Freistellung für Gynäkologie-Termine bei Gleitzeit

Hallo zusammen,
Ich hab mal ne Frage, die mir seit 2 Wochen im Kopf rumspukt:
Beim Termin bei dem die SS festgestellt wurde, wurden gleich die nächsten 3 Termine ausgemacht. Ca. Alle 4 Wochen. Ich habe der Arzthelferin gesagt entweder ganz früh oder ganz spät, da ich Vollzeit arbeite. 2 Termine beginnen nun direkt zur Praxis Öffnungszeit um 8:00 Uhr. Der dritte ging nur um 11 Uhr. Die Arzthelferin meinte, sie können da nicht immer Rücksicht drauf nehmen da sie nur diese Termine frei hätten und dass mich mein AG eh freistellen muss. Jetzt ist es so dass ich knapp 60 km zur Arbeit fahren muss (ca. 1h Fahrtzeit). Ich arbeite in Gleitzeit mit einer Kernzeit von 9-15 Uhr. Ich werde also an allen drei Terminen später kommen oder früher gehen müssen. Muss mich der AG für diese Zeiten freistellen weil der Arzt keine anderen Termine mehr hatte, oder reicht das als Grund nicht aus?

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Also prinzipiell muss dein AG dich frei stellen, wenn andere Termine nicht möglich waren.

Ich hab immer versucht, an meinen freien Tagen zu gehen (hab auch samstags gearbeitet und daher einen Tag in der Woche frei).

Einmal hab ich auf der Arbeit Blutungen bekommen und bin sofort ins KH. Da hab ich Minusstunden bekommen und ich glaube, korrekt war das nicht. Hatte aber auch echt andere Sorgen und keine Lust zu diskutieren.

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Hallo!

Dein AG muss dich freistellen. Er kann allerdings als Nachweis so ein Zettel vom FA verlangen, dass du am Tag x von Uhrzeit y bis z in der Praxis warst. Die Zeit wird dir dann gut geschrieben.

Den Zettel bekommt man bei uns am Empfang am Ende des Termins auf Wunsch ausgefüllt. Da gibts so ein Vordruck.

Die Praxis hat ja noch mehr Vollzeit arbeitende Schwangere, die können ja nicht alle gleichzeitig um 8 oder 16 Ihr kommen.
Da muss dein AG Verständnis haben und das ist zum Glück auch ganz eindeutig gesetzlich geregelt.

LG Bibi

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Ok, dann ist’s wahrscheinlich am besten, ich erkläre meinem AG die Sachlage genauso wie euch und dann bin ich gespannt was er sagt. Eigentlich war sowas bisher nie ein Problem (also in den letzten Jahren bei anderen Schwangeren) aber wir haben seit Juli einen neuen Geschäftsführer, und ich bin dann quasi seine erste Schwangere🙈

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Diesen Text aus seriöser Quelle finde ich ganz gut:

Gesetzlicher Anspruch
Nach §7 des Mutterschutzgesetzes hat der Arbeitgeber eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Entsprechendes gilt zugunsten einer Frau die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen umfasst nicht nur die Dauer der Untersuchung, sondern auch die Zeit, die die Schwangere für ihre Vorbereitung braucht, zum Beispiel waschen und umkleiden, sowie die Anfahrtszeit. Die Wahrnehmung des Termins darf keinen Verdienstausfall nach sich ziehen.
Allerdings sollte die Arbeitnehmerin bei der Terminvereinbarung auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen. Dazu gehört, dem Arbeitgeber den Vorsorgetermin so frühzeitig mitzuteilen, dass er sich beispielsweise organisatorisch auf den Ausfall der Arbeitskraft einstellen kann.

Wenn sich ein Untersuchungstermin ohne Schwierigkeiten außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren lässt, braucht der Arbeitgeber eine Arbeitsbefreiung nicht zu erteilen. Findet der Termin in der Arbeitszeit statt, muss die Schwangere eine Bescheinigung über den Vorsorgetermin vorlegen, wenn es der Arbeitgeber verlangt.

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Ja, den Text werd ich mir notieren und falls nötig vorlegen. Ist aus dem MuSchG ich der?

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Ah steht ja da... §7 🤦🏼‍♀️

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Also mich lässt mein AG zwar problemlos zum Arzt gehen, allerdings muss ich die Zeit als Überstunden, oder Urlaub verbuchen, da es meine Freizeit ist. Ich hab zwar keine Ahnung, ob das rechtlich okay ist, aber gut.

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Nein ist es nicht .

Wenn der Termin nicht anders
Möglich war....

Du darfst durch die ss keinen Nachteil haben ! Und den hast du in diesem
Moment

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War bei mir auch so. Hatte erst diesen Zettel vom FA vorgelegt, aber man sagte mir, dass ich zwar den Termin wahrnehmen kann, die Zeit aber eben nacharbeiten muss.

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Das Problem ist in deinem Fall wohl die Fahrzeit. Laut meiner Hebamme werden nur die reinen Arzt-/Hebammentermine gutgeschrieben. Die Fahrzeit jedoch nicht.
Ich habe bisher immer Gleitzeit oder Urlaub genommen, wollte beim Arbeitgeber nicht so kleinlich erscheinen. Ich bekomme viele Vergünstigungen, die ich auch in der Elternzeit gerne behalten möchte. Finde es ist in meinem Fall daher ein geben und nehmen.

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Also laut Gesetz ist nicht nur die Anfahrt sondern auch Zeit zum waschen etc. Freigestellt.
"Die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen umfasst nicht nur die Dauer der Untersuchung, sondern auch die Zeit, die die Schwangere für ihre Vorbereitung braucht, zum Beispiel waschen und umkleiden, sowie die Anfahrtszeit"

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Habe allerdings auch aus Kulanz die Termine, die bisher gingen an den Rand der Arbeitszeit gelegt, bzw. 1 Mittagstermin in meine Bürozeit (hier muss kein Ersatz für mich gesucht werden es bleibt nur meine Arbeit liegen.) Aber alle Termine gehen nicjt außerhalb

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Hallo,

also prinzipiell ist es richtig, dass nach Mutterschutzgesetz §7 für die Vorsorgeuntersuchungen bei der FA und/ oder Hebamme freigestellt werden muss. Mit einem Gleitzeitrahmen wird es jedoch wesentlich komplizierter, da du jedoch zumindest teilweise die Möglichkeit hast deine Arbeitszeiten zu verlegen und später mit der Arbeit zu beginnen oder sie früher zu beenden. Wie ist denn der genaue Arbeitszeitrahmen, also in welchen Zeiten darfst du arbeiten?

Zum Verständnis ein Beispiel: Du kannst deiner Vollzeitstelle mit Arbeitszeitrahmen zwischen 8-18 Uhr nachkommen (und hast die Kernzeit zwischen 9-15 Uhr). Dein Arzttermin ist morgens um 8 Uhr, mit Wartezeit und Untersuchung bist du insgesamt 2 Stunden in der Praxis, was du dir auch schriftlich von der Praxis bestätigen lassen solltest (auch, dass der Termin nicht anders gelegt werden konnte). Für den Hinweg zur Arbeit benötigst du eine Stunde, d.h. du kannst erst um 11 Uhr auf der Arbeit sein. Du kannst an dem Tag also nur noch von 11-18 Uhr arbeiten und kommst nach Abzug der gesetzlichen Mittagspause nur auf eine Arbeitszeit von 6,5 Stunden. Für die Differenz zu deiner Vollzeitstelle (ich geh mal von 8 Stunden pro Tag aus) wirst du freigestellt, also an dem Tag für 1,5 Stunden. Es wird nicht die komplette Zeit des Arztbesuches freigestellt sondern du wirst an dem Tag so gestellt, als wenn du normal gearbeitet hättest. Als Arbeitszeit werden die 8 Stunden vergütet.

Wichtig ist noch, dass der Arbeitszeitrahmen nicht dem kompletten Gleitzeitrahmen entsprechen muss. Bei mir ist z.B. der Arbeitszeitrahmen laut Betriebsvereinbarung nur bis 18 Uhr (damit gilt das Beispiel von oben), während ich nach Gleitzeitregelung bis 20 Uhr arbeiten dürfte. Falls ihr einen Betriebs- oder Personalrat habt, dann lass dich am besten Mal von ihm beraten.

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Kernzeit ist eben von 9-15 Uhr. Gleitzone ist morgens von 6-9 und nachmittags von 15-19 Uhr. Im Normalfall arbeite ich von 6-16 Uhr. Magst du mir das anhand der Daten nochmal erklären?

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Ich hoffe ich erzähle dir jetzt nichts falsches. Mit deiner Vollzeitstelle ist es auf jeden Fall zeitlich nicht möglich, dass du die Termine außerhalb der Kernzeit wahrnimmst, d.h. dein Arbeitgeber muss dich auf jeden Fall freistellen.
Ich geh jetzt Mal davon aus, dass du in der Zeit von 6-16 Uhr noch 45 Min. Mittagspause machst und damit pro Tag 9 h 15 min arbeiten musst.

Du hast wieder einen Termin um 8 Uhr und kannst deswegen erst um 11 Uhr auf der Arbeit sein. Bis um 19 Uhr kannst du aber max. noch 7 h 30 min arbeiten (+30 min Mittagspause), kommst also auf keinen Fall mehr auf die 9 h 15 min, dir fehlen 1 h 45 min. Diese Zeit bekommst du von deinem Arbeitgeber gut geschrieben. Du arbeitest also an dem Tag von 11-19 Uhr und bekommst trotzdem die 9 h 15 min gut geschrieben. Du wirst also so gestellt, als wenn du an dem Tag nicht beim Arzt gewesen wärst sondern ganz normal deine Stunden geschafft hättest (auch wenn du sie wegen der Gleitzeit etwas nach hinten verschiebst).

Vor allem bei dem Termin um 11 Uhr würde ich mir auf jeden Fall von der Praxis bestätigen lassen, dass der Termin von denen aus nicht anders gelegt werden konnte, da er ja mitten in deinem Arbeitstag liegt. Dann kann dein Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass du nur früh morgens oder am späten Nachmittag zum Arzt gehst.

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Ich bekam keine Freistellung, da es aber auch Vertraglich festgehalten wird bei uns, dass Arztbesuche prinzipiell ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden müssen. Und da ich sowieso einmal die Woche frei habe und auch immer andere Schichten, sollte dies auch möglich sein. Hat bisher nur einmal nicht funktioniert.


Lg