In Elternzeit - Wann AG sagen, dass erneute Schwangerschaft besteht?

Hallo ihr Lieben!
Vielleicht erging es ja jemandem hier genauso wie mir jetzt!?
Ich bin aktuell in Elternzeit meiner Tochter (18.02.17) Ursprünglich hatte ich für ein Jahr Elternzeit genommen, also bis 18.02.18. Zwischen Weihnachten und Silvester war die Frist den Antrag auf Verlängerung zu stellen, abgelaufen! Da wir ab August 2018 einen Krippenplatz haben, haben wir beschlossen, dass ich die EZ ein halbes Jahr verlängere! Gesagt getan!
Am 05.01. dann habe ich positiv getestet! Wir bekommen erneut Nachwuchs. MuSchu beginnt am 05.08.18. Also kurz bevor die verlängerte EZ abläuft.
Ich weiß, dass ich die EZ unterbrechen muss, um den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Aber wann muss ich meinen AG darüber informieren, dass ich erneut schwanger bin, bzw. wann muss ich Bescheid sagen dass ich die EZ unterbreche?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Erfahrungen!

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Die erste Elternzeit zum Mutterschutz beenden. 24.06?

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html

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Danke für den Link! Den kannte ich schon! :) Aber ich lese daraus nicht wann ich meinem AG mitteilen muss dass ich die bestehende EZ zum 05.08.18 unterbreche und ab da in den neuen Mutterschutz gehe...?!

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Ach so und dass ich unterbreche ,habe ich auch gleich mit in die Bekanntgabe der SS geschrieben .wieso auch nicht ?tritt doch eh ein oder willst du auf das Geld verzichten ?^^:-)

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Hallo.
Ich habe meinen AG in der 12. SSW informiert. Habe dann direkt die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz beendet und gleichzeitig die Übertragung der restlichen Elternzeitmonate (bei mir sind es noch 10 Monate) beantragt.
Alles Gute!

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Soweit ich in Erfahrung bringen konnte gibt es hierfür keine Frist. Es sollte def. vor Beginn des MuSch sein, wenn Du den Zuschuß möchtest. Fair ist es natürlich je früher es der AG weiß denn der rechnet ja dann ab August od September mit Dir.

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1. du kannst deine Elternzeit nicht unterbrechen, nur vorzeitig beenden!

2. es ist im Gesetz tatsächlich keinerlei Frist beschrieben, es gibt also keine.

Ich würde jetzt als erstes den AG über die Schwangerschaft kn Kenntnis setzen, die erwarten dich schließlich zurück. Später dann einfach das Schreiben zur Beendigung aufsetzen.

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Kann dir leider nicht helfen,
Meine Ez endet am10.4. Und ab 5.8. bin ich auch wieder im Muschu 😍

Ich bin gespannt was das wird .... habe noch einen großen Sohn (5,5 Jahre 😎)

Lg

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Ich habe diese Situation..bin 13+0 und noch in Elternzeit ..hab meinen AG schon vor zwei Wochen informiert..wir wohnen in einer Kleinstadt,wo jeder irgendwen kennt und ich wollte nicht dass er es von anderen erfährt ,denn ich habe schon einen mega bauch und jeder der mich sieht ,sieht dass ich schwanger bin .zudem hatte ich das ganze irgendwie "negativ " im Kopf und war danach erleichtert ..wollte gerne meiner ganzen Familie und freundeskreis stolz die ss präsentieren und vorher sollte es mein ag einfach wissen :)

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Hallo, mir wurde in der Elterngeldstelle gesagt dass ich einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes mein AG informieren muss.
Ich bin in der selben Situation wie du
Habe mei Ag in der 19 ssw informiert da ich gerade beim Arzt war und an die Bescheinigung gedacht habe.
Lg

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Ich hab ihn so ungefähr 12ssw informiert. Ging um meinen widereinstieg nach Schwangerschaft. Er hats mit Humor genommen.
Es ist wie es ist.
Haben dann alles mündlich schon durchgesprochen. Bis eintritt erneuter Mutterschutz habe ich einen befristeten Vertrag ubd mit eintritt Mutterschutz bekomme ich wieder meinen lohn von vorher.