Elternzeit vorzeitig beenden, erneut beschäftigungsverbot

Hallo!

Ich bin aktuell noch in elternzeit bis märz 2021 und nun wieder schwanger.
Da meine Chefin mich psychisch enorm unter Druck setzt, soll ich nun wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.

Kann ich meine elternzeit vorzeitig pausieren/ beenden und dann ins Beschäftigungsverbot gehen? Ich will die zeit noch aufsparen!

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Warum solltest du ins BV wenn du in Elternzeit bist? BV ist für arbeitende Frauen. Du bleibst einfach weiterhin zu Hause, also ändert sich nichts.

Die Elternzeit kann nur für den neuen Mutterschutz beendet werden.

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Arbeitest du Teilzeit? Dann kannst du für die Stunden, die du arbeitest, ein BV bekommen.

Wenn nicht, dann bist du einfach weiterhin in Elternzeit zu Hause und kannst diese für den neuen Mutterschutz vorzeitig beenden. Vorher geht das nicht. Schwangerschaft bzw BV sind kein Grund die Elternzeit vorzeitig beenden zu können.

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Vorzeitig beenden geht nur zum neuen geplanten Mutterschutz. Ansonsten nicht. Wäre finanziell natürlich toll aber so ist es nicht gedacht.

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Das geht erst zum Mutterschutz. Vorher ist das nur nach Ermessen des Arbeitgebers möglich. Ich habe letztes Jahr zum Beispiel schriftlich angefragt, da ich mehr Stunden machen wollte wegen erneutem Elterngeld, wurde aber abgelehnt und erst zum Mutterschutz gewährt.

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Du bist doch eh derzeit zu Hause?Fürs zuhause sein bekommt man kein Bv🤣

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Pausieren gibt es nicht. Wenn du sie beendest dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Die restliche Zeit verfällt aber.
Hast du den Gedanken, da du dir dadurch erhoffst dein Gehalt im BV zu bekommen?

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Wenn es nur so schön einfach wäre 😂.Elternzeit beenden, BV-Geld, wieder das gute Geld zur Berechnung des Elterngeldes und alles ist super.

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Naja sie hätte einfach "schlauer" planen können. Elternzeit beenden, dann schwanger werden und ins BV gehen mit vollem Gehalt.

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Hey,
das Beschäftigungsverbot brauchst du nicht. Ich war auch in Elternzeit, bin wieder schwanger geworden, es lief einfach so weiter, ich bekam Mutterschaftsgeld in voller Höhe und Elterngeld nur noch Mindestsatz da ich im 2. Jahr der Elternzeit ohne Einkommen/Elterngeld war (habe vom Gespartem gelebt).

VG

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Nein, das geht natürlich nicht, wäre ja noch schöner!!!

Also ehrlich, was sich manche denken...🤦‍♀️

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Das Beschäftigungsverbot dient ja dazu, zu vermeiden, dass die Schwangere oder das ungeborene Kind einer sog. "unverantwortbaren" Gefährdung ausgesetzt werden. Das ist in der Elternzeit ja nicht der Fall, deswegen verstehe ich deinen Gedankengang nicht.

Du schreibst, du willst "die Zeit noch aufsparen". Das klingt, als sei das Beschäftigungsverbot für dich eine Art Elternzeit mit guter Bezahlung. So ist es aber nicht gedacht. In Elternzeit liegt eine Gefährdung wie oben genannt nicht vor, also brauchst du auch kein Beschäftigungsverbot. Eigentlich logisch. ;)