Beschäftigungsverbot in der Kita, Gehalt?

Hallo ihr Lieben,

Arbeite erst seit knapp 2 Monaten in meiner neuen Arbeitsstelle! Der Träger ist die Stadt, und der Vertrag nach Tvöd. Zuvor war ich ebenfalls bei dem Träger Stadt und würde alles nach dem tvöd geregelt.

Wenn man ein Beschäftigungsverbot bekommt rechnet man ja den Durchschnitt der letzten drei Monate.

Zählt man des vom alten Arbeitgeber dazu oder werden mir nur die 2 Monate angezählt??

Vielen Dank schon mal ????

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Beim BV wird bei mir kein Durchschnitt errechnet. Ich bekomme weiterhin genau das selbe Gehalt, wie wenn ich arbeiten gehe. Ganz egal, was die letzten Monate war. So ist es zumindest bei mir. Bin beim Bistum Trier angestellt. Auch im Kiga.
Wie kommst du darauf, dass das aufgrund der letzten drei Monate berechnet wird? Habe ich noch nie gehört.

LG Julifroeschli 39+3

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Das mit den 3 Monaten ist richtig. Aber wenn du zb immer jeden Monat das gleiche raus hast, bekommst du natürlich weiterhin das Gehalt. Der Durchschnittlich ändert den Betrag dann ja nicht.

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Ich arbeite in der Pflege, angestellt bei der Diakonie. Ich bekomme mein Durchschnittliches netto Gehalt der letzten 3 Monate, die ich gearbeitet habe. War mir aber auch neu, dachte ich bekomme einfach mein normales Grundgehalt, aber aufgrund der Zuschläge wahrscheinlich dann der Durchschnitt. Bin aber kein Experte :-)
Lg, Alex

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Da dein jetziger AG ja erstmal das Gehalt zahlt, würde ich darauf tippen dass er die letzten beiden Monate zur Berechnung nimmt. Aber am besten fragst du mal in eurer Personalabteilung nach wie es gehandhabt wird.

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Im Gesetz steht auch, wenn du kürzer da warst wird der Durchschnitt der Tage berechnet, die du tatsächlich gearbeitet hast. Also warst du nur 1 Monat da dann davon der Durchschnitt. Ich habe weiterhin meine normales Gehalt bekommen, wie nach Stunden im Vertrag geregelt. Dir darf kein finanzieller Nachteil entstehen. Also wirst du das bekommen, was du seit du dort bist verdient hast. Der alte AT damit nix mehr am Hut.