Arbeitgeber zahlt kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Darf er das?

Halli hallo ihr lieben Mitschwangeren :-)

Ich bin im Mutterschutz und habe zuvor Vollzeit gearbeitet.
Ich habe meinem Arbeitgeber die Bescheinigung von meiner FÄ abgegeben, worauf mein ET und beginn des Mutterschutzes bescheinigt ist.

Heute habe ich meine Gehaltsabrechnung bekommen und war doch sehr geschockt, als ich gesehen habe, dass da Null steht!
Da steht nur, dass ich unterbrochen bin aber mehr nicht (kein Grund).

Mir ist klar, dass wenn man bis zu 390€ Netto verdient, nur die Krankenkasse Mutterschaftsgeld zahlt (13€ x 30 Tage = 390€).

Aber ich habe mehr als 390€ Netto verdient, warum zahlt mein AG nicht den Zuschuss (die Differenz zu den 13€ täglich von der KK)?

Ist das rechtens?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, das Büro ist ab morgen, bis Mitte Januar nicht erreichbar :-O

LG Sally mit Babygirl 37. SSW #verliebt

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Huhu....

dein AG muss dir den Rest "auffüllen". Er bekommt jeden Cent, den er dir bezahlt von der Krankenkasse zurück.

bestehe darauf, dass er dir alles bezahlt und auf der lohnabrechnung muss es soweit ich weiß auch drauf stehen, warum unterbrochen wird...

Liebe Grüße

Christine#winke

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Hallo Christine :-)

Danke für deine rasche Antwort!!

Also MUSS er das, nicht wahr?

Mir bleibt wohl keine andere Lösung als Mitte Januar anzurufen. Oder sollte ich jetzt schon eine Email abschicken und dann im neuen Jahr noch mal persönlich anrufen?

Das ärgert mich jetzt nämlich total :-(

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Hi,

also so wie ich das mit dem Mutterschaftsgeld kenne, schickst du die Bescheinigung an die KK und der kontaktiert dein AG.

Du muss nichts mit dem AG klären. Ruf an besten deine KK an.

Viele Grüße

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Das darf er natürlich nicht und die Beschäftigung ist auch nicht unterbrochen, das muss er ändern. Evtl. hat er dich sogar einfach bei der KK abgemeldet. Frag da einfach mal nach.

Außerdem würde ich ihm schriftlich mitteilen, dass dir nach § 14 MuSchG

der AG-Zuschuss von ihm zusteht und er dies ja auch von der KK zurück erhält über die U2.

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Wenn der AG das Gehalt " auffüllen" muss; gilt dann das letzte Gehalt??

Ich hatte den Fall, das mein AG fehlende Provisionen erst im oktober bezahlt hat ( trotz BV/Durchschnitt wurde erst ignoriert und dann erst dpch zugestimmt:-(

Jetzt hatte mit dem Oktobergehalt die fehlenden beträge erhalten. ...
#winke

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Es gilt der Durchschnitt der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz.