu finden, die nicht für einen Partner den Verlust des Kindes bedeutet und für das Kind den Verlust eines Elternteils?



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Ich habe jetzt auch schon die Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich mit dem Kindvater gemacht.

Aber ich WÜRDE NIEMALS ein GEMEINSAMES SORGERECHT WOLLEN. Hat man ja automatisch wenn man Heirat. Aber es kann ja passieren (wie auch meiner besten Freundin) das der Kindsvater nach der Geburt nicht mehr so kooperativ ist. Glaubt mir!!!

Der kleine ist ein halbes Jahr und die Mutter (meine beste Freundin )in einem dicken Sorgerechtsstreit.

NEIN, NEIN, NEIN. Wenn der Kindvater mich noch nicht heiraten - schön und gut - aber so lange gibt es auch für mich keine gemeinsame Sorge

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Hallo,

mit dieser Meinung kann ich mich nur anschließen.

Ich war damals so dumm und habe das gemeinsame Sorgerecht gemacht war auch der festen überzeugung das muß so sein, heute könnte ich mich dafür mehr als in den POPO treten. Sollte es zur trennung kommen wie in unserem Fall, kannste bzw. mußt du alles über einen Anwalt klären lassen was den Unterhalt angeht, das Jungendamt hilft dann nicht mehr mit der Beistandschaft.

Und auch so, sollte dein Kind mal Operiert werden, brauchst du die Unterschrift denk mal darüber nach wie es ist wenn ihr mehr als 100km entfernt wohnt...im falle einer Trennung.

Dann noch ein bsp. ich habe Geheiratet hätte ich das alleinige Sorgerecht gehabt hätte meine Tochter Problemlos meinen neuen Namen annehmen können und so mußte der Kindsvater mit, sämtliche Papiere unterschreiben.

Ich kann dir nur eins sagen, im Falle einer Trennung stehst du nicht wirklich gut mit einem gemeinsamen Sorgerecht und ich würde mir das mit dem Nachnamen des Vaters gut überlegen.

Natürlich kann ich nur von mir sprechen, hoffe natürlich das ihr ein langes Glückliches Leben mit dem Baby haben werdet...das hatte ich damals auch noch gedacht.

Alles gute eine schöne Rest SS und eine schöne Geburt
Steffi die heute sehr unzufrieden mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist da der EX sich eh nicht kümmert um wirklich wichtige Dinge.

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Hallo,

ähnliches wurde mir bei der Caritas geraten. Da aber nur im Hinblick auf das Geld - als ob es mir darum gehen würde. Ich habe heute mit meinem Freund drüber gesprochen, wir sind uns einig. Wir wollen das gemeinsame Sorgerecht. Scheinbar versucht das Jugendamt wirklich erst auf ganz sicher zu gehen.
Klar gibt es Fälle, wo dann eine Trennung erfolgt, aber das ist ja wohl nicht immer der Fall. Und trennen kann man sich auch noch, wenn man verheiratet ist. Dann geht das Chaos nämlich auch los. Meine Schwester hat das ganze zwei Jahre mitgemacht mit ihrem noch Ehemann.

Ich denke, wenn ihr euch sicher seid (und auch aufgrund dieser Sache vonwegen "wenn was passiert...") dann beantragt gemeinsames Sorgerecht. Wir werden es auch tun.

LG Sarah mit #baby inside (24+6), da es schon nach Mitternacht ist..

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Hallo!

Also, dass das Jugendamt ausführlich darauf hinweist, welche Folgen die gemeinsame Sorge hat, ist klar und sollte auch so sein. Dass Dir allerdings richtiggehend davon abgeraten wird ist eine Frechheit.Natürlich sollte man sich schonmal vorher anschauen, mit wem man da so zusammen ein Kind bekommt und sich ernsthaft überlegen, ob vorher schon eventuelle Probleme abzusehen sind.
Ich habe z.B. eine Bekannte, deren Ex-Freund und Vater des gemeinsamen Kindes ist alkoholabhängig und kümmmert sich nur um die Kleine, wenn es ihm passt. Nun ist die Kleine auch sehr oft krank und öfters auch in medizinischer Behandlung im Krankenhaus. Meine Bekannte ist heute natürlich heilfroh, dass sie das mit der gemeinsamen Sorge nicht gemacht hat.
Aber ich denke, das sind Einzelfälle und meistens hat man dann vorher schon irgendwelche tieferliegenden Probleme in der Beziehung. Wir haben es bei unserer ersten Tochter gemacht und in den 5 Jahren habe ich es nie nie nie bereut. Er ist ein klasse Vater, der unter Garantie nur das Beste für unsere Tochter will. Deswegen waren wir in der letzten Woche auch wegen unserer zweiten Tochter beim Jugendamt und wir werden uns wieder das Sorgerecht teilen.

Alles Gute für Euch

NinniYa (36.SSW)

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Hallo ;-)

Als ich das erste Mal schwanger wurde, waren wir auch nicht verheiratet. Für uns stand fest, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben wollen (eben aus dem Grund, falls mir was passiert) und dass er die Vaterschaft anerkennt, denn wir wollten auch von Geburt an dem Kind den Nachname meines Mannes geben.
Für uns stand auch fest, dass wir heiraten, nur wollte ich nicht schwanger heiraten!

Wir wurden auf dem Jugendamt ähnlich behandelt. Die müssen einen wohl aufklären, dass man das nur vor Gericht rückgängig machen kann und es gab da wohl schon viele Probleme....
Trotzdem finde ich, müssen sie sich heute damit abfinden, dass es uneheliche Kinder gibt, aber die Eltern trotzdem eine gute beziehung führen!
Dass die das alles nicht gerne vor der GEburt machen, hat mir zuvor schon meine Cousiene gesagt. Und das stimmt. Denn die tragen dann ein: das Kind, welches am bla bla bla von Frau bla bla bla geboren werden soll.
Aber ist doch egal! Hauptsache man ist im Notfall auf der Sicheren seite! ;-)

Liebe Grüße ESther mit Lara 23 Monate + Kleines 28. SSW

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Wir haben bei Jarik auch vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht "hinterlegt".

Der Beamte MUSS einen über Rechte, Pflichten und die Folgen davon aufklären. Zum Beispiel kann der Vater nach Ablauf einer bestimmten Frist die Vaterschaftsanerkennung auch nicht mehr rückgängig machen, selbst wenn sich herausstellt, daß es nicht sein Kind ist.

Wir haben die Belehrungen alle aufmerksam zur Kenntnis genommen und dann sie Zettel unterschrieben. Das fühlte sich fast so an, wie auf dem Standesamt. Danach fühlten wir uns irgendwie so romantisch, daß wir spontan essen gegangen sind. War also eigentlich ein schöner Tag.

Laß Dich einfach nicht auf Diskussionen ein und bitte dem Jugendamtheini um die Vorbereitung der Formalitäten.

Wenn man heiratet, ist das ja auch mit gewissen Risiken und Rechten und Pflichten verbunden, auf die man vielleicht auch hingewiesen wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Standesbeamter anfängt zu diskutieren und versucht dem Paar seine Entscheidung auszureden. Das muß halt jeder für sich entscheiden, da hat einem keiner reinzureden.

Ich finde, es ist eine gute Entscheidung und Du weißt, was Du willst.

Liebe Grüße

Birte