Krankenversicherung während verlängerter Elternzeit (kein AG)

Hallo,

ich suche nun auch mal Rat, weil ich inzwischen mehrere widersprüchliche Aussagen erhalten habe.

Vorab: Mein befristeter Arbeitsvertrag lief während der beantragten Elternzeit von einem Jahr aus. Nun bin ich aber während der Elternzeit wieder schwanger geworden und mir wurde von der Diakonie geraten, die Elternzeit bis zur Geburt des 2ten Kindes zu verlängern (im Netz habe ich gelesen, dass manche nur bis zu Beginn des Mutterschutzes verlängern - macht es für mich ohne AG einen Unterschied?).

Die Diakonie sagte mir, dass ich diese Verlängerung der Elternzeit nirgendwo beantragen kann, sondern einfach sagen soll, dass ich die Elternzeit verlängere. Damit würde die Krankenkassenversicherung weiterhin kostenfrei für mich fortbestehen.

Die Krankenkasse wiederum meldete sich jetzt, dass sie einen Nachweis über die Verlängerung der Elternzeit haben möchte, sonst werde ich nicht weiter kostenfrei versichert. Da ich aber nirgendwo die Verlängerung beantragen kann, kann ich diesen Nachweis nicht erbringen. Was nun?

Kann ich im Zweifelsfall einfach in die Familienversicherung zu meinem Mann gehen (Stichwort Kündigungsfrist?).

Über das Jobcenter gibt es anteilig aufstockende Leistungen ab Wegfall des Elterngeldes nach einem Jahr bis zum erneuten Elterngeldbezug. Würde dieses sonst für die Kosten der KK aufkommen?
In Vermittlung bin ich dort nicht, da ich ja in Elternzeit bin. Dort hat meine Aussage gereicht, dass ich meine Elternzeit verlängern möchte bis zum ET.

Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen!

LG

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Hallo,

also einmal grundlegend: du bist seit Beendigung deines Arbeitsvertrages NICHT mehr in Elternzeit! Ohne Arbeitsvertrag auch keine Elternzeit. Und deshalb auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Du kannst natürlich bei deinem Mann familienversichert werden.

Ausnahme: wenn du aktuell noch Elterngeld erhältst, dann bist du noch beitragsfrei versichert!

Falls du eine Aufstockung an ALG 2 bekommst (bzw, ihr, wenn dein Mann zuwenig verdient) dann bist du darüber auch versichert.

lg, verena

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Vielen Dank für deine Antwort.

Da ich noch Elterngeld bekomme, bin ich noch beitragsfrei versichert. Doch das ändert sich in Kürze, dann wird meine Motte ein Jahr alt und das Elterngeld endet.

Ab dann greift die Hartz 4 Aufstockung, da wir sonst zu wenig zum Leben haben bis ich wieder Elterngeld beantragen kann.

Du bist dir sicher, dass mit der Aufstockungsleistung auch die Kosten der KK übernommen werden? Habe wirklich Angst, dass wir auf einmal diese selbst zahlen müssten und das ist ja nicht wenig ...

LG

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Wenn du unsicher bist, lass dich einfach über deinen Mann familienversichern, dann ist das alles gar kein Problem!

Wann wird dein Kind ein Jahr? Und wann warst du bei der Diakonie und die haben dir den Unsinn erzählt?

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Ohne AG hast du keine Elternzeit und somit ist der Rat der Diakonie wieder in die Tonne zu treten! Aber das ist leider oft so.

Was du machen solltest, wenn das noch funktioniert, ist den Rest des Elterngeldes splitten und hoffen, dass du somit bis zur Geburt bzw. zum Mutterschutz kommst, dann bist du weiterhin beitragsfrei pflichtversichert. Klappt das nicht, musst du nach Ende der letzten Elterngeldzahlung dich selber krankenversichern bzw. in die Familienversicherung deines Mannes gehen.

Die KK hat natürlich Recht, denn ohne Elternzeit (die man immer beim AG anmelden muss!) kannst du nicht weiterhin beitragsfrei versichert sein. Da du keine Elternzeit hast, entfällt diese Möglichkeit also!