Selbständigkeit / Elterngeld / Harz IV Frage

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine spezielle Elterngeldfrage. Ich hoffe eine von euch weiß eine Antwort darauf.

Ich hab bis einen Monat vor der Mutterschutzfrist (welche ja nur Angestellten zusteht) selbständig gearbeitet. Ich werde mein Kind allein erziehen müssen und kann deshalb wahrscheinlich nicht gleich nach acht Wochen wieder arbeiten (der Job ist körperlich sehr anstrangend). Deshalb werde ich wohl vorerst Harz IV beziehen müssen. Normalerweise bleiben bei Harz IV-empfängerinnen ja auch 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei.
Nun meine Frage: Gilt das auch wenn ich schon vorher aufgehört hab zu arbeiten?

ET 10.06
eigentlicher Beginn des Mutterschutzes 02.05
Letzter Arbeitstag als Selbständige 31.03

Vielen Dank für eure Hilfe #winke

1

Hallo, das Elterngeld wird bei Hartz 4 bis auf die Versicherungspauschale voll angerechnet.
Was ist denn mit dem Geld vor der Selbstständigkeit. Das fliest doch ebenfalls in die Elterngeldberechnung ein, so dass es bei normaler Berufstätigkeit mehr als 300 eur sein sollte

2

Hallo :)
Ich hab die letzten 5 Jahre selbständig gearbeitet. Deshalb ist alles was davor war sowieso egal. Bch habe gerade nur bedenken, dass mir das komplette Elterngeld (300 Euro) auf das Harz IV angerechnet wird ,weil ich nicht bis direkt zur (eignetlichen) Mutterschutzfrist bzw. dirket zur Geburt gearbeitet habe.

Im Internet ist viel zu finden über das Thema ALGII und Elterngeld. Dort steht immer "...wer vor der Geburt gearbeitet hat". Allerdings nie bis wann genau vor der Geburt.

Ahhhh das ist alles so kompliziert#augen

LG Julai

8

Das sieht man daran, ob es aus Einkommen berechnet wird, deshalb ist das bis wann egal!

Also total einfach ;)

weitere Kommentare laden
3

Hmm am besten rufst du mal beim Jobcenter an. Ich kenne es nur so, dass es komplett angerechnet wird bis auf die 30€ Freibetrag.

5

Hallo #winke

300 Euro reibetrag meintest du sicher :)

Leider sind die Leute an der Jobcenter Hotline nicht wirklich hilfreich #aerger

7

Nein 30€. Seit 2010 oder so wird Elterngeld voll angerechnet.

weiteren Kommentar laden
4

Hallo :) wenn Dein Elterngeld auf Basis Deines Einkommens vor dem MuSchu berechnet wird, dann hast Du einen "Freibetrag" von max. 300€ für die Zeit des Elterngeld Bezugs.

Meines Wissens nach musst Du dafür nicht nahtlos bis zum MuSchu gearbeitet haben !
Vielleicht hilft ein Anruf bei deinem örtliche Jobcenter, die sollten Dir auf diese Frage Auskunft geben können.
Lg und alles Gute
Chichi15

9

vielen Dank für eure Antworten :)

ich hoffe ich bekomme irgendwann mal eine Person ans Jobcenter-Telefon die sich da auskennt

LG Julai

6

"Normalerweise bleiben bei Harz IV-empfängerinnen ja auch 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei."
Nein, die bleiben normalerweise nicht mehr anrechnungsfrei. Die sind lediglich anrechnungsfrei, wenn es sich um einkommensabhängiges Elterngeld handelt (also durch das Einkommen 300 Euro oder sogar mehr), dann werden bis maximal 300 Euro nicht angerechnet. Dafür ist es auch egal, ob du direkt vor der Geburt noch gearbeitet hast oder nicht. Solange es einkommensabhängiges Elterngeld ist, gibt es eben einen Freibetrag, zusätzlich zu den normalen Freibeträgen.

12

Hallo #winke

Wie gesagt geht es mir einzig um den Monat den ich früher aufgehört habe zu arbeiten. Es wäre wirklich sehr bitter wenn die vom Jobcenter mir dafür das Elterngeld komplett anrechnen würden. Hätte ich bis zum Schluss gearbeitet blieben definitiv 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei.

13

Wie gesagt, da ja nur der Durchschnittswert zählt und es damit einkommensabhängiges Elterngeld ist, wenn du es vom Einkommen berechnet bekommst, ist das egal, welche Monate du gearbeitet hast.

Zumal doch eh die Monate davor gar nicht zählen. Es zählt doch als Berechnungsgrundlage das Jahr 2015 und nicht ein Monat aus 2016! Somit hast du doch alle Monate gearbeitet, oder?

weitere Kommentare laden
17

Hallo. Also, ich bin auch selbstständig, habe mein Kind im September14 bekommen und war ab April14 im BV. Das Elterngeld wurde berechnet von den 12 Monaten bis zum BV, nicht bis zur Geburt, also von April13 bis April14 ! Das waren 68% vom Durchschnittsnetto der 12 Monate. Ich weiß nicht wie hoch deine Umsätze waren, ich habe das Maximum bekommen und konnte so super das erste Jahr überbrücken. Vielleicht konnte ich dir einen Gedanken weiterhelfen. Lg

18

Hilfe, Kind kam 2013 am 14.9., also alle Daten um ein Jahr zurück bitte. Spielt ja auch keine Rolle aber wenn deine Selbstständigkeit zu anstrengend ist könntest du ja vielleicht ein BV bekommen und sparst dir vielleicht Harzt4.

19

Irgendwas ist hier aber komisch, denn als Selbstständige kann man weder ein BV erhalten (weil das MuSchG nicht gilt!) noch werden Monate vor Mutterschutz oder Geburt genommen, weil immer der letzte Veranlagungszeitraum gilt und das ist in der Regel das Kalenderjahr und da ist dann egal, wann Mutterschutz wäre, den man eh nicht hat (s.o.).

Also irgendwas stimmt hier bei dir nicht!

weitere Kommentare laden