Sind noch schwanger Fahrlehrerinnen unter euch?

Hallo zusammen ????
Ich bin Fahrlehrerin und ab heute im der 6ten Woche. Nun habe ich mich im Internet ein bisschen belesen und dabei festgestellt das für Fahrlehrerinnen ein Beschäftigungsverbot ab der 12ten Woche gilt. Das finde ich ziemlich schlecht momentan...

Würde mich über Austausch freuen mit Leuten die Erfahrung damit haben oder mehr darüber wissen ????

Liebe Grüße ????

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Ist denn der Fahrschulwagen ein Beförderungsmittel? Der Fahrtzweck ist in dem Fall doch nicht die Beförderung des Fahrschülers.

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Ja es gilt als Beförderungsmittel.

"Verbot der Beschäftigung auf Beförderungsmitteln

Nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 dürfen werdende Mütter „nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft nicht mehr auf Beförderungsmitteln“ beschäftigt werden. Eine Beschäftigung ist auch nicht mit Zustimmung der werdenden Mutter zulässig. Nach der Begründung dieser Vorschrift soll mit dem Verbot das Kind vor Schäden bewahrt werden, die durch die fortwährende Erschütterung eintreten könnten. Weil diese Gefahr auch von Fahrschulwagen ausgeht, greift das Verbot für die praktische Ausbildung von Fahrschülern, nicht jedoch für die Erteilung theoretischen Unterrichts oder Verwaltungstätigkeiten."

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Ja genau das habe ich auch gelesen. Mein 1ter Arzttermin ist erst am 12.09. Ich frag mich ob der Arzt das BV aufheben kann ?

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1. Das Verbot der Beschäftigung auf Beförderungsmitteln gilt erst nach dem 3. SSM, also ab der 13. SSW, das ist bei dir Mitte Oktober.

2. Fahrschulunterricht (theoretischen Unterricht) darfst du weiter geben und du darfst auch Theorieprüfungen abnehmen.

3. Du kannst im Büro administrative Tätigkeiten übernehmen.

4. Ab dem 1.1.2018 gilt das neue Mutterschutzrecht. Die Tätigkeit auf Beförderungsmitteln ist dann nicht mehr pauschaul untersagt. Sondern es muss in jedem Einzelfall beurteilt werden, ob die Tätigkeit zumutbar oder schädlich ist. Sicherlich brauchst du mehr Pausen als ein gewöhnlicher Fahrlehrer. Wenn die Pausen möglich sind, kann eine Fahrlehrertätigkeit ab nächstem Jahr evtl in Frage kommen. Sprich mit deiner zuständigen Aufsichtsbehörde.