Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Hallo zusammen!

Bin zwar noch recht früh dran (24. SSW) aber möchte mich schon mal vorab informieren und schauen was es so zu beantragen bzw. zu erledigen gibt damit ich noch Geld bekomme wenn ich aufhöre zu arbeiten.

Meine Fragen:

- Elterngeld kann man ja ab der Geburt beantragen

- Mutterschaftsgeld schon mit der Bescheinigung vom FA in der 30. Woche

Ich versteh nun nicht den Unterschied dieser beiden Gelder?! Bekommt jeder beides? Woher bekomme ich Geld wenn ich bis jetzt in Vollzeit gearbeitet habe und dann schon 6 Wochen vor der Geburt zuhause bin?

Ich versteh das ehrlich gesagt alles nicht so recht. Hat jemand ne Erklärung für mich oder einen guten Link? :-)

Danke und Grüße!

Claire

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Mutterschaftsgeld deckt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ab. Es wird anteilig von Krankenkasse und Arbeitgeber gezahlt.

Das Elterngeld kannst Du erst nach der Geburt beantragen. Als Berechnungsgrundlage zählen hier die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Mach Dir am besten vorab Gedanken wie lange du Elterngeld beziehen möchtest und ob ihr Partnermonate nehmt, etc etc.

Und um deine Fragen zu beantworten: Jeder Mutti steht Beides zