Elternzeit frühzeitig beenden um Mutterschaftsgeld vom AG zu erhalten?

Hallo Zusammen,

um Mutterschaftsgeldzuschuss von meinem AG zu erhalten (bin geringfügig beschäftigt) müsste ich lt. Aussage meiner Krankenkasse die Elternzeit (meiner jetzigen Tochter) frühzeitig beenden! Wisst ihr ob der Arbeitgeber der frühzeitigen Beendigung zustimmen muss? Er hat ja daraus dann nur Nachteile?!

Ich würde mich sehr über Antworten und Tipps freuen!

Liebe Grüße

Linchen

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Ich muß das dann auch machen. Bin zwar erst in der 6. SSW, aber ich meine der Arbeitgeber muß da nicht zustimmen. Du hast ja ab dann Mutterschaftsurlaub und darfst deinen Erziehungsurlaub unterbrechen.

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Hallo.
Der AG muss zustimmen, da gibt es ein neues Gesetz zu.

LG

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Der AG kann in dem Fall nur innerhalb von 4 Wochen und nur wegen dringender betrieblicher Gründe ablehnen, da dies als besonderer Härtefall für die Mutter gilt. Der AG muss die Gründe einzeln darlegen und im Streitfall auch wirklich nachweisen können. Dies wird in der Praxis kaum gelingen.

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Falsch, er kann es nICHT ablehnen. steht so im Gesetz.

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Achja? Na dann zitiere ich mal:
§ 16 III BEEG
Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

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Hab mich auch damit beschäftigt unf nein, dein AG muss nicht zustimmen. Und Nachteile hat er auch nicht, er kann sich das Geld für deine erneute Mutterschaftszeit von der KK holen. Da gibt es extra ein neues Gesetz dazu.

Liebe Grüße,
mona-lisa

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"Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs, das am 18.09.2012 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber u.a. auch § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG geändert. Der neue § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG regelt nunmehr, dass Arbeitnehmerinnen die angemeldete Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden können, um die Mutterschutzfristen (§ 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG) und die damit verbundenen Rechte (insbes. erneute Mutterschaftsgelder) in Anspruch zu nehmen."

(http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/?cid=43402)

Lg Lia :-)

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Vielen Dank für deine Antwort :-)

Weißt du auch zu wann ich meine Elternzeit beenden muss um Anspruch zu haben? Ich habe am 7.6 ET und meine Elternzeit geht eigentlich bis 23.6.2014!

LG

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Der 26.4. sollte der erste Tag des Mutterschutzes sein, somit musst du die Elternzeit zum 25.4. beenden, um damit dann aus der Elternzeit nahtlos in den Mutterschutz zu gehen!

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Herzlichen Dank für die vielen Antworten, ihr habt mir alle sehr geholfen #pro

Wisst ihr auch zu wann ich meine Elternzeit beenden muss um Anspruch zu haben? Ich habe am 7.6 ET und meine Elternzeit geht eigentlich bis 23.6.2014!

Liebe Grüße

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Welche Nachteile hat denn der AG, wenn ich fragen darf?

Genau, gar keine, denn die Zahlungen die er als AG-Zuschuss leistet, werden von der KK erstattet!
Also nein, er muss nicht dazu befragt werden, zum Beginn des Mutterschutzes kannst du ohne Zustimmung des AGs die Elternzeit beenden.

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ehrlich gesagt, kenne ich mich gar nicht aus deswegen habe ich gefragt ;-) Ich wusste nicht dass mein AG sich das Geld von der Krankenkasse holen kann!

Ganz lieben Dank für deinen Beitrag! Ich werde das gleich beantragen!