öffentlicher Dienst, Mutterschutz und befristeter Vertrag

Vielleicht hab ich ja Glück und auch in dieser Frage kann jemand helfen...

Bei mir ist folgende Situation:
Ich arbeite bei einer Kreisverwaltung und bin dort bis zum 30.09.2006 beschäftigt. Dann endet mein befristeter Arbeitsvertrag.
Mein Mutterschutz beginnt am 17.09.2006 und würde, vorausgesetzt das Kind kommt zum errechneten Termin zur Welt, bis zum 24.12.2006 gehen.

In einem Schreiben meiner Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass davon ausgegangen wird, dass ich nicht direkt anschließend wieder im öffentlichen Dienst angestellt sein werde und mir darum das Weihnachtsgeld nicht anteilig ausgezahlt wird.

Jetzt meine Frage: ich könnte ab Januar eine Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst bekommen und möchte das auch gerne annehmen. Nur ab wann müsste ich dort anfangen, um das Weihnachtsgeld zu erhalten? Direkt am 25.12.? Oder müsste der Vertrag ab dem 01.10. beginnen? Wenn es Ende Dezember - also nach der MuSchu-Frist beginnen würde, würde sich eine entsprechende Verhandlung mit dem neuen Arbeitgeber ja lohnen. Aber der 1.10. wäre ja utopisch...

Hach, ist das kompliziert. Und dann hat die zuständige Dame in der Personalabteilung auch noch Urlaub.... #augen

Hoffe, mich hat man verstanden mit der Situation bzw. Frage. Vielleicht ist ja jemand hier, der in der Personalabteilung sitzt... ;-)

LG
Silke

1

Hallo Silke,

also ich bin selber im öffentlichen Dienst. Ich nehme mal an du bist Angestellte und eigentlich müsstest du auf jedenfall anteilig Weihnachtsgelf bekommen.

Ich bekomme auch für die gearbeiteten Monate + Mutterschutz anteilig Weihnachtsgeld.

Aber wieso geht dein Mutterschutz bis 24.12 ?
Normalerweise sind es doch 8 Wochen danach und das ist doch dann Ende Nov. Anfang Dez., oder ?

Werdet ihr nach TVöD bezahlt ?

LG Julia und #baby Franziska (33+3)

3

Sorry, dein Termin stimmt schon, bin heute nicht mehr so gut mit dem rechnen ;-)



LG Julia und #baby Franziska (33+3)

4

ja, ich werde nach TVöD bezahlt.

Ich denke, ich werde wohl doch am besten mal ganz konkret bei mir in der Perso-Abteilung nachfragen müssen. Es scheint da nicht ganz so einfach zu sein ;-)

Nach dem Schreiben, welches ich bekommen habe, bekomme ich allerdings nicht das anteilige Weihnachtsgeld. Kann aber damit zusammen hängen, dass mein Vertrag von Anfang an auf 12 MOnate begrenzt war im Rahmen eines Anerkennungsjahres.

Ich danke dir aber trotzdem für deine Hilfe!

Alles Gute für euch zwei! :-D

2

Hallo. Genau kann ich Dir nicht helfen. Ich habe jedoch folgendes gefunden: Soweit ich hier herauslese, müsstest Du dann wirklich gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, um das Weihnachtsgeld zu erhalten. Wie das mit dem 1.10. gemeint ist verstehe ich nicht so recht.

Ich habe auch ein ähliches Problem. Arbeite auch im öffentlichen Dienst und wir haben einen neuen Tarifvertrag bekommen. Danach bekommen wir mit den Januarbezügen eine fette Einmalzahlung von 450 Euro oder so. Mein Mutterschutz fängt am 20.12. an und ET ist der 01.02.2007. Im Mutterschutz kriege ich ja glaube ich einen Teil von der Krankenkasse und einen Teil vom AG. Jetzt weiss ich nicht, ob ich auf die tolle Einmalzahlung verzichten muss. Da muss ich mich auch mal kundig machen.

"Erhalte ich eine Zuwendung?

Sie erhalten eine Zuwendung, wenn für Sie der Bundesangestelltentarif -BAT- gilt und folgende Voraussetzungen vorliegen:

Sie müssen sich am 1. Dezember des laufenden Jahres im Arbeitsverhältnis befinden und dürfen nicht für den ganzen Monat Dezember ohne Bezüge zur Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit beurlaubt sein

und


Sie müssen seit dem 01. Oktober ununterbrochen als Angestellter, Arbeiter, Beamter, Richter, Soldat auf Zeit, Berufssoldat, Arzt im Praktikum, Auszubildender, Praktikant, Schüler/in in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschüler/in in der Entbindungspflege im öffentlichen Dienst gestanden haben oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt 6 Monate bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis gestanden haben oder stehen

und


Sie dürfen nicht bis einschließlich 31. März des folgenden Jahres aus eigenem Verschulden oder auf eigenem Wunsch ausscheiden. (In diesem Falle wäre die Zuwendung in voller Höhe zurückzuzahlen). "

Heidi

5

auf den 1.10. komme ich, da mein Vertrag ja nur bis zum 30.09. geht. Da es ja heißt, ich bekäme das Weihnachtsgeld nur, wenn ich direkt im Anschluß im öffentlichen Dienst angestellt werde, weiß ich jetzt nicht, ob nach dem MuSchu oder direkt im Anschluß an die alte Stelle.

*seufz* ist wohl doch sehr kompliziert.. Da hoff ich mal, dass meine zuständige Sachbearbeiterin sich da genau auskennt ;-)

#danke dir!
Silke