Eingeschränktes Arbeitsverbot - was heißt das genau ?

Hallo
ich hab ab sofort ein eingeschränktes Arbeitsverbot weil die Gefahr eine Frühgeburt besteht.
D.h. ich darf nur noch 3 Std. statt 6 Std. meiner AZ arbeiten.

Wie sieht das aber nur finanziell aus - krieg ich dann auch nur die Hälfte an Lohn usw. ??
Muss ich da dann bei der Krankenkasse was beantragen ?
Ich hoffe nicht...da ich finanziell sehr auf mein Gehalt angewiesen bin.
Meine Chefin meinte dann krieg ich auch nur die Hälfte -was wirklich ziemlich übel wäre...#schock

Wer kennt sich aus ? #heul

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Hallo,

keine Angst Du machst keine finanziellen Einbuße.Du bekommst dein volles Gehalt wie immer. Ich mußte bei der KK nichts beantragen,das hat der AG selbst gemacht.

LG manuela 30.SSw

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Hallo
ich hoffe es, die hat mich echt geschockt.
Bin in der 28. SSW und mein MuSchu beginnt erst am 30.09.; da dies der Arzt war für 3D-Untersuchung hat er mir das Arbeitsverbot bis auf weiteres gegeben da mein FA entscheiden soll (wenn er vom Urlaub zurück ist) wie es weitergeht.
Ist es dann besser weiterhin ein Arbeitsverbot bis zum MuSchu zu haben oder eine AU ?
Ich kenn mich da null aus #kratz
Leider muss ich auch an das finanzielle denken da ich noch ein Kind habe und alleine bin :-(
LG schnucki

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Hallo,

AU = nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Dein Gehalt, allerdings nur so um die 60-70 % vom letzten Nettolohn. Vorsicht, in der Schwangerschaft müssen die 6 Wochen nicht zusammenhängend und/oder auf Grund der gleichen Krankheit sein, wie bei Nichtschwangeren.

Arbeitsverbot = egal ob Teil- oder volles Arbeitsverbot, der Arbeitgeber zahlt 100 % des letzten Nettolohnes weiter. Kleinere Betriebe sind für diese Ausfälle sogar Zwangsversichert, so dass es den Betrieben nicht schadet.

Achtung, bei AU über 6 Wochen: das Mutterschutzgeld berechnet sich auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 3 Monate, wenn das also reduziert ist auf Grund von AU, dann ist auch das MuSchuGeld entsprechend reduziert.

Ergo sind über 6 Wochen Arbeitsverbote finanziell gesehen für Dich sinnvoller. Mich hat nach 5 Wochen AU sogar die Krankenkasse angerufen, ob ich den Arzt nicht nach AV fragen könnte. Logo, die Kassen möchten auch sparen.

Ich hoffe, ich konnte Dir soweit alle Fragen beantworten.

Gruß
Alex

http://www.baumonline.de

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