Krankgeschrieben!Nach 7 Wochen Krankengeld?

Hallo,

wenn man lange krank geschrieben ist dann bekommt man doch eigentlich nach 7 Wochen Krankengeld. Ist das in der Schwangerschaft auch so.
Dann wird ja das neue Elterngeld ,das eigentlich nach dem letzten Verdienst gerechnet wird, geringer ausfallen als wenn man vor dem Mutterschutz nicht krankgeschrieben ist. ODER??#kratz#kratz#kratz

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Hallo,

habe mal hier gelesen, dass die Krankschreibung entsprechend zählt, wenn es eine Folgebescheinigung ist. Was letztlich bedeuten würde, wenn Dich der Arzt wegen einer anderen Ursache krankschreiben würde, also keine Folgebescheinigung ausstellen würde, könnte man das Krankengeld umschiffen.

Außerdem wird noch zwischen Krankschreibung und Beschäftigungsverbot unterschieden. Beim Beschäftigungsverbot muss wohl der AG weiterhin bezahlen. Aber erkundige Dich doch einfach besser mal beim FA, die werden das doch hoffentlich wissen. Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen, aber so genau weiß ich es eben auch nicht.

LG

Elke 40 +3

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Man bekommt nach 6 Wochen folgender Krankheit Krankengeld. Also ab der 7. Woche, nicht nach.


Wie das mit dem neuen Elterngeld läuft weiss ich leider auch nicht.
#kratz
LG
Kati

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Hallo tinka,
also ich habe gelesen,das es bei einer Schwangerschaft nicht zu einer Zahlung des Krankengeldes kommt sondern zum Schutz der Mutter (damit man trotz Krankheit nicht doch einfach weiter arbeitet wegen angst zu wenig Geld zu bekommen) es weiterhin bei dem Gehalt bleibt.
Aber zur vorsicht erkundige dich doch einfach bei der Krankenkasse oder Fa.
Liebe Grüsse
Sabrina &#ei (28SSW)

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Krankengeld gibt es nach 6 Wochen durchgehender krankschreibung.
Frage doch mal deinen Arzt ob er dir nicht lieber ein Beschäftigungsverbot ausschreiben kann.
So war es bei mir der Fall, bin jetzt 6 Wochen krang gewesen und gestern bei der Untersuchung hat der arzt mir ein Beschäftigungsverbot gegeben da er mich mind. noch eine Woche länger hätte krank schreiben müssen. So bekomme ich weiter hin mein normales Gehalt vom Arbeitgeber und der bekommt es von der Umlagekasse auch wieder. Es macht also keiner durch ein Beschäftigungsverbot verluste.