ELTERNZEIT VERKÜRZEN

Hallo!!!
Ich habe nach der Geburt meines Sohnes (02.12.2014) 3 Jahre Elternzeit angegeben, nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz würde am 03.12.2015 beginnen.
Nun meine eigentliche Frage wenn ich meine Elternzeit auf 1 Jahr verkürze kann ich dann die 12 Monate die man aufsparen kann wieder hinten dran hängen an die nächste Elternzeit?
Finde irgendwie keine Eindeutige Antwort.

Danke Bine mit Anna 3 Jahre, Moritz 7 Monate und baby 13 Wochen

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Offiziell verkürzt du deine Elternzeit nicht, sondern brauchst sie ab, somit ist der Rest weg, es sei denn dien AG sieht das anders und die KK spielt auch mit.

Das ist oft der Fall.

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Du verkürzt nicht die Elternzeit, sondern UNTERBRICHST sie für den Mutterschutz. Danach lässt du die Elternzeit deines Sohnes normal laufen und beantragst spätestens sieben Wochen bevor die Elternzeit deines Sohnes zu Ende geht, die Elternzeit für dein zweites Kind.

Ich hoffe du verstehst was ich meine#gruebel

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Unterbrechen ist aber nach dem BEEG nicht zulässig!

" Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden"

Und damit ist sie zu Ende und der Rest weg!

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Der Berater der L-Bank (hatte damals wegen des Elterngeldes angerufen) hat mir bei meiner letzten Schwangerschaft empfohlen die Elternzeit zu unterbrechen und die zuständige Dame in der Personalabteilung meines AG auch! Musste ich schriftlich beim AG beantragen. Und bei mir ist nichts weg. Hab meine "Restzeiten" auch schriftlich vom AG bekommen!

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Hier steht alles genau beschrieben :-) du darfst.

http://app.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/bundesarbeitsgericht-urteil-elternzeit-geht-nicht-verloren/3161236.html

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Also wenn du vorm Mutterschutz die elternzeit auf ein Jahr verkürzen möchtest musst du deinem ag Bescheid geben schriftlich und es mit der Elterngeld Kasse abklären... ich habe dies auch gemacht und habe dann für das 2 jahr das komplette elterngeld ausbezahlt bekommen... kannst aber auch gesplittet es bekommen wie als würdest du noch in Elternzeit sein... es geht wirklich...

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Somit kannst du dann für das nächste Kind wieder 2 oder auch 3 Jahre beantragen und für das erste Kind kannst du die zeit hinten dran hängen wenn dein ag damit einverstanden ist...

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Danke für Eure Antworten!!
Dann hoffe ich doch mal, dass mein Chef da menschlich ist und es problemlos klappt und ich nicht vor Gericht ziehen muss.

#winke bine283