BV und datenschutz

Hallo

Ich wollte mal fragen ob der AG bei Ausstellung eines BV durch einen Frauenarzt den Grund für das BV erfährt oder ob dies wie bei einer Krankheit dem Datenschutz unterliegt.

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Bei einem BV erfährt der AG den Grund. Da dies ja meist nur ausgestellt wird wenn Gefahr für Mütter und Kind besteht und du dies ja auch beim AG einreichen musst.

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Wurde dir ein bv ausgestellt?

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Also das stimmt nicht so ganz, auf dem BV steht nur drauf wie lange das BV gilt, der ET und deine Personendaten (Name, Geburtstag etc.) und in wie weit das BV gilt, also für bestimmte Tätigkeiten, Stunde oder generell ... Also kein Grund, keine Diagnose oder sowas. Das hat den AG auch nicht zu interessieren. Genauso erfährt er ja auch bei einer AU nicht, womit du krankgeschrieben bist ;)

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Auf meinem bv stand nicht warum ich eines erhalten habe. Nur dass es ab jetzt und bis Beginn Mutterschutz gilt. Also nein, ich denke der ag hat kein Recht darauf den Grund zu erfahren.

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Bei mir war es so das nur drauf stand bv ab sofort bis muschu! Nicht warum!
Ich glaub das unterliegt auch der Schweigepflicht/Datenschutz!

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Aus Datenschutzgründen steht es nicht drauf, der AG kann es aber anzweifeln und dann weiß ich nicht, ob er die Diagnose bekommt oder nur die Rückmeldung von dem Arzt, der das kontrolliert.

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Das wäre interessant mal zu wissen. Soweit ich weiß muss der FrauenArzt sich dann ja rechtfertigen.

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Der AG erfährt definitiv den Grund des BV nicht.

Auf dem Zettel stehen nur die persönlichen Daten, und von wann bis wann das BV gilt und für welche Tätigkeiten. Mehr auch nicht.

Warum und weshalb geht ihn auch nichts an. Der AG hat 2 Wochen zeit, ein BV anzuzweifeln, d.h. weitere Ärzte müsse bestätigen das das BV gerechtfertigt ist. Macht das der AG nicht, gilt nach 2 Wochen das BV als akzeptiert.

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Grundsätzlich steht der Grund nicht drauf bzw. muss der Arzt ihn nicht drauf schreiben. Ein Verweis auf den entsprechenden Paragrafen im Mutterschutzgesetz reicht.

Der AG hat natürlich das recht das BV anzuzweifeln und sich darüber zu informieren, welche Gründe dazu geführt haben - mit der Bemühung diese dann abzustellen.
Wie das Verfahren da genau vonstatten geht, weiß ich nicht. Irgendein kleiner Vorgesetzter in einem großen Betrieb wird sicher nicht den Grund erfahren. Ich könnte mir aber denken, dass es dafür eine entsprechende Stelle gibt, z.B. den Betriebsarzt und dieser wiederum wendet sich dann an deinen Aufgabenbereich um das Problem zu lösen.

Beispiel: du nennst Stress oder Mobbing auf der Arbeit. Der Arzt stellt dir ein BV aus. Aus irgendeinem Grund forscht der AG nach. Hast du dann beim Arzt "zu dick aufgetragen" wirst du Probleme bekommen.

Hast du das nicht, kann der AG ja Abhilfe schaffen. Z.B. den mobbenden Kollegen abmahnen oder sonstige Maßnahmen treffen, die zur Unterlassung führen.
Bei Stress kann er dein Arbeitspensum reduzieren (da wäre es dann allerdings klug gewesen, anstatt direkt zum Arzt zu rennen, erst mal mit dem AG eine Lösung zu suchen).

Wenn nicht psychische Faktoren zum BV führen, sondern gesundheitliche deinerseits oder des Babys, welche ja nicht unbedingt mit der Arbeit bzw. der Änderung des Arbeitsplatzes gelöst sind, dann kann es jedoch trotzdem sein, dass du dich von einem zweiten Arzt deiner Wahl begutachten lassen musst, wenn der AG das möchte.

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Der Arbeitgeber hat einen Auskunftsanspruch ggü. dem Arzt bzgl. der Frage, welche Arbeitsbedingungen der Arzt dem BV zugrunde gelegt hat.

Diese Auskunft unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht und ist besonders bei BVen aus psychischen Gründen interessant. (Wie gesagt: nur die Frage welche Arbeitsbedingungen der Arzt zugrunde gelegt hat. ZB gibt die AN an sie sei gemobbt worden.)
Erteilt der Arzt die Auskunft nicht, oder zweifelt der AG das BV an, wird er die AN nach den Gründen fragen. Verweigert sie ebenfalls die Auskunft oder der AG erachtet die Begründung als inkorrekt, so muss er lediglich aufhören zu zahlen. Die AN muss dann auf ihren Lohn klagen. Innerhalb des Prozess wird dann das BV (ggf durch einen Gutachter) abgeklärt.

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Oh sorry Basteltante. Wollte gar nicht Deinen Kommentar kommentieren, sondern der TE direkt antworten.

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Ich danke dir trotzdem für diese ausführlichE und aufschlussreiche antwort.

Ich hätte wirklich gedacht das der AG da nichts machen kann bei einem bv aber wenn man Pech hat stellt sich der AG einfach quer...

Ich habe gerade ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und meine Frauenärztin hatte ein bv angedeutet. Hatte mit ihr ausgemacht mir zunächst erstmal die stelle anzuschauen.

Und durch die sicht auf ein bv hatte mich dies natürlich beschäftigt.

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Ich fände das nicht weiter schlimm wenn meine Chefin den Grund erfahren würde,da es bei uns aber kein BV gibt oder Mutterschutz erledigt sich das von allein.Habe auch bei Krankheit immer gesagt was ich habe