Berechnung Elterngeld - Beamtin NRW

Hallo ihr Lieben,

Ich bin leider noch nicht schwanger, würde aber gerne vor der nächsten icsi ausrechnen wieviel Elterngeld mir zusteht falls es jetzt hoffentlich klappt :-)

Ich bin Beamtin in NRW, bekomme also auch im Mutterschutz noch Bezüge. Ich kann nirgendwo Informationen dazu finden, wie der Berechnungszeitraum für das Elterngeld ist. Dass es sich nach den letzten 12 Monaten richtet weiß nicht, aber zählt die Zeit des Mutterschutzes dazu oder rechne ich davor die 12 Monate? #schwitz es geht darum, dass ich zur Zeit noch Anwärter Bezüge erhalte und erst ab September volle Bezüge. Da wäre es natürlich schön, wenn die Zeit des Mutterschutzes dazu zählen würde #schwitz

Wäre euch für Infos sehr dankbar :-p

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Such mal die Broschüre im Netz. Ich habe sie leider nur noch auf dem handy gespeichert.

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Hallo!

Lade dir mal den Ratgeber vom Ministerium für Familie... zum Thema Elterngeld runter. Kann ich generell nur empfehlen :-)

Auf Seite 29 steht da übrigens, dass Monate mit Beschäftigungsverbot nach beamtenrechtlichen Mutterschutzvorschriften in die Berechnung mit einfließen. Das heißt die Zeiten des Mutterschutzes vor der Geburt werden bei dir berücksichtigt.

Ich hoffe das hilft dir weiter!

LG!

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Guten Morgen,

Ich würde beim Landesamt für Besoldung anrufen und nachfragen, die sind auch für das Kindergeld dann zuständig.

Wenn es bei dir soweit ist kannst du 2 Sachen beim Landesamt beantragen, das machen wir nach der Geburt genauso wie bei der Beihilfe bekommt man auch einmal Geld für das Kind ca 180€.

Nur das Kindergeld läuft über mich,da es immer Probleme gibt mit dem Landesamt.

Ich hoffe konnte dir weiter helfen.

Liebe Grüsse
Feli86 mit Babyboy ET-12

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die letzten 12 Monate. Genau diese Bezügemitteilungen brauchst du. Du bekommst ja auch während des Mutterschutzes deine Dienstbezüge normal weitergezahlt.

Die kannst du übrigens einfach beim LBV anfordern. Ist eine einzige Mail über das Kontaktformular bzw. zur besseren Übersicht für den Sachbearbeiter bei der Elterngeldstelle kannst du dir auch eine sog. "verdienstbescheinigung" für diesen Zeitraum schicken lassen.

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Ansonsten: an den Beihilfeantrag für die Erstausstattung denken, mit der Geburtsurkunde. Du bekommst 170 Euro.

Der Kindergeldantrag geht, wenn du beantragst, auch ans LBV. Zusätzlich kannst du dort, falls deine Sachbearbeiterin das dann nicht automatisch macht, noch den erhöhten Familienzuschlag beantragen.

Wenn dein Baby geboren ist, solltest du eine Kopie der Geburtsurkunde an die entsprechende sachbearbeitende Dienststelle senden (bei uns reicht ein Fax oder ein Foto per Mail aus), um die korrekte Verfügung zur Elternzeit zu erhalten. Vorher hast du dann nur eine vorläufige.

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Danke euch allen für eure Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen #liebdrueck

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Die Zeit des Mutterschutzes zählt dazu, denn nur Zeiten mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert, das erhältst du nicht, also 12 Monate vor der Geburt.