Kennt sich jemand aus , Hilfe ist erwünscht bitte 🤯

Hey ihr Lieben und zwar wollte ich grad das Formular für meine Elternzeit vorbereiten . Nun weiß ich nicht da der ET im mai ist was ich schreiben soll .. kann ich schreiben das voraussichtliche Geburtsdatum ist der und der also der ET und drunter das ich 24 Monate beanspruchen möchte ? Wann muss ich das bei meinem AG überhaupt einreichen dieses Formular ?

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Also ich hab geschrieben elternzeit für das Kind mit dem voraussichtlichen et 08.06. dass ich nach Ende des Mutterschutzes für so und so viel Monate (habe den genauen Zeitraum angegeben) elternzeit in Anspruch nehmen möchte aber sobald der genaue ET bekannt ist ich natürlich die Daten dann nachträglich korrigieren werde. Mein AG wünscht eine Abgabe 8 Wochen vor Voraussichtlichem ET.

Liebe Grüße. :)

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Super vielen Dank für deine Antwort 👍🏼

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Das Formular kannst du erst einreichen wenn das Baby da ist, du musst es aber 7 Wochen vor Eintritt in die Elternzeit einreichen, also in der Woche nach der Geburt.
Geburtsdatum trägst du erst dann ein wenn du das Baby hast und tackerst die Geburtsurkunde dran. 😊
Wenn dein Arbeitgeber jetzt was wissen will mache eine formlose Mitteilung wann das Kind voraussichtlich kommt und wie lange du gehen willst.

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Okay vielen Dank für deine Antwort 😄

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Huhu . Es reicht völlig aus wenn du den Antrag mit der Kopie der Geburtsurkunde einreichtst
Sie brauchen sie ja eh .
Lg

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Hey , ich glaube aber mein AG möchte jetzt schon schriftlich haben wie lange ich beanspruchen möchte ... also könnte ich auch quasi nach der Geburt die Geburtsurkunde nachreichen oder ?

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Ja klar das kannst du auch machen. Ich hatte das auch jetzt vor kurzem schon abgegeben, weil meine Chefin drängte . Daraufhin bekam ich dann von der Personalabteilung Post das ich damit noch Zeit habe , 1 Woche nach Geburt mit der Geburtsurkunde.

Lg

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Einreichen musst du es 7 Wochen vor Beginn der EZ, die erst am Tag NACH deinem Mutterschutz beginnt, das kann bei Frühchen auch erst 5 Wochen nach der Geburt sein.

Du beantragst EZ auch erst ab dem Tag nach dem Mutterschutz, nicht ab Geburt. Ich würde dem AG schriftlich mitteilen, dass du voraussichtlich bis zum 2 Geburtstag in EZ gehst und die offizielle Anmeldung fristgerecht nach der Geburt einreichst.

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Warte einfach bis nach der Geburt, vorher kann man eh nicht verbindlich anmelden. Vorbereitet ist der dreizeiler ja schnell und du müsstest eh nochmal das verbindliche Schreiben schicken. Also doppelte Arbeit.

„... hiermit melde ich Elternzeit im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx...(Wunschsatz).

Mündlich ansprechen kannst du deine Pläne ja schon. Ist vor der Geburt eh alles unverbindlich.

Falls du nicht nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten möchtest ist es empfehlenswert direkt 2 Jahre anzumelden

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Ich habe geschrieben, dass ich nach der Geburt und Ablauf des Mutterschutzes bis zum letzten Tag des 12. Lebensmonats in Elternzeit gehe. Damit sollte alles klar sein. Ist bei uns aber eh nur um was offiziell in der Hand zu haben, da wir eine sehr kleine, familiäre Firma sind.