Frage zu Urlaubsanspruch bei erneuter Schwangerschaft...

Hallo ihr Lieben,

versuche gerade meinen Urlaubsanspruch zu berechnen und steh ein wenig auf der Leitung... vielleicht kann mir eine von euch helfen...!

Seit dem 13. Juli 16 arbeite ich wieder TZ (während der EZ) - bis zum 7.7. 3 Tage pro Woche und ab dem 12.7. nur noch 2 Tage pro Woche.

Nun bin ich wieder schwanger :) der errechnete ET ist der 22.2.17 - Mutterschutz beginnt also am 11.1.17 und endet am 19.4.17.

Wie sieht es nun mit meinem Urlaub aus? VZ stehen mit 26 Tage/Jahr zu.

Ab dem Mutterschutz gilt ja dann eigentlich wieder mein alter Vertrag vor der EZ, da ich die EZ vor Mutterschutzbeginn vorzeitig beenden werde. Dann müsste mir ja auch mehr Urlaub zustehen während dem Mutterschutz. Wie berechnet man das dann, da ich ja von Mitte bis mitte eines Monats Mutterschutz habe. Habe mal gehört das hier der volle April gerechnet wird. Stimmt das?? auch der volle Januar??

Ich hoffe ihr versteht meine wirre frage... :) vielleicht kann mir ja jemand helfen!!!
Vielen lieben Dank :)

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Hallo,

nun ja erst einmal stehen dir nur für volle Monate Urlaub zu, bzw. 2/5 oder 3/5.
Seit wann arbeitest du nun? deine Daten widersprechen sich!

"Seit dem 13. Juli 16 arbeite ich wieder TZ (während der EZ) - bis zum 7.7. 3 Tage pro Woche und ab dem 12.7. nur noch 2 Tage pro Woche"

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Oh mann... da hab ich mich wohl vertippt...!

Am 13. Juni habe ich angefangen zu arbeiten.
13.6. - 7.7. 3 Tage pro Woche

Ab dem 12.7.16 2 Tage pro Woche

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"nun ja erst einmal stehen dir nur für volle Monate Urlaub zu"
FAlsch, sie befindet sich in Elternzeit, somit steht ihr grundsätzlich die ganze Zeit Urlaub zu, der AG darf aber für volle Monate Elternzeit den Urlaub kürzen.
Damit steht ihr natürlich für alle aufgeführten Monate Urlaub zu und für Januar bis April Vollzeit-Urlaub, sprich 8 Tage!

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"Habe mal gehört das hier der volle April gerechnet wird. Stimmt das?? auch der volle Januar??"
Ja und ja, da du ja ansonsten in Elternzeit bist und da nur für ganze Monate gekürzt werden darf!

Die Frage ist, ob dein AG umrechnet, was er von Juni bis Dezember darf.
Ansonsten darf er dort den Anspruch nicht kürzen!

2017 hast du 9 Tage.

Mit 2016 kommt es eben auf den AG an bzw. wieviele Tage du nach normalem Vertrag arbeitest.