frage zu arbeitszeiten in der ss

guten morgen ihr lieben,

am donnerstag habe ich positiv getestet und habe gestern den arbeitsplan für nächste woche erhalten und ich kann komplett durcharbeiten von montag bis sonntag und freitag würde ich schon ab 14 uhr alleine in der filiale stehen. ich arbeite in einer bäckerei mit cafe, dem arbeitgeber habe ich noch nichts gesagt was sich aber montag ändern wird.
jetzt zu meiner frage, klar habe ich mich im mutterschutzgesetz schon ein bissl eingelesen und da steht dann das ich nicht alleine arbeiten darf und auch sonn und feiertags nicht wenn ich das richtig verstanden habe?? es tut mir leid wenn ich so blöd frage aber ich möchte nicht mit falschen infos in die filiale gehen denn bei mir im betrieb ist es so das sich da alles so gedreht wird wie es passt und man sich wenig an gesetze hält..........

ich hoffe mir kann jemand helfen und sorry für die blöden fragen #schwitz


lg nessa

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Nein stimmt alles was du an Infos hast. War bei mir auch so. Die wollten sich nicht dran halten und dann habe ich eine kleine große Diskussion mit denen gehabt. Seitdem klappt es

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Was du schreibst ist leider falsch! Lieber nix sagen wenn man keine Ahnung hat.

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Die Infos habe ich von meiner fä damals bekommen

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Solange der Arbeitgeber nichts von deiner Schwangerschaft weiß, kann er sich auch nicht ans Mutterschutzgesetz halten. Er macht da nichts falsch.

In Bäckeien mit Cafe gelten die Regelungen für Hotel- u. Gaststättengewerbe. Da darfst du auch sonn- und feiertags und nach 20 Uhr noch arbeiten.

Es muss nur 1 Ruhetag pro Woche eingehalten werden, anstelle des Sonntags.

In der Woche hattest du sonntags frei, hast ab Montag den Rest der Woche gearbeitet. In der folgenden Woche hattest du den Sonntag nicht frei, dafür dann den Montag. Alles im grünen Bereich! Da sind sogar nicht mal Verstöße gegen das MuSchG feststellbar, obwohl das MuSchG noch gar nicht gilt.

Alleinarbeit ist nur dann unzulässig, wenn du deswegen keine Arbeitsunterbrechung einlegen könntest.

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Huhu,
Also ich arbeite selber in einer Bäckerei und ich weiß dass diese nicht zu Gast oder Schankwirtschaft gehört ( da es ja nicht nur Café dort gibt)
Ich hab von meiner Chefin letzte Woche ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Da du als Schwangere erst ab 6 Uhr arbeiten darfst und nicht länger als 20 Uhr .
An Sonntage und Feiertagen darfst du auch nicht mehr arbeiten.
Ich gib dir mal einen link
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/24909

Liebe Grüße
Nina

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Also ich arbeite selber in einer Bäckerei und ich weiß dass diese nicht zu Gast oder Schankwirtschaft gehört ( da es ja nicht nur Café dort gibt)

Das gilt vielleicht für DEINE Bäckerei, aber doch nicht für alle anderen Bäckereien mit Cafe!

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Wir haben auch Café dabei !
Wenn es hauptsächlich Verkauf ist , ist es keine gastro...
Bäckereien mit Café gehören nicht gleich zu gastro wie du das hier hinstellst..
Erkundige dich bitte erstmal bevor du hier Sachen behauptest die so nicht stimmen...

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