Überstunden in der SS

Hallo
Ich habe das Mutterschutzgesetz schon mehrmals gelesen, weiß allerdings jetzt nicht ob ich als Teilzeitkraft abends z.b. für Elternabend (17-19uhr) Überstunden machen darf....einerseits darf ich bis 8,5std hab ich gelesen aber andererseits müssen 11std Ruhezeit zwischen der täglichen Arbeitszeit liegen......darf ich Also oder darf ich nicht

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Du darfst pro Tag bis zu 8,5 Std. arbeiten.
Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine nächtliche Ruhepause von 11 Std. liegen.
Du darfst keine Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Schnitt des Monats machen.

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Danke.

Und weißt du auch, wenn ich ein Beschäftigungsverbot hatte und in dieser Zeit auch Urlaub eingereicht war, wird mir dieser abgezogen oder muss der mir weiterhin zur Verfügung stehen?

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War es Urlaub in den Kindergartenferien, wo alle Mitarbeiterinnen Urlaub hatten? Dann hättest du den Urlaub ohne BV ja auch nehmen müssen. Dir soll durch die Schwangerschaft kein Nachteil, aber auch kein Vorteil entstehen.

Das mit dem Urlaub ist (hoffentlich) im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt.

Anderer Urlaub bleibt erhalten im BV.

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