Frage Mutterschaftsgeld

Hallo ihr Lieben,

Ich hab noch ein bisschen Zeit doch mache ich mir Gedanken zum mutterschaftsgeld.
Momentan bin ich in weiterbildung und erhalte Alg1, allerdings nur bis 11.1.2021.
Mutterschutz beginnt allerdings erst 16.1.2021, das heisst da würde ich doch kein Anspruch auf mutterschaftsgeld haben, oder?
Wenn ich allerdings bis zum 16.1 krankgeschrieben wäre ( eventuell schon im Krankengeld) hätte ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, oder?

Kennt sich jemand aus?

LG Kirsche und Babyboy 18. SSW🥰

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Mit Ende des ALG1 erhälst du weder KG noch Mutterschaftsgeld.

Du kannst je nach Lebenssituation ALG2 bekommen.

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Wenn ich aber vor Ende vom Alg1 schon krankengeld beziehe?

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Endet der KG-Bezug mit dem Ende deines ALG1-Bezuges.

Wie gesagt, dann geht nur noch ALG2 je nach Lebenssituation.

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Und denkst du über eine Krankschreibung nach, um weiterhin Geld zu bekommen und nicht Hartz IV zu beantragen?????

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Muss man immer gleich das schlechteste vom Menschen denken?
Nein, ich bin sowieso krank geschrieben aufgrund eines verkürzten Muttermundes.

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Verkürzten Gebährmutterhals...sorry

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Mutterschaftsgeld bekommst du bei alg2 nicht, aber einen mutterschaftsbedingten Zuschlag vom Amt eben. Das ist allerdings nicht sonderlich viel.

Anders wäre es, wenn du bei Antritt des Mutterschutzgeldes noch Alg1 beziehen würdest. Dann würdest du Mutterschutzgeld in Höhe deines alg 1 bekommen.

Die paar Tage zwischen Ende alg1 und Beginn Mutterschutz sind natürlich in deinem Fall extrem ärgerlich. 🧐

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Danke für deinen Beitrag, ja genau es ist sehr ärgerlich, deswegen wollte ich nur schauen ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
LG Kirsche und ich wünsche dir einen schönen Tag. LG 😊

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Ich weiß von Bekannten, das sich die Zeit des Arbeitslosengeldes um die Zeit vom Krankengeld verlängert hat. Erkundige dich doch bitte bei deinem zuständigem Amt, die können dir doch am besten helfen.
LG