gibt es unter euch schwangere Außendienstmitarbeiterinnen?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben. Ich bin Außendienstlerin und lebe quasi auf der Autobahn. Wir basteln gerade am 2.Kind und mich würde mal interessieren wie ihr den Beruf mit dem Stress und der SS unter einen Hut bringt. Kann mir das nicht bis zum Mutterschutz vorstellen. Beim Sohnemann wars einfacher, da hatte ich nen Bürojob...

LG

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Mmmh, ich würde mich mal informieren wie es ganz genau bei dir aussieht, denn ich habe im Hinterkopf, dass Schwangere, bei denen mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf der Autobahn im Außendienst gearbeitet wird, einem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Aber wie gesagt,meine nur sowas mal mitbekommen zu haben... Keine Gewähr :-)

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Ps: ich meine dies gilt ab dem 3. Monat :-) aber informiere dich besser mal ausführlich

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Okay,da muss ich mal recherchieren. ..
Danke für die Info. Bissel Schiss hab ich schon, ist ja auch ohne SS nicht ganz ungefährlich so viel zu fahren.

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Ich meine auch sowas gelesen zu haben, dass du nicht mehr den ganze Tag im Auto sitzen darfst.
Auf jeden Fall empfehle ich dir den BeSafe Schwangerengurt. Kann man günstig bei ebay gebraucht kaufen. Der ist echt super!

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Huhu und guten Morgen #winke

Ich bin auch im Außendienst tätig.... aber ich habe die klare Anweisung von meinem Vorgesetzten langsamer zu machen und mich nicht zu überfordern. Könnte ich auch garnicht.... irgendwann ist eh die Puste weg #rofl
Zudem kann ich selber beeinflussen, ob ich fahre, wann ich fahre und wohin ich fahre! Wenn es mir nicht so dolle geht, blieb ich mitm Hintern im Büro :-)

Aber grundsätzlich gilt ja auch für dich und deinen Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz und da steht folgendes :

"Wer eine werdende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des
Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder
stillenden Mutter zu treffen."

Das bedeutet, dass dein Chef sich Gedanken machen MUSS, ob das was du da tust auf irgend eine Art ein Risiko bergen kann. Es geht nicht immer nur um körperliche Belastung sondern auch um Stress der sich negativ auswirken kann.
Außerdem gilt noch folgendes:

"Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden, nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft, auf Beförderungsmitteln"

Somit dürftest du nach Ablauf des dritten Monats auch kein Auto mehr beruflich/dienstlich fahren, zumindest nicht dauerhaft.

Das bedeutet dann im Umkehrschluss, dass dein Arbeitgeber Dich auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen MUSS und Dir trotzdem das gleiche Gehalt zusteht, als wärst du Außendienstlerin (da wird ein Durschnitt der letzten 3 Monate ermittelt). Kann der dich nicht umsetzen, weil er keinen Bürojob oder ähnliches zur Verfügung hat, so muss er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen - ohne finanzielle Nachteile!

Wenn dein Chef also von der Schwangerschaft weiß, ist er verpflichtet sich mit eine´m Betriebsarzt und seiner Fachkraft für Arbeitsicherheit und Dir hinzusetzen und das zu checken.

Notfalls kannst du dich immer an das bei euch ansässige und zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden - die geben immer Auskunft und machen auch Betriebsbesichtigung um deine Tätigkeit zu bewerten.

Wünsch Dir alles Gute #winke

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also da der Sitz der Firma nicht in meinem Gebiet ist, fällt das mit dem Büro flach...
Mal schaun wie es dann kommt.

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Kein Problem, immer wieder gerne ^^

DU kannst ja am wenigsten was dafür, wie dein Arbeitgeber sein Unternehmen organisiert ;-)

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Ich erwarte in Kuerze das zweite Kind und ich bin bis zum Schluss ganz normal gefahren. Autofahren kann zt stressfreier als ein Buerojob sein :)

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Eine Tätigkeit mit einem Personenwagen im Außendienst wird nach gängiger Rechtsauffassung nur dann von dem Beschäftigungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 7 des Mutterschutzgesetzes - MuSchG erfasst, wenn die reine Fahrzeit mehr als 50% der täglichen Arbeitszeit ausmacht. In solch einem Fall ist eine Beschäftigung auch mit einem handelüblichen Dienst-Pkw nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats nicht mehr zulässig. Als Beförderungsmittel sind im mutterschutzrechtlichen Sinn alle Arten von Fahrzeugen anzusehen, mit denen Personen oder Waren zu Lande, auf dem Wasser oder in der Luft „befördert“ werden. Darunter fallen z. B. Busse, Straßenbahnen, Lkw, Lieferwagen, Gabelstapler, Schiffe und Flugzeuge.

Dies ist das was ich meinte. Ich hatte da noch was aus der Personal Vorlesung im Kopf :-)