Frage zum Gehalt während der SS

Hallo :-)
Ich hoffe die ein oder andere kann mir etwas darüber erzählen, weil ich mich da nicht so auskenne ,da es meine erste SS ist.
Also ich bin Op-schwester und habe vor meiner Schwangerschaft im Schichtdienst mit früh-spät- und Nachtschichten gearbeitet.Dazu haben wir ca. 6 Rufdienste im Monat,die einen grossteil zum gehalt beigetragen haben,da wir 24 Stunden rufbereitschaft haben und oft 18 stunden am stück gearbeitet haben. So,nun bin ich in der 7.ssw und darf nur noch im fruhdienst arbeiten laut mutterschutzgesetz. Ich meine aber mal gehört zu haben das ich durch meine Schwangerschaft keinerlei finanzielle einbußen haben darf. Letztes jahr habe ich so im vorbeigehen mitbekommen das eine schwangere arbeitskollegin sich darüber beschwert hat das ihr jez aufgeund der fehlenden schichtzulage und rufdienste über 400 euro im Monat fehlen. Ist das korrekt so?das wäre ja eine frecheit weil wenn ich ins bv gehen würde,würde ich den Durchschnittslohn der letzten 12 monate bekommen und dadurch viel mehr geld bekommen als wenn ich jetzt während der Schwangerschaft arbeiten gehe. Ich hoffe ihr versteht meine Problematik.
Liebe grüße

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Hallo..
Also ich bin mta-r im Krankenhaus und hatte auch 17 Std Dienste , WE und Rufdienst usw. Ich hab jetzt die ganzen Monate eigentlich keine Einbußen. Und ne Ärztin hat mich derletzt angesprochen ob ich auch weniger Geld bekommen würde..ich verneinte....und es kam raus das ihr dieser "Verdienstausfall" vergessen wurde aus zu bezahlen. Sie bekommt jetzt auch nicht weniger als vor der Schwangerschaft.
Grüsse Patrizia (35+3)

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Hi,

Wenn du ins BV gehst, behältst du dein Netto Gehalt.
Zulagen wie Feiertag, Wochenende, RB etc sind dann natürlich weg.
Die werden nur gezahlt, wenn man sie auch geleistet hat.

Nicht den durchschnitt den du verdient hast!!

Das mit deiner Kollegin ist somit korrekt.

Lg Mullemaus

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Kann ich nicht bestätigen ,da eine andere kollegin direkt am ersten tag ins bv gegangen ist und den durchschnitt der letzten 12 monate erhalten hat.dazu zählte auch schichtdienst und rufdienstzulagen weil man die jeden monat geleistet hat

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Wenn du meinst, das das falsch ist, wieso fragst du dann?????

Mmmhhh ... Muss ich jetzt nicht verstehen

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Hallo ich bin zwar keine OP Schwester aber ich habe in der diakonie Ambulant gearbeitet. Und habe in der BV nur mein Nettolohn bekommen ohne spätdienst Zulagen und Rufbereitschaft.

LG Arzu mit Ali an der Hand und Umut im Bauch 23+4 ssw

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Ich kenne das so nicht. Wir haben unsere schichtzulage selbst dann jeden monat bekommen,wenn wir mal keine Nächte gemacht haben.einfachbaus dem grund weil wir regelmäßig Nächte machen.meine arbeitskollegen haben im bv grundsätzlich das durchschnittsgehalt bekommen

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Also ich bin auch Krankenschwester und seit dem ersten Tag im BV, weil ich in der forensischen Psychiatrie arbeite und dort keinen Fuß mehr hineinsetzen darf, sobald ich schwanger bin... Ich kriege einen Durchschnitt und das ist definitiv weniger als vorher. Da fallen Zulagen mit hinein, aber halt nicht alles. Es wird irgendwie aus allen Mitarbeitern und geleisteten Schichten berechnet und der Durchschnitt ist dann das, was ich erhalte. Muss man halt durch :-(

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Ich weiß nicht ob dir das hilft, aber ich habe in öffentlich Dienst prüfen müssen, wer schichtzulage bekommt und er nicht und da War es so, dass Bis zu 4 Monate die Zulage weiter gezahlt werden konnte, auch wenn die erforderlichen Nachtstunden nicht geleistet werden konnten.

Aber das war auch ein kann Fall. In der Regel war es so, keine Nachtstunden, keine Zulage.

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Ich bin zwar keine Krankenschwester, aber ihr bekommt natürlich eure Zuschläge! Allerdings wird es trotzdem etwas weniger...jedenfalls im BV...da diese Zuschläge dann nicht mehr steuerfrei sind. Man muss sich für seine Rechte auch einsetzen! Es gibt das Mutterschutzgesetz...da steht das alles drin. Und wenn ihr euch alle beschupsen lasst, dann seit ihr selber schuld!

Da hilft nur googeln, ausdrucken und dann ab zum Arbeitgeber!

Drück dir die Daumen, das du das geklärt kriegst! :-)

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Halloo:-)
Danke für deine Antwort und das seh ich auch so.wenn manche sich nicht richtig erkundigen aber meinen rumzuzicken weil sies nicht besser wissen sind sie im Endeffekt selber schuld wenn sie weniger raus bekommen. Ich werde mal mit meiner Personalabteilung reden.

Liebe grüße und alles gute :-)

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Hallo,

das, was Du meinst ist die Dienstausgleichszahlung, bekommt jede Schwangere, die vorher Dienste gemacht hat. Wird aus den letzten drei Monaten, in denen Dienste geleistet worden, rückwirkend der Durchschnitt errechnet. Gilt für 3-Schicht-System und natürlich auch RB und auch 24-h-Dienste bei z.B. der Ärztin. Du darfst durch die Schwangerschaft keinerlei Lohneinbußen haben. Das weiss auch Deine Personalabteilung. Ich würde daher beim Personalgespräch, Du musst Deine Schwangerschaft ja auch in der Personalabteilung bekanntmachen, unverbindlich fragen, aus welchen Monatsgehältern die DAZ errechnet wird. Dann wissen die zumindest, das Du dahingehend Bescheid weisst.

Alles Gute zur Schwangerschaft!

LG!

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Ich danke dir für deine ausführliche antwort :-)