Beschäftigungsverbot im Minijob, nicht im Hauptjob!? Möglich?!

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich bin schwanger und Krankenschwester in einer psychiatrischen Tagesklinik. Wirklich absolut schwangerenfreundlich und absolut nichts für ein Beschäftigungsverbot!!! Dort fühle ich mich sehr wohl und habe es weder mit körperlicher starker Beanspruchung, infektiösen Flüssigkeiten noch Grundpflege zu tun.

Nun zu meinem Minijob in der Heimbeatmungspflege
Ich mache dort immer 12 Stunden - Dienste, ausschließlich Nachtarbeit allein in der eins zu eins Betreuung. Ich muss die Patientin lagern und tracheal Sekret absaugen, sie hat auch Keime im Mund und Rachenraum. Dort erhalten alle Schwangere ein Beschäftigungsverbot die da Vollzeit tätig sind.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich, abgekoppelt von meinem Hauptjob, ein Beschäftigungsverbot erhalten für den Minijob und dort das Gehalt erstattet bekommen?
Ich bin nicht "gierig" auf das Geld, nur wenn es mein Recht ist würde ich auch nur ungern verzichten.

Ging es einem von euch auch so? oder war in so einer Situation?

Liebe Grüße
Mareike

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Ich meine gelesen zu haben das BV nicht für Minijobs gibt. Bin aber nicht sicher! Alles gute!

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Doch, da gibt es das natürlich genauso, denn es gilt alles genau wie beim "normalen" Job, gleich Rechte usw.

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Hallo,

Du hast ein Recht auf Entgeltfortzahlung im BV . Ich arbeite auch hauptberuflich auf der Intensiv und im 450€ Minijob in der Heimbeatmungspflege. Mein AG Minijob hat mich sofort frei gestellt im Rahmen eines BV, da mein Arbeitsplatz - wie deiner- nicht MuSchugerecht ist. Das Entgelt errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt der SS.

Steht auch alles im IN, weiß nur grad die Seite nicht mehr.

Meinen eigentlichen Job könnte ich auch abgekoppelt vom Nebenjob weitermachen.
Werde dort aber wohl auch ein BV bekommen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG #winke

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"Kann ich, abgekoppelt von meinem Hauptjob, ein Beschäftigungsverbot erhalten für den Minijob und dort das Gehalt erstattet bekommen?"
Ja natürlich, der Ag des Minijobs muss das BV aussprechen, wenn er keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz für dich hat.

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Danke für die Antworten!
Ist ja irre dass hier jemand die selbe Situation hat!
Vielen Dank und noch schöne und erholsame Ostertage!