AU vs. BV wer kennt sich aus

Hallo,
ich hab mal ne Frage. Unsere Perso hat mir gesagt dass wenn ich bedingt durch die Schwangerschaft krankgeschrieben werden muss, der FA mir ein BV ausstellen soll. Ist das den rechtens? Entstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile? Was ist denn da der Unterschied? Es ist doch nicht immer gleich so das ein Leiden das man durch die Schwangerschaft entwickelt, gleich Gefahr für Mutter und Kind bei der Arbeit bedeutet, sondern dass dieses Leiden einen eben kurzzeitig arbeitsunfähig macht.

Freue mich über Eure Meinungen!

LG Trixi

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Soviel ich weiß bekommst du 6Wo normal dein Gehalt und ab da von der Krankenkasse allerdings so um die 70% nur...
Ich weiß ja nicht was du arbeitest und wie schlimm es bei dir ist das du BV bekimmst/ krankgeschrieben bist, aber kannst du nicht leichte Sahen machen wie Büro wo du auch sitzt?
Allles Gute

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Also bei einem BV muss, wenn es dir der Arzt ausspricht Gefahr für Mutter oder Kind bestehen.

Dein AG kann dir auch ein BV aussprechen, wenn er nicht in der Lage ist deinen Arbeitsplatz nach Mutterschutzrichtlinen zu gestalten.

Natürlich kannst du auch nur eine AU bekommen, wenn es eben um kurzzeitiges Leiden geht.

Wenn du kein BV bekommst, weil es nicht zwingend notwendig ist, dann ist das vollkommen okay.

Eine Schwangerschaft ist ja nicht bei jeder Schwangeren gleich und wenn du zu de glücklichen gehorst, die ohne Probleme durchkommen dann geh ruhig arbeiten solange du kannst.

Nachteile würden dir durch ein BV nicht entstehen.

LG

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Hallo Trixi,

das Recht laut meiner KK besagt, dass wenn es absehbar ist, dass du auf Grund einer Krankheit, die dich und deine Schwangerschaft gefährden, nicht mehr den Beruf ausüben kannst, dir ein BV ausgestellt werden muss. Für dich hat es nur Vorteile! Denn du würdest ansonsten, wenn du 6 Wochen mit der gleichen Diagnose krankgeschrieben bist, Krankengeld erhalten. Bei dem BV erhältst du vom Arbeitgeber den vollständigen Lohn. Dieser holt sich das Geld bei der Krankenkasse wieder.

Wenn du nur kurzzeitig krank bist, so braucht dir kein BV ausgestellt werden.

LG
Suse

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Nein, das ist Unsinn.
Wann eine Krankschreibung wann ein BV in Frage kommt, entscheidet ohnehin der Arzt, da hat Dein AG nicht reinzureden, auch, wenn es ihm gelegen käme, Du bekämst ein BV.

LG

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Meine Meinung? Ganz einfach :

Dein Arbeitgeber ist ein ausgefuchstes Arschl*** ! #sorry

Wenn du krank geschrieben wirst, zahl der AG 6 Wochen lang dein Gehalt weiter, bis du in Lohnfortzahlung fällst.
Wenn du ein BV bekommst, und sei es auch nur für 5 Wochen (das geht ja auch) holt sich der AG deinen Lohn von der Krankenkasse wieder. Es geht einfach ums liebe Geld #klatsch

Aber weißt du was das bedeutet? Erschleichung von Sozialleistungen! Und DAS ist Strafbar! Für deinen AG, für Dich und den Arzt!

Ein BV bekommst du wenn es eine medizinische Indikation dafür gibt! Normale Wehwechen sind kein medizinischer Grund. Von bisschen Rückenschmerzen oder normaler Übelkeit ist weder dein Leben noch das deines Kindes gefährdet! Und so wird das BV vom Arzt gesetzlich ausgelegt "Gefährdung für Gesundheit und/oder Leben von Mutter und/oder ungeborenem Kind"

Solltest du eine Erkrankung entwickeln, die einem BV entspricht, wird dir dein Arzt das schon von alleine ausstellen! Aber alles andere ist - wie Du auch schon erkannt hast eins von vielen Leiden die in der Schwangerschaft entstehen können und da reicht eine normale AU!

Aber ICH würde - um meinem Arbeitgeber auch noch einen Gefallen zu tun - DIESE Schiene nicht mitfahren! Und jeder kompetente Arzt, würde da auch nicht mitmachen!

#winke

6

Das ist so nicht ganz richtig...

Info Quelle das Regierungspräsidium, Frauenarzt und Krankenkasse!

