Beschäftigungsverbot und Ausbildung

Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage zum BV.

Uuund zwar. Ich bin seit Mai im Beschäftigungsverbot und bin eigentlich noch in der Ausbildung. Ich bin im 3. Lehrjahr und meine Ausbildung wäre am 31.07.15 geendet. Es wurde ausgemacht, dass ich nächstes Jahr wieder einsteige und meine Prüfungen mache. Meine FA meinte, dass ich ab August dann trotzdem mein Ausbildungsgehalt bekommen sollte - nur eben sozusagen von der Krankenkasse.

Eine Freundin meinte, dass ich mich hätte arbeitslos melden müssen. Sonst bekäme ich in der Zeit bis zum Wiedereinstieg kein Geld.

Kennt sich dort jemand aus bzw weiß, wohin ich mich damit wenden könnte?

LG Anni+Bauchbewohner 23+1

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Hallo,

Also ich denke schon das deine FA recht hat, WENN dein Vertrag verlängert wurde. Rein rechtlich endet für dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildung zum 31.07.2015 und du wärst ab 01.08.2015 arbeitslos. Würde mal mit dem Ausbildungsbetrieb reden wegen Vertragsverlängerung. Auch wenn du nach dem 31.07.2015 weiterhin Krankengeld von der KK bekommst und kein Ausbildungsvertrag mehr besteht, hättest du dich beim Amt melden sollen.
Sobald man nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht, muss dies dem Amt gemeldet werden.

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Hallo :)

Ich bin da nun zwar keine Expertin, aber ich bin auch seit April im Beschäftigungsverbot (auch während der Ausbildung) und bekomme seit April normal mein Gehalt. Mein Arbeitgeber holt sich, soweit ich das weiß, das Geld von der Krankenkasse zurück. Damit habe ich aber gar nichts zutun. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbildung bzw des ET's bist du ja eh im Mutterschutz und bekommst Geld von deiner Krankenkasse und dein Arbeitgeber stockt quasi das fehlende Geld auf, damit du wieder auf dein "normales" Einkommen kommst. Danach wirst du ja in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen, wenn du dann x Monate in Elternzeit warst und wieder in die Ausbildung einsteigst, bekommst du wieder normal dein Ausbildungsgehalt..

Hoffe, ich konnte dir zumindest etwas helfen.

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Ach und mir wurde sowohl von meinem AG, als auch von Beratungsstellen gesagt, dass der Vertrag sich dann automatisch verlängert.

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Ein Ausbildungsverhältnis endet entweder mit bestehen der praktischen Prüfung oder bei dir zum 31.07.2015. Eine automatische Verlängerung gibt es eigentlich nur, wenn du die Prüfung nicht bestanden hast oder der Betrieb bei der zuständigen Kammer schon eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragt hat. Verlass dich nicht auf eine automatische Verlängerung, dass könnte für dich evtl auch nach hinten los gehen. Erkundige dich sowohl im Betrieb als auch bei deiner zuständigen Kammer vorab. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

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Warum haben sie dich nicht die Prüfung mit machen lassen?
Ich war auch im BV drei Monate vor Prüfungsende und habe trotzdem mich zur Prüfung anmelden dürfen und habe die Prüfung auch erfolgreich mit gemacht..

Wie das nun in deinem Fall ist, weis ich leider nicht.. Ich würde es mal bei der IHK oder bei dein zuständigen ausbildungsberatern versuchen und auch mal zum Jobcenter und zum rathaus gehen zur Beratung.

Ich wünsche dir viel erfolg und alles liebe..

Liebe Grüße lulu mit babyboy 25 Ssw

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Hallo,

ich bin 2013 auch im Juli ins Beschäftigungsverbot gegangen. Entbindungstermin wäre der 29.10. gewesen und meine Ausbildung am 30.9. zu Ende. Ich musste eine Verlängerung beim Arbeitgeber und in meinem Fall bei der Bezirksregierung beantragen und auch schriftlich von der praktischen Prüfung zurück treten.

Wie lange bist du schon im Beschäftigungsverbot? Und warum ist es dir nicht möglich die Prüfung abzulegen?

Ich hab Altenpflegerin gelernt und durfte nur die praktische Prüfung nicht mitmachen. Mündlich und schriftlich war kein Problem. Hab dann nach der Elternzeit noch 1 Monat meine Ausbildung weiter gemacht und die praktische Prüfung abgelegt.

Liebe grüße raserle

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Ich wollte gerne meine Prüfungen alle ablegen, aber in der Krankenpflege soll es angeblich so sein, dass man alle 3 Prüfungsteile in einem hätte machen müssen. Das Prüfungsamt hätte mich gar nicht die anderen Prüfungen machen lassen. Es kam dann die Aussage, dass ich jetzt schriftlich zurücktreten soll und dann nach der Elternzeit - in dem Fall nächstes Jahr im April - wieder einen Antrag stelle, dass ich zur Prüfung antreten darf.

Bei meiner Klassenkameradin, die im 1. Lehrjahr schwanger wurde und im 2. Lehrjahr dann zu uns kam, verlängerte sich der Vertrag irgendwie automatisch. Sie hat darüber auch nichts schriftlich bekommen oder so.