Vater nimmt 1. und 9. Lebensmonat Elternzeit - reicht der 2. Antrag auch 7 Wochen vorher?

Hallo,

es ist ja weit verbreitet, dass Papas die 2 Monate Elternzeit/Elterngeld splitten. Mein Partner muss jetzt den 1. Monat ab Geburt beantragen (ET 31.10.). Er hat seinem AG noch nicht gesagt, dass er einen weiteren Monat Elternzeit im Sommer 2016 nehmen will und würde das gern im jetzigen Antrag auch nicht erwähnen.

Das Datum lässt sich auch noch nicht bestimmen, da man ja dann den Lebensmonat nehmen muss, also z.B. vom 10.07. bis 09.08., wenn das Kind an einem 10. geboren ist. In unserem Fall muss es innerhalb der nächsten Sommerferien sein.
Reicht es, diesen zweiten Monat ebenfalls erst 7 Wochen vorher zu beantragen? Den Gesetzestext lege ich so aus, aber vielleicht hat jemand diesbezüglich Erfahrungen.

(Mir ist schon klar, dass eine frühere Beantragung fairer ist. Da spielen aber noch andere Sachen mit rein.)

Danke,
antje

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Hallo! Nein, soweit ich informiert bin, musst du 7 wochen vor et jeden elternzeitmonat einreichen. Also alles komplett. Nicht nochmal 7 wochen vor bspws. dem 9. Lebensmonat. Du verfasst demnach nur einmal einen "antrag" auf elternzeit!

Liebe grüsse cila (35+3)

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Hallo ;)

Das ist so nicht ganz richtig...

Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn der Elternteit schriftlich angegeben werden. Das heißt 1 Woche nach der Geburt. Man ist ja nach der Geburt 8 Wochen in Mutterschutz und das wird nicht mitgezählt.

Lg coco 24+2

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Das ist falsch, da es hier um den Mann geht und der hat ja keinen Mutterschutz ;-)

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Hallo! Ich habe mich diesbezüglich bei der elterngeldstelle beraten lassen,weil mein Partner es genauso machen will und dort hieß es,das er nächstes jahr,wenn er weiß,wann er den zweiten Lebensmonat nehmen will,den Antrag 7 Wochen vorher beim ag und bei der elterngeldstelle einreichen soll.Es ist die gleiche Vorgehensweise wie für den 1. Lebensmonat.Alles gute!

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Zumindest das elterngeld müsst ihr ja gleich nach geburt zusammen beantragen, da legt ihr euch eh fest...warum also dem ag später bescheid geben

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Weil es da hauptsächlich um den Kündigungsschutz geht, den man erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit hat.

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Diesbezüglich habe ich mir auch Gedanken gemacht. Sollte man denn auch auf den Kündigungsschutz achten,wenn man einen unbefristeten Vertrag hat? Eigentlich dachte ich,es wäre sinnvoll dem ag mitzuteilen,das man den 2. Lebensmonat im Laufe des Jahres 2016 nehmen wird und das genaue Datum fristgerecht anmelden wird,aber vielleicht ist es dann doch besser,wenn man ganz normal 7 Wochen vorher Bescheid gibt,das man in 7 Wochen den 2. Lebensmonat Ez nehmen wird.

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Dein Partner muss in seiner Anmeldung der Elternzeit (KEIN Antrag) direkt beide Lebensmonate anmelden, aber er muss/kann ja eh nur Lebensmonat und keine Daten angeben, aber so ist es korrekt.

Das Problem ist halt, dass er zwischen den beiden Elternzeit-Monaten keinen Kündigungsschutz hat.

ABER: wenn er nur den ersten Monat jetzt anmeldet, hat er KEIN Recht auf den weiteren Eltenrzeit-Monat, da man sich für die ersten 24 Monate festlegen muss und er das somit nicht täte. Dann kann er nur auf Kulanz des AG hoffen!

lg,v erena