Elternzeit 2 Jahre+ 1 Woche möglich?

Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nicht direkt am 2.Geburtstag wieder arbeiten.
Kann ich dann auch dem AG melden,dass ich nach 2 Jahren und einer Woche wieder anfange ( also montags dann zum Wochenstart) oder geht das Anfangen nur mit genau nach 1,2 oder 3 Jahren?

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Das ist möglich :)
Elternzeit kannst du ganz flexibel nehmen

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Danke:-)
Und sie fängt an nach Ende des mutterschutzes und nicht mit dem Tag der Geburt richtig? Also wenn mein Baby am et kommt ist mutterschutz bis 17.5....damit würde ich ab 18.5. Elternzeit beantragen und nicht ab Geburtsdatum richtig?

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Ja, kannst du.
Das mit den Lebensmonaten spielt eher /nur beim Elterngeld eine Rolle.

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Und Elternzeit dann ab Datum wenn der mutterschutz endet richtig?
Bsp.

Et:22.03.
Muttetschutz bis 17.5

Elternzeit beantragen ab 18.5 beim AG richtig?

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Bin da zwar kein Experte, aber ich denke, das ist korrekt.
Man kann es auch ohne Anfangsdatum formulieren à la "melde ich Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz bis zum x.y. an."
Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet.

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Der Bogen, den mein AG (Stadt) mir zugeschickt hat, hat die Möglichkeit ein flexibles Enddatum einzutragen.
Scheint zu gehen, wollen wir auch so machen, vors. 2 Jahre und 3 Monate

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Ja so ist das bei mir auch im Antrag ....dann müsste es ja klappen. Wichtig ist ja erstmal der Anfang der Elternzeit, wenn das enddatum nicht rechtens ist,wird der ag sich schon melden...denke ich.

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Ich gebe den Antrag auch erst in der ersten Woche nach der Geburt ab. Mein Arbeitgeber hat den ET. Und meinen TL habe ich schon mitgeteilt, dass ich mindestens 1 Jahr, wohl eher 2 raus sein werde. Im Endeffekt ist nun eh schon klar, dass sie für die Zeit Ersatz suchen, ne VZ Stelle lässt sich über den Zeitraum nicht im Team kompensieren. Und die Person die eingestellt wird, wird eh erst nach Muschu eingesteklt und dann auch befristet für meine EZ. Ein Arbeitgeber kann sich vor der Geburt gar nicht bzgl der Daten sicher sein...die werden sich vorher auch auf keinen Vertrag einlassen.

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Ja, das geht.

Aber ich würde den Antrag vom AG nicht nehmen.

Schreib einen einfachen Dreizeiler. Und Elternzeit wird angemeldet, nicht beantragt.

Melde einfach „...im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xxxxx...“

Und ja, keine Sorge. Das ist alles rechtens.

Schau einfach ins entsprechende Gesetz!

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Danke 🤗