Was schreibt man in den Tätigkeitsnachweis für die Haushaltshilfe?

Hallo,

ich habe erfreulicherweise von der KK nun endlich meine Haushaltshilfe für 3x3 Stunden pro Woche genehmigt bekommen #freu Nun soll ich noch einen Tätigkeitsnachweis ausfüllen, was die Hilfe immer gemacht hat (rückwirkend):-( Ich habe mir das nicht aufgeschrieben und sie hat eben meistens im Haushalt etwas getan (putzen, bügeln, ...). Die KK sagte aber, dass die Hilfe hauptsächlich für die Kinderbetreuung genehmigt wäre, der Name "Haushaltshilfe" sei etwas irreführend #kratz #gruebel

Nun habe ich Angst, etwas falsches zu schreiben, dass die KK die Genehmigung zurück nimmt (habe noch nichts schriftliches, nur telefonische Nachricht).

Was muss ich da reinschreiben bzw. was sollte ich auf keinen Fall schreiben?


#danke für Eure Tips und Antworten!


Mel mit Mattis *15.07.2005 und Merle im Bauch ET 20.09.2006

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Hallo,

ist es nicht so, daß im Antrag anzukreuzen ist, für welche Tätigkeiten die Haushaltshilfe hauptsächlich benötigt wird?
Zumindest bei mir steht es so drin.

Ich gehe dann mal davon aus. daß Du "Kinderbetreuung" angekreuzt hast, oder?
In diesem Fall könnte dir die Kasse wirklich einen Strick draus drehen, wenn Du im Tätigkeitsnachweis was anderes schreibst.

Im Grunde genommen ist es wirklich lächerlich, aber die Krankenkasse will es so haben. Natürlich kann man eine Hilfe auch zum Putzen und Bügeln einsetzen, aber das sollte vorher abgesprochen bzw. im Antrag aufgeführt sein.

Also laß mal Deine Phantasie etwas spielen;-) Wie oft ist die Dame mit Deinem Sohn spazieren gegangen, wann hat sie für ihn Essen zubereitet etc.

L.G.
zwillima

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Darf ich mal nachfragen, weshalb du eine bekommen hast? Aus welchem medizinischen Grund meine ich? Je nachdem kannst du ja auch was bzgl. Kinderbetreuung ableiten, was sie gemacht hat.
Lg, eva

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Hi Mel!

An der Bezeichnung "kinderbetreuung" gibt es doch eigentlich nichts zu rütteln, oder? #kratz

Sie hat eben das Kind betreut, was darunter zu verstehen ist, werden die von der Krankenkasse selbst wissen.

Ansonsten schreibst du einfach noch dazu + leichte Hausarbeiten (bügeln, waschen, Fenster putzen,...)

Es kommt natürlich auf den grund an, warum du die Zusage bekommen hast, bzw. das Attest vom Arzt.

Wärst du bettlägerig, dann würdest du mit 3x3 Stunden ja auch nicht zurecht kommen, also spricht die KK dir zwar eine Schonung zu, aber erwartet, dass du gängige leichte Sachen noch selber machst.

Du kannst ja nicht jedes gefütterte Gläschen oder jede zubereitete #flasche angeben, das werden die wohl selber wissen.

Ich persönlich meine, dass eine "Kinderbetreuung" eben das Kind betreut und dich somit entlastet...

Viel zu schreiben gibt es da nicht, würde ich sagen.


Lg Sabby mit #schrei Anna-Lena Shalin (*31.12.2004) und #baby -boy inside (40.SSW oder ET -6 :-p )

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Danke für Eure Antworten!

Habe starke Probleme mit dem Ischias ... habe der Krankenkasse auch erzählt, dass ich eigentlich eine Haushaltshilfe und keine Kinderbetreuung brauche. Die sagten aber, dass sie nur - falls überhaupt - Kinderbetreuung genehmigen. Nun ja, ich werde mir was zusammen "reimen".


#danke noch einmal!