4h ind. BV und "Überstunden"

Ich habe seit 08.10. ein individuelles BV über 4h/Tag.

Am Dienstag konnte ich leider nicht pünktlich um 12:00 Uhr gehen, da noch was wichtiges abzuklären war, habe dann um 12:20 Uhr gestochen, hätte also 15 min länger gearbeitet.
Diese wurden mir aber nicht "gutgeschrieben", sondern nicht berücksichtigt. Lt. Personalabteilung muss das noch geklärt werden (die Chefin ist noch im Urlaub).

Gestern war es ähnlich.
War von 08:00 - 09:45 Uhr auf der Arbeit = 1,75 h
und von 10:00 - 12:45 Uhr beim FA = 2,75 h
das sind 4,50 h für den gestrigen Tag, also auch 0,5 h mehr, aber da konnte ich ja halt nicht abschätzen, wie lange der Arztbesuch dauern wird.

Darf man mir diese Zeit abziehen? Wenn ja, lasse ich ab sofort um 12:00 Uhr den Stift fallen und helfe keinem Kollegen mehr mit etwas weiter.

Zum Glück bin ich ab 11.11. weg und der nächste Arzttermin ist schon in meinem Urlaub!

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Lass den Stift um 12 Uhr fallen, du bekommst keine Gutschrift! 4 Stunden sind 4 Stunden und du darfst gar nicht länger arbeiten!
Wünsche dir eine schöne Restkugelzeit!

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Hi!

Es heißt BeschäftigungsVERBOT. Das bedeutet, du hast ein Verbot bekommen, mehr als 4 Stunden amTag zu arbeiten.

Das heißt, dein Arbeitgeber verstößt gegen das MuSchu-Gesetz, wenn du über dein Verbot hinaus arbeitest.

Zu dem Arzttermin: natürlich weißt du vorher nicht, wie lange du beim Arzt sitzt, ABER du wirst ja nur für deine Arbeitszeit entschuldigt und musst ja nicht noch die halbe Stunde drüber anrechnen lassen. Die Zeit fällt ja gar nicht mehr in deine Arbeitszeit.

Also ja, im Prinzip musst du nach 4 Stunden den Stift fallen lassen und gehen.

LG

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Danke für eure Antworten.

Also das mit dem Arztbesuch sehe ich ja noch ein wenig ein, ich saß dabei ja nicht auf der Arbeit, ABER es wird ja als Arbeitszeit gerechnet ...

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Bei dem Arztbesuch geht es doch darum, dass dich dein Arbeitge er für die Zeit, die du beim Arzt bist, freistellen musst und dir das nicht als Minuszeit rechnen darf.

Wenn dein Dienst nach 4 Stunden endet, dann ist es doch Quatsch, mehr als 4 Stunden anzurechnen, wenn du in der Zeit beim Arzt gesessen hast. Denn bei allem, was über die 4 Stunden Arbeitszeit geht, bist du in deiner Freizeit. Einen Arzttermin am Nachmittag in deiner Freizeit würdest du ja auch nicht anrechnen lassen.

Oder rechnet dein Arbeitgeber es von sich aus als Arbeitszeit an?

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Du darfst keine Überstunden machen! Was ich auch nicht verstehe, warum du den Arzttermin noch in die Arbeitszeit legst, obwohl du nur noch 4 Stunden arbeitest..

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Also es ist so, dass ich den Termin VOR dem BV hatte und in der Praxis nachgefragt habe, ob man ihn weiter nach hinten schieben kann und das war nicht möglich. Deshalb.