Arztwechsel und Hebammenvorsorge

Ich habe eben diesen Artikel gefunden und finde den durchaus sehr interessant...

https://www.mother-hood.de/sichere-geburt/allgemeine-informationen/bundesregierung-stellt-klar-vorsorge-bei-arzt-und-hebamme-auch-im-selben-quartal-rechtens.html

Lest ihn euch doch mal durch...


LG smartie678 mit Prinzessin 26ssw und Zwilling ❤

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Was Arztwechsel innerhalb des Quartals betrifft würde ich mich nur auf die Grundlage der ärztlichen Abrechnung verlassen, und das ist der EBM (https://www.aerzteblatt.de/archiv/188584/EBM-Ratgeber-Schwangerenbetreuung-Im-Quartal-darf-nur-ein-Vertragsarzt-die-Pauschale-abrechnen).

Uns sind schon oft genug Zahlungen gestrichen worden, weil die Patientin in dem Quartal bei einem anderen Arzt war. Dementsprechend lassen wir uns unterschreiben, dass dies noch nicht der Fall war und ansonsten die Leistungen privat zu zahlen sind. Dies ist auch nach Ansicht der KBV und der Ärztekammer absolut in Ordnung und rechtens. Niemand arbeitet umsonst, auch die Patientinnen nicht. Dementsprechend muss es auch eine Arztpraxis nicht tun.

Was das Thema Hebamme und FA im Wechsel angeht gibt es Folgendes zu beachten: Es ist grundsätzlich so, dass der FA die Pauschale für die Betreuung einer Schwangeren nur dann abrechnen kann, wenn er sie gemäß den Mutterschaftsrichtlinien auch in der Praxis sieht und untersucht (d. h. anfangs alle 4 Wochen, ab der 32. SSW alle 2 Wochen). Kommt eine Schwangere z. B. nur zu den großen Ultraschalluntersuchungen darf er die Pauschale rein rechtlich gesehen nicht abrechnen - viele machen es trotzdem, was aber einen Straftatbestand, nämlich Betrug, darstellt.
Möchte eine Patientin einen Wechsel zwischen den Untersuchungen zwischen Hebamme und FA ist das bei uns kein Problem, solange sie sich trotzdem weiterhin alle 4 Wochen hier vorstellt. Wir machen uns nämlich nicht strafbar und rechnen Leistungen ab, die wir nicht erbringen. Das bedeutet dann halt, dass sie quasi alle zwei Wochen zur Mutterschaftsvorsorge geht, einmal beim FA, einmal bei der Hebamme.
Möchte die Patientin dies nicht und wie oben beschrieben bspw. nur zu den großen Ultraschalluntersuchungen zu uns kommen dann muss sie diese privat bezahlen.

Es ist kompliziert, das ärztliche Abrechnungswesen, aber bei all dem sollte man nicht vergessen: Wir Arztpraxen machen die Vorgaben und Richtlinien nicht und viele finden selbst auch, dass das Ganze ziemlich überarbeitet gehört. Es schließt ja quasi schon das Recht auf Zweitmeinung aus, das eigentlich jeder Patient hat, wenn man in einem Quartal nicht zu einem anderen FA gehen darf auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Danke für diese ausführliche Antwort. Mir war das so überhaupt nicht bewusst.
Klar, wenn man in diesem Bereich nicht arbeitet, woher soll man es auch wissen.

Ich kenne allerdings viele, die den Wechsel mit Arzt und Hebamme machen, dann aber wirklich nur die alle 4 Wochen und alle Parteien sind zufrieden damit. Würde mich jetzt fast mal interessieren, wie die dass dann abrechnen 🙈

Wie läuft dass dann wenn Vertretung ist? Dann ist man ja Zwangsläufig bei einem anderen Arzt?

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Du kannst dir eine Patientenquitttung besorgen, bei manchen Krankenkassen, beispielsweise barmer, geht das direkt über die App. Dann kannst du sehen, was die abrechnen... Ich habe Unstimmigkeiten gefunden und die gemeldet, war der KK aber egal

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