Krankengeld /Jahreswechsel?

Hallo ihr lieben.
bin aktuell 19.ssw und mir geht's immernoch total schlecht, mein Eisenwert ist im Keller und bessert sich trotz 10wöchiger Tabletteneinnahme nur sehr langsam.. Magen, Rücken, Kopf, Bauch alles tut weh..

zur Frage: ein BV stellt mir meine FÄ nicht aus (Leben ist ja nicht bedroht!) und der AG auch nicht, da es kein gefährlicher Arbeitsplatz ist!
ich bin nun im Jahr 2014 in der gesamt 5. Krankheitswoche (zwischenzeitlich paar Tage wieder gearbeitet) mit selbem Grund. ab Montag geh ich wieder arbeiten, da mir das krankengeld echt ein Loch ins Elterngeld reißen würde... Beginnt der Anspruch erneut von vorne ab 2015? oder gilt das Datum der erstmaligen Diagnose der AU also irgendwann im September2014 - sprich ab September 2015 wieder?

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Hallo, wenn ich das richtig verstanden hab, darf das Krankengeld (sofern Ss bedingte AU) bei der Berechnung fürs Elterngeld nicht mit einfließen.

Die müssten dann die Zeit weiter nach vorne gehen.

Würd mich da mal erkundigen.

100% sicher bin ich mir nämlich nicht.

Liebe Grüße,

Snuppy mit Babygirl Inside ET-1

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Also wegen dem Krankengeld brauchst du dir keine Sorgen machen. Wenn es schwangerschaftsbedingt ist, zählt das nicht in die Berechnung des Elterngeldes hinein - sondern man nimmt dann eben die Zeit vorher (also die 12 Monate + die Zeit des Krankengeldbezuges).

Allgemein müssen es 6 zusammenhängende Wochen der Krankenzeit sein, bevor man überhaupt ins Krankengeld fällt. So wurde es mir letztens erst von der Krankenkasse erklärt. Aber mit dem Jahreswechsel hat das auch nix zutun, da wird nix neu berechnet..sondern fortlaufend.

Hoffe das war alles einigermaßen verständlich #schwitz

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Ganz so ist es leider nicht, die Wochen müssen nicht zusammen hängen und es ist auch kein Kalenderjahr gemeint.

Man fällt ins Krankengeld, wenn man länger als 6 Wochen wegen des selben Grundstück innerhalb von 12 Monaten krank geschrieben war.

Aber vielleicht hast du ja auch noch andere ss bedingt Beschwerden, wegen denen du krank geschrieben werden kannst, dann wäre es ja wieder ein anderer Grund.

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Dass dachte ich vor Kurzem ja auch, aber die Krankenkasse hat mir eben gesagt, dass es zusammenhängende Wochen sein müssen.

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Huhu,

also wie bereits geschrieben in die Berechnung des Elterngeldes fällt das Krankengeld nicht rein wegen Schwangerschaftsbedingtheit.
Es werden die letzten 6 Monate angeschaut wegen Vorerkrankungen. Müssen nicht zusammenhängend sein. Das heißt der Jahreswechsel ändert nichts. Die Vorerkrankungen werden angerechnet. Sorry

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Schau mal im fünften Sozialgestzbuch ab §44 nach. Da steht alles wesentliche erläutert. Richtig ist 6 Wochen (müssen nicht zusammenhängend sein) innerhalb von 12 Monaten ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der selben Erkrankung.

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" da mir das krankengeld echt ein Loch ins Elterngeld reißen würde.."
Das würde es nicht, da die Monate ausgeklammert werden, wenn schwangerschaftsbedingt.

Aber es ist eben generell weniger, dann auch aktuell, nicht erst beim Elterngeld.