Anspruch auf Resturlaub nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe heute mit einer Kollegin aus der Perso gesprochen. Diese hat mir zum Resturlaub folgendes erklärt:
Wenn ich noch Resturlaub von vor der Elternzeit habe und nach der Elternzeit in Teilzeit gehe, dann verfällt mein Urlaub zwar nicht, wird aber auf die Teilzeit umgerechnet. Hätte ich also noch 10 Tage Resturlaub, hätte ich bei einer 2 Tage Woche also nach der Elternzeit tatsächlich noch 4 Tage Urlaub.

Kennt sich damit jemand aus? Ich hab zwar jetzt ein Urteil des EuGHs dazu gefunden, dass da das deutsche Recht nicht richtig ist, aber das BAG hat dazu wohl noch keine Entscheidung getroffen.

Meine Kollegin meinte, dass man das bei uns wohl so löst, dass man praktisch nach der Elternzeit erstmal "Vollzeit" arbeitet bis der Resturlaub aufgebraucht ist und dann erst in Teilzeit wechselt. Da ich aber das Elterngeld-Plus-Modell nutzen möchte und daher 24 Monate das halbe Elterngeld beziehen möchte, kann ich dann ja gar nicht in Vollzeit arbeiten bzw. verliere dann den Anspruch auf Elterngeld-Plus.

Liebe Grüße
blubb

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Hallo. Bei mir war es so.

Ich habe in Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet. Hatte noch 37,Tage Resturlaub von 39Std Woche. Hatte in Elternzeit 12,5 Std Woche.
Umgerechnet konnte es nicht werden. Die haben gesagt,wenn ich nach der Elternzeit meine Std reduziere,dann muss ich die Wochen trotzdem nochmal 39,Std eingeteilt sein,bis der Urlaub aufgebraucht ist. Danach würde ich dann Teilzeit arbeiten. Anders wäre es bei uns nicht möglich.

Also bei uns gibt es den erst nach der Elternzeit. Hast also kein Verlust. Ich hatte 11Monate in Elternzeit gearbeitet,erst danach den Urlaub genommen,als diese offiziell vorbei war. Steht auch im Gesetz. Paragraph 17 ,Muschg. Das Urlaub nach Elternzeit in dem Jahr oder in dem darauffolgenden Jahr genommen werden kann. LG

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Ahhh verstehe. Das Arbeiten während der Elternzeit zählt also immer noch als Elternzeit. Bleib ich also 3 bzw. in meinem Fall wegen Zwillingen 6 Jahren in Elternzeit und arbeite in dieser Zeit, dann bleiben meine Urlaubstage aus dem Resturlaub eben einfach so lange bestehen, bis ich mich entscheide, wie ich im 7. Jahr dann arbeiten möchte.

Hab ich das so richtig verstanden?

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Sorry war BEEG

§ 17
Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.

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Vorallem zählen doch nur die ersten 12 Monate für die Berechnung? Hatte damals auf 24 Monate auszahlen lassen und durfte quasi im 2 ten Jahr ohne Abzüge arbeiten. Lg

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Ich hatte meinen ersten Arbeitstag am Geburtstag meiner Tochter. Ab da hatte ich erstmal 3 Wochen -VollzeitUrlaub (Resturlaub von vor der EZ), mit Vollzeit "Lohnfortzahlung". Nach dem Urlaub fing dann mein Teilzeitvertrag an (habe kein Teilzeit IN Elternzeit, sondern habe nur ein Jahr Elternzeit genommen).