Eine krankschreibung gibt es wenn das Leiden nicht durch die Schwangerschaft bedingt ist...bronchitis, Magen-Darm-Infekt oder auch Depressionen (sollten diese nicht durch die Schwangerschaft kommen)

Ein BV gibt es wenn man bedingt durch die Schwangerschaft nicht arbeiten kann. Rückenschmerzen, Übelkeit, Wehen, Mobbing und deren Konsequenzen, Blutungen, selbst Dehnungsschmerz der Mutterbänder und vieles mehr...
Hier muss klar unterschieden werden, dass das Leiden durch die Schwangerschaft bedingt ist. Denn dadurch ist es keine Krankheit und nur über einen bestimmen Zeitraum (Dauer der Schwangerschaft).

Diese Regelung schützt den Arbeitgeber in auch die Schwangere. Leider weiß es nicht nicht jeder und es gibt viel Verwirrung...kein Arbeitgeber muss eine Schwangere bezahlen wenn es extra eine Regelung gibt.
Das soll übrigens auch das Verhältnis zwischen Schwangeren und Arbeitgebern entlassen...denn der hat Möglichkeiten sich das Held zurück zu holen!!!! Nicht jeder hat es so dicke bei häufiger krankschreibung die Kosten zu tragen...Mit BV kann er sich nämlich Ersatz einstellen, dass entlastet allgemein das Team ;)

Der TE würde ich raten mit dem Arzt zu sprechen...hoffe dieser kennt die Regelung auch...viele Fa's wissen es nicht!

LG Janii mit Bella unterm Herzen 24+0

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Deine Ausführung steht leider auf wackeligen Beinen.

Mutterschutzgesetz (hier zum individuellen BV)
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Das individuelle BV umfasst den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren und ist ganz klar an die Beschäftigung gekoppelt. Egal ob man im Büro oder hinter einer Theke steht. Der Unterschied zum generellen BV ist, dass es hier egal ist welche Beschäftigung ausgeübt wird. Beim generellen BV ist es dagegen immer Tätigkeitsbezogen.

Also muss beides vorliegen: Wird die Schwangere weiter beschäftigt, verschlimmert sich ihr Gesundheitszustand oder der des Kindes.

Und da möcht ich gern den Arzt sehen, der das begründen kann, dass die Übelkeit dadurch besser wird, wenn die Schwangere ein BV bekommt. Denn die Übelkeit bleibt bestehen, auch wenn man zuhause ist. Man kann auch ganz platt sagen "Kotzen kann man auch auf der Arbeit" #rofl
Anders sieht es aus bei Blutungen oder Gebärmutterhalsverkürzungen wo der Schwangeren ausdrücklich Bettruhe und eine liegende Position verordnet wird, weil ansonsten ein Schwangerschaftsabbruch oder eine Frühgeburt droht. Sie kann ja schlecht auf der Arbeit liegen. DA wäre die medizinische Indikation gegeben. Es liegt also nicht pauschal daran, dass das Leiden durch die Schwangerschaft verursacht wird - sondern wie das Leiden und die Beschäftigung miteinander in Verbindung stehen.

Ich sag ja nicht, dass sich eine Schwangere "durchkämpfen" muss wenn es ihr schlecht geht. Aber man sollte doch ganz deutlich unterscheiden um welches "Wehwechen" es sich da handelt. Die Lohnfortzahlung im BV ist für diese Notfälle gedacht und nicht, damit

sich jeder an diesem System bedienen kann wie er mag (in diesem Fall der Arbeitgeber) denn dann bricht das System irgendwann zusammen und man merkt ja heute schon, wie "ängstlich" die Ärzte mit dem Thema BV umgehen, weil sie den Druck der Kassen merken, weil das so oft ausgenutzt wird. Und darunter leiden dann die Frauen, die ein BV wirklich nötig hätten. #schmoll

PS: Der AG muss nicht ständig die Kosten tragen.... nach 6 Wochen ist Schluss, auch kumuliert wenn der Grund immer in der Schwangerschaft liegt! Aber dafür gibt es dieses System mit den 6 Wochen ..... damit der Arbeitgeber nicht unendlich lange zahlen muss und der Arbeitnehmer angehalten ist, wieder gesund zu werden. Und als ob der Arbeitgeber dann für 6 Wochen Ersatz einstellt .... aber das sind natürlich nur Mutmaßungen ... genauso wie Ärzte sich auch die passenden Diagnosen aussuchen wenn es sein muss :-p

PPS: Ich wollte der Thread-Erstellerin nur klar machen, dass der "Tipp" der Personalabteilung nicht so harmlos ist, wie das ihr verkauft wurde!!

#winke

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Danke für Eure Antworten! Ich werde wohl einfach mal mit meinem Gyn darüber sprechen.

LG Trixi