An alle die sich mit BV auskennen

Hey hab Mal eine Frage an alle die Erfahrungen mit einen Beschäftigungsverbot haben. Habe nun aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot vom Hausarzt erhalten...nun sagte mir meine Stationsleitung das ich nochmal zur Betriebsärztin müsse damit diese das bewilligt stimmt das? Reicht nicht die Beurteilung vom Hausarzt? Bin gerade echt verzweifelt bin froh das ich das Verbot bekommen habe weil ich wirklich nicht mehr kann..unsere Betriebsärztin ist nicht gerade gut auf schwangere zu besprechen...muss ich mir jetzt Sorgen machen ?

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Hm ... eigentlich muss das reichen, aber wenn sie es bezweifeln können sie Dich zur Betriebsärztin schicken...soweit ich weiß

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Hallo,
Es kommt tatsächlich auf die Handhabe des Arbeitgebers an. Ich musste nicht, aber andere die ich kenne ( und auch hier schon oft gelesen) mussten nach der Feststellung durch den Arzt noch zum Betriebsarzt um das ganze abzusegnen. Es ist so das Ärzte oft schnell ein BV ausstellen und das es auch ausgenutzt wird. Arbeitgeber sichern sich so ab.

Du musst da leider durch wenn dein arbeitgeber es verlangt...

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Also soweit ich weiß kann der Arbeitgeber das wohl anzweifeln, aber den Arzt zur Überprüfung darfst du dir selber aussuchen. Würde mich da mal bei deiner Krankenkasse schlau machen, die müssten dir das sagen können.

Das Beschäftigungsverbot ist doch für den Arbeitgeber auch viel besser, so kann er planen und die Lohnfortzahlung bekommt er erstattet. Bei einer normalen Krankschreibung sieht das ja anders aus.

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Dein Hausarzt hat dir das BV ausgesprochen? #kratz

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Hausärzte stellen das heute teilweise sogar eher aus, als Frauenärzte, da die sich nicht in die Nesseln setzen wollen.

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Das hab ich ja noch nie gehört. Wieder was gelernt...

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Hallo,
Wie bereits geschrieben wurde, darf dein AG das BV anzweifeln und überprüfen lassen. Was wohl häufiger passiert, wenn das BV nicht vom Gyn ausgesprochen wird.
Seit 2018 gelten verschärfte Bedingungen für ein BV, da diese sehr lax verteilt worden sind und öfter wohl unberechtigt. Also aus den falschen Gründen. Es muss Gefahr für Leib oder Leben des Ungeborenen oder der Mutter bestehen. Eine Arbeitsfähigkeit ist Voraussetzung für ein BV. Der Arzt, der ein BV unberechtigterweise ausgestellt hat, kann vom AG bzw. dann von der KK in Regress genommen werden. Sogar strafrechtlich belangt werden. Denn jeder AG, auch die ohne Angestellte, denn sie könnten ja irgendwann mal eine Frau einstellen, zahlt in die sog. Umlagenkasse2 ein, aus dem der Lohn im Falle eines BV an den AG zurückgezahlt wird. Diese ist natürlich auch nicht unendlich gefüllt und die AG müssen mehr einzahlen, wenn es zu viele BVs gibt.

Alles Gute
Hummel

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Also ich hatte in der letzten Schwangerschaft auch ein BV vom Frauenarzt und er sagte mir das es sein kann das mich mein AG noch zum Betriebsarzt schickt. Hat er aber nicht. Die Sache war eh eindeutig.
Liebe Grüße

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Wenn es vom Gyn kommt, ist es normalerweise klar.
Ich will jetzt nicht die Fähigkeiten der Allgemeinmediziner klein reden, aber ein Hausarzt hat weder Einblick in den Arbeitsplatz, noch kann er den gynäkologischen Aspekt beurteilen. Und die psych. Begründung sollte von jemand mit entsprechender Ausbildung beurteilt werden
- oder ggf. tatsächlich vom Betriebsarzt, wenn der weiß, was da intern abläuft. Ja, rechtlich darf der Hausarzt das ausstellen, aber normalerweise hat er eben nicht den fachlichen Background. Und das Ganze ist eben verschärft worden, weil der Gesetzgeber BVs vermeiden will.

Ich hoffe, dass 1. dein HA auf aktuellem Wissensstand bzgl. BV ist. 2. Er gut dokumentiert hat. Wenn du sagst, dass es einen guten Grund gab, sollte der ja auch für den Betriebsarzt schlüssig sein.

Ich hatte den Fall als Betriebsarzt ehrlich gesagt noch nicht, aber vergleich jetzt mal mit Situationen, bei denen mich der AG bittet, ein externes Attest zu beurteilen (meist übrigens nicht, weil es angezweifelt wird, sondern eher weil die sich absichern und beraten lassen wollen). Ich spreche mit dem Mitarbeiter, versuche zu verstehen, was dahinter steckt und ob das alles zusammen passt. Wenn das der Fall ist, gebe ich dem AG eine entsprechende Empfehlung. Wenn nicht (und das muss dann immer sachlich begründbar und dokumentiert sein, nicht einfach, weil jemand sympathisch oder nicht ist, sonst würde ich mich selbst ja unglaubwürdig und angreifbar machen) sage ich warum und gebe eine Empfehlung für das weitere Vorgehen vor.

Ein Betriebsarzt ist nicht dazu da, dich rauszuprüfen oder grundsätzlich alles in Frage zu stellen. Er soll den AG beraten. Dass es, wie in allen Berufsgruppen und bei Menschen überhaupt, auch "Flachpiepen" dazwischen gibt, kann ich leider nicht ändern. Bei uns würde ich empfehlen: komm und rede mit uns, dann schauen wir, was wir tun können. Wenn du nicht mit dem BA redest und der AG es in Frage stellt, muss es halt den offiziellen Weg laufen.

Alles Gute

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Der 2. Teil war an die TE gerichtet, aber das können sich vermutlich alle denken