Krankenversicherung während Elternzeit

Hallo Ihr lieben,

ich (unverheiratet, arbeite Teilzeit) bin gesetzlich bei der Barmer versichert, mein Freund ist privat versichert.

Ich möchte mein Kind mit bei mir versichern lassen und habe von der Barmer erfahren, dass Baby+ich während der gesamten (max. 3 Jahre) Elternzeit beitragsfrei versichert sind. #freu

Nun hatte ich aber irgendwo mal gelsen, dass man nur beitragsfrei versichert ist, solange man Erziehungsgeld kiegt #kratz
Wir kriegen aber keines, da wir (wegen Einkommen von meinem Schatz ) über der Einkommensgrenze liegen.

Weiß jemand, ob das überhaupt eine Rolle spielt oder ob ich dennoch als Unverheiratete beitragsfrei versichert bin? #gruebel

#danke für euer "Versicherungswissen" #liebguck

77ena (27. SSW) + babygirl inside

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Hallo 77ena,

man ist und bleibt während der Elternzeit kostenlos bei der KK versichert, auch das Baby kann man da mitversichern.

Hat nichts damit zu tun ob man Erziehungsgeld kriegt,oder meinst Du das Muschu Geld?

Hat mir meine KK so gesagt. Verheiratet oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Alles Gute
Liebe Grüsse
Vicky und Angelos 35+5SSW #huepf#huepf#huepf

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Hi Vicky,

danke Dir für die antwort. nee, ich meinte schon das Erziehungsgeld.
habe so einen Ratgeber, in dem steht "Wird also während der elternzeit kein Erz.geld gewährt, sind Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten"...

Andererseits steht im Gesetz ja auch:
"Für alle Mütter gilt: Für Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld sind keine Beiträge zu entrichten. Für die Dauer der bis zu dreijährigen Elternzeit wird hingegen streng zwischen Pflichtversicherten (mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 46.800 Euro im Jahr) und freiwillig Versicherten (das Einkommen erreicht oder überschreitet die Versicherungspflichtgrenze) unterschieden. Nur die Pflichtversicherten bleiben beitragsfrei, soweit sie in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erzielen."

Ganz schön kompliziert alles... ;-)

LG

77ena (27. SSW) + babygirl inside

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Hallo,

genau, und da wir ja pflichtversichert sind entfällt für uns die Beitragszahlung, außer man geht wieder arbeiten natürlich...

Alles Gute,
Vicky

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Hi Du,
Du bleibst während der 3 Jahre beitragsfrei versichert. Deine Mitgliedschaft bleibt erhalten und Dein Zwerg kann in die kostenlose Familienversicherung.
Aufpassen müsst Ihr nur falls Ihr mal heiratet. Dann kommt es drauf an warum Dein Freund bzw. dann Mann privat versichert ist. Wenn er nämlich privat versichert ist, weil er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, dann darf die Kleine nicht mehr über Dich versichert werden, sonder muss selber Beiträge zahlen.
Liebe Grüße und noch eine schöne Kugelzeit

Nicki und #baby Luca

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Huhu,

lies mal hier, das ist echt kompliziert...

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2005073103.html

Ich hoffe, Du bist pflichtversichert.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (und auch nicht verheiratet), d.h., ich muss wohl Beitraege zahlen, obwohl ich 0 Einkommen haben werde im naechsten Jahr. Ganz klasse!

Liebe Gruesse,

Hanna