Elternzeit Frist per Post und Feiertage

Hallo 😊

Unser Kleiner ist schon da, aber hier habe ich öfter fragen zu elternzeit gesehen und im Baby forum noch nie... Deshalb glaube ich hier ist meine Frage besser aufgehoben?

Ich hatte den Elternzeit Antrag per Post geschickt als Einschreiben. Wegen der Einhaltung der frist: welches Datum gilt denn? Als ich den Brief bei der Post abgegeben habe, als er im Post Fach vom Arbeitgeber war oder unterschrieben wurde bei der Abholung vom Arbeitgeber? Die 7 wochen vorher frist hat an Weihnachten geendet und wurde erst nach den Feiertagen abgeholt, obwohl er schon davor im Postfach war. Gilt das dann trozdem als fristgerecht?

Mein Arbeitgeber hat geschrieben dass ich die elternzeit bis 2 Wochen nach Geburt anmelden kann, die habe ich so oder so eingehalten, aber da immer noch keine Antwort kam mache ich mir trozdem langsam Gedanken...

Lg

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Es gilt das Datum was der Stempel auf der Briefmarke sagt. Zb. Hast du ihn am 31.12 bei der Filiale abgegeben und er wurde ja gleich gestempelt. Somit hat dein Chef ihn am 2.1 bekommen. Es zählt also der 31.12

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Falsch. Es gilt als zugestellt, wenn der Empfänger das Scheiben erhalten hat und nicht, wann es bei der Post abgegeben wurde!

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Und was wäre wenn er es erst zwei Wochen später abholt weil Firma betriebsruhe hat bzw Lagerung?

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Ist bei uns auch so.
Wir mussten die Elternzeit meines Mannes zwischen Weihnachten und Neujahr einreichen. Wir haben den Brief per Einschreiben mit rückschein abgeschickt und ich wäre davon ausgegangen, dass das Datum zählt an dem es in der Filiale unterschrieben wurde bei der Abgabe. Bei einem Einschreiben mit Einwurf, muss der Briefträger ja den Einwurf bestätigen, daher sollte beim Postfach dieses Datum zählen.
Wir haben bis jetzt auch noch keine Bestätigung bekommen aber es wurde bereits zu Kenntnis genommen und zur Bestätigung bleibt ja noch etwas Zeit. Ansonsten einfach mal anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen.

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Es ist egal wann der Brief im Briefkasten war. Er musste ihn abholen und dann gilt das Datum. Nur bei Einscheiben Einwurf zählt das Datum wann es im Kasten war. Beim normalen Einschreiben oder Einschreiben Rückschein muss man unterschreiben und wenn derjenige nicht angetroffen werden kann oder jemand anders, gilt es nicht als zugestellt, da der postbote das Schreiben wieder mitnehmen musste.

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Nope. Ein normaler Brief gilt zugestellt wenn er in den Briefkasten (Hausbriefkasten, nicht die Versandbriefkästen der Post) eingeworfen wird. Hier eben das Postfach.

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Ah ich habe es etwas falsch verstanden. Beim Brief gilt das Datum des Einwurfs in den Briefkasten. Beim eigenhändigen Einschreiben (also eins das unterschrieben werden muss) natürlich das Abholdatum. Zur Fristeinhaltung also besser Einwurfeinschreiben.

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Würde ich mir keine Gedanken machen. Viele hatten Urlaub und Vertretung, es wird viel liegen geblieben sein. Außerdem informierst du deinen Arbeitgeber nur über deine Elternzeit, er muss nicht zustimmen, weil dir die Zeit vom Gesetz aus zusteht.

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Beim Einschreiben gilt das Datum an dem es zugestellt wurde ...

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"Mein Arbeitgeber hat geschrieben dass ich die elternzeit bis 2 Wochen nach Geburt anmelden kann, die habe ich so oder so eingehalten, aber da immer noch keine Antwort kam mache ich mir trozdem langsam Gedanken..."
Die Frist ist eh schon mal falsch, du hast nur eine Woche nach dem VET Zeit.

Wann war denn der Geburtstermin berechnet? Kam das Baby früher (dann gilt der VET) oder später (dann gilt der tatsächliche Entbindungstermin.

Ansonsten heißt es in der Regel, dass dann der nächste Werktag für die Frist zählt.