Elterngeld bei zweitem Kind

Huhu,

bei meinen Sohn hatte ich das Gefühl es mit dem Elterngeld verstanden zu haben. Jetzt stehe ich total auf dem Schlauch was meine Tochter betrifft.

Zu den Eckdaten:
Mein Sohn ist am 27.3.2019 geboren worden. Hatte bis einschließlich November 2019 Elterngeld bekommen. Von Dezember 2019 bis einschließlich Juli 2020 ElterngeldPlus. Seit Dezember 2019 gehe ich in Teilzeit wieder arbeiten. Ende Dezember 2020 soll meine Tochter kommen, bin dementsprechend ab Mitte November im Mutterschutz.
Meine Fragen dazu: welche Monate werden für die Berechnung des neuen Elterngeldes heran gezogen?

Könnt ihr mir da etwas Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüße

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Guten Morgen!

Wie es mit Teilzeitarbeit bei EG Plus ist, weiß ich leider nicht (also ob die Monate bis zum 14. LM dann reingerechnet werden). Ansonsten können aber bis zum 14. LM die Monate mit EG-Bezug ausgeklammert werden. Die Monate, in denen der Mutterschutz anfängt bzw. ist, werden auch ausgeklammert.
Wir haben in BW den Antrag zum online ausfüllen. Da hab ich schon früh mal alles eingegeben und der hat mir dann genau ausgespuckt, welche Monate zur Berechnung hinzugezogen werden.
Als Beispiel:
Unsre Tochter wurde auch 03/19 geboren, MuSchu ab 01/19. EG hab ich bis 04/20 bezogen. MuSchu ab 06/20.
Bei mir werden jetzt für die Berechnung 02/18-12/18 und 05/20 genommen.

Liebe Grüße!

2

Huhu,

danke schon einmal für deine Antwort. Einen ANtrag zum Online auffüllen haben wir in NRW auch, allerdings sagt der mir leider nicht welche Monate er genau braucht, sondern nur das er das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt haben möchte. Das hilft mir in meinem Fall ja leider gar nciht weiter.

Wird das Elterngeld bundesweit gleich berechnet? Dann würde ich mich über einen Link zu deinem Rechner freuen.

Lg

3

Die Berechnung ist (glaub ich) bundesweit gleich. Ich meine auch, dass die EG Plus Monate bis zum 14. LM trotz Teilzeit ausgeklammert werden können (das würdest du dann im Antrag angeben und die berücksichtigen das dann, wenn das geht). Ich hatte auch noch 2 EG Plus Monate um den Zeitraum zu strecken, allerdings keine TZ Arbeit und bei mir werden sie ausgeklammert.
Wenn meine Theorie stimmt würden für die Berechnung dann die Monate 08/18-01/19 (ab Feb MuSchu?) und dann wenn die 14 Monate ausgeklammert werden 05/20-10/20 genommen werden.

Solange euer Sohn unter 3 ist, bekommt ihr übrigens noch +10% des berechneten EG als Geschwisterbonus oben drauf. 😊

Hier wäre der Antrag von BW:

https://l-bank.service-bw.de/web/guest/prozessstart/-/prozessstart/m6000081.p411.new

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