mutterschutzgesetz, maschine mit fußpedal

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine Frage zum mutterschutzgesetz...und zwar arbeite ich an einer Maschine, die mit einem fußpedal bedient wird. Und das ist in der schwangerschaft jetzt nicht mehr erlaubt oder was meinen die da genau?

LG julia

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#winke

Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Ich fahre jeden Tag Auto und da hat man auch Fußpedale!

Lg
Nina 9+5

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Ja keine Ahnung.
Es steht halt im mutterschutzgesetz, dachte jemand weiß genauer bescheid. Außerdem trete ich da mindestens Ca. 4000 x am Tag drauf. :-)

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Es geht im Mutterschutzgesetz um Maschinen, die mit dem Fuß <angetrieben> werden. Das ist etwas anderes, als ein einfaches Fußpedal zur Bedienung.

Hat eine Nähmschine beispielsweise einen Motor und wird nur über das Fußpedal angesteuert, ist das kein Problem im Sinne des Mutterschutzgesetzes.

Lg Lia :-)

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Ah ok danke :-)

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#rofl

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wenn du in die pedale treten müsstest um deine maschine zu bewegen wäre es verboten..

also kein hamsterrad mehr,
kein fahrrad-gabelstapler..sowas..

mir fällt jetzt nicht ein, welche maschinen heutzutage noch mit dem fuß angetriegen werden.. #schein

also steuerpedale sind da sicher in ordnung