nicht verheiratet - muss er sie adoptieren???

Hallo,

heute hatten wir eine Unterhaltung. Früher war es wohl so das der werdene Vater sein Kind adoptieren musste wenn er nicht mit der Mutter verheiratet war.

Jetzt ist meine Frage: ist das heute auch noch so? Oder reicht die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung??

Seine Mutter nervt auch wegen dem Nachnamen, aber unsere Maus wird meinen Nachnamen tragen und auch keinen Doppelnamen. Ich stelle mir das schlimm vor, wenn sie andauernd mit zwei Namen unterschreiben müsste. Das ist totaler Quatsch und ich möchte das sie meinen Namen trägt.

Vielen Dank und viele Grüße
yvoma und Maus insiide 36. SSW

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Huhu, heute reicht die Vaterschaftsanerkennung. Solltet ihr dann später heiraten, braucht er auch nicht zu adoptieren, dann macht man eine Namensänderung und schon hat sich das erledigt ;-)

Lg

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Vielen Dank für die Info;-). Die Vaterschaftsanerkennung machen wir nächste Woche. Dann bin ich ja beruhigt :-)

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#schock #schock #schock waaaas? wo und wann "früher" war das so?
also heute muss kein kind vom eigenen vater adoptiert werden... wir sind auch nicht verheiratet und haben im letzten jahr die vaterschaft anerkennen und das geteilte sorgerecht beantragt. so steht mein freund auch in allen dokumenten als vater drin :-)
den nachnamen kannst du nach der geburt festlegen. ist nur wichtig für folgende kinder (wenn ihr weiterhin unverheiratet bleibt), dann haben auch alle weiteren kinder den nachnamen von nr 1
lg
vanilleduft

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Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung reicht.

Hatten wir auch.

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Hi!
Und als erstes würde ich der zukünftigen Oma KLAR und DEUTLICH sagen, dass sie sich nicht einzumischen hat! Weder beim Namen oder sonstigen! Glaub mir ich kenn das, solchen Leuten muss man klar sagen wo die Grenzen sind! Puuhhh wie ich das hasse... Sorry das musste raus...

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Hallo,
mein Partner und ich sind auch nicht verheiratet und haben zwei Söhne. Nein, eine Adoption ist nicht erforderlich, es reicht die Vaterschaftsanerkennung.Die Frage des Sorgerechts klärt dann das Jugendamt mit euch, dies läuft jedoch ganz unkompliziert ab.
weiterhin alles Gute.
LG

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Hallo,

zur Adoption/Vaterschaft wurde alles schon gesagt.

Kleine Anmerkung noch: Einen Doppelnamen (ich nehme an, Du meinst DeinNachname-VaterNachname) könntet ihr ohnehin nicht vergeben. Doppelnamen entstehen durch Heirat, nicht durch Geburt. Da muss man sich auf einen Familiennamen für die Kinder festlegen.

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Also erstmal vielen Dank an euch alle#danke

Ja das mit seiner Mutter nervt mich auch aber ich habe meinem Partner klar gemacht das er da mit seiner Mutter reden muss weil ihr das einfach nicht zusteht. Ich kann das auch nicht leiden und finde es unverschämt und respektlos. Ich bin mir aber sicher das sie es lernen wird.

Und das mit der Adoption war wohl in den 70ern so. Aber sicher sagen kann ich das nicht.

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Ihr braucht nur die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsane Sorgerecht beantragen.
Kinder können heutzutage keinen Doppelnamen mehr bekommen.Mein Mann und ich haben gerade geheiratet und da hieß es entweder oder....nur der Partner der quasi einen neuen Namen dazu nimmt könnte einen Doopelnamen tragen.

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hi ;) ich glaube wenn die Mutter einen doppelnamen hat geht es. habe auch erst geheiratet und wusste nicht wie und was.da wurde mir gesagt das er seinen oder meinen annehmen kann. auf die frage wegen doppelnamen meine ich wurde eben geantwortet, wenn ich den doppelten habe würde das gehen..ich habe den Namen meines Mannes und mein Sohn(14) hat (noch???? je nachdem wie er sich entscheidet den alten-hat zum Glück noch Zeit) den alten. LG

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Also so ganz durchgeblickt hab ich da auch nicht...aber soweit ich weiß wurde uns klar gesagt dass unser Kind keinen Doppelnamen tragen kann.Wüßte auch nicht welchen Unterschied es macht ob der Papa oder die Mama einen hätte?!
Da wir allerdings beide recht lange Nachnamen haben (hatten) stand es eh nie zur Debatte...

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Hallo,

wir hatten nur die Vaterschaftsanerkennung gemacht, da wir absehbar heiraten wollten. Unsere Tochter bekam daher schon seinen Nachnamen, damit wir nicht Beide umbenennen müssten. Sorgerecht wurde dann auch mit der Hochzeit für Beide geteilt.

LG und alles Gute für die Geburt!