Weihnachtsgeld im Mutterschutz?

Hallo Zusammen :-)

Es is zwar noch ein Weilchen hin, bis es bei mir so weit ist, aber gerade kam die Frage auf, ob mir dieses Jahr Weihnachtsgeld zusteht. Der Geburtstermin ist zwischen dem 8. und 15.10. Die Ärztin wollte sich noch nicht festlegen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst in RLP und die Jahressonderzahlung erhalten wir im November. Zu dieser Zeit bin ich noch in MuSchu. Kennt sich da jemand aus? #augen

Danke ;-)

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Hallo,

ist dein Weihnachtsgeld vertraglich festgelegt oder eine freiwillige Sonderzahlung? Das macht einen großen Unterschied...

LG

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Das ist tariflich im TVöD geregelt.

Anspruch und Bemessungsgrundlage
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).

Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

MuSchu würde bei mir Anfang September anfangen. Wie ist es dann? Hab ich Anspruch auf den kompletten Betrag? #kratz

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Hallo!
Mein EET war auch der 15.10. (letztes Jahr ;-)). Kind kam auch pünktlich...
Bin verbeamtete Lehrerin und habe Ende November das komplette Weihnachtsgeld bekommen.

LG #winke

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Das wäre ja mal sehr toll, wenn das bei mir auch so wäre! #ole
Danke

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Hi!

Bin auch im öffentlichen Dienst. Meine Kleine ist im März geboren worden und ich habe trotzdem volles Weinachtsgeld am Ende des Jahres bekommen. Da war ich ziemlich platt. Ich gehe daher davon aus, dass Du es voll bekommen wirst. Ansonsten steht es einem ja mindestens teilweise zu. Ich hoffe auch wieder darauf...Kind Nr. 2 ist für den 27.09. ausgerechnet!

Gruß

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TVöD oder TVL sagen dass es sogar in dem Jahr der Geburt bzw. des Ende des Mutterschutzes immer die volle Jahressonderzahlung gibt, ohne Kürzung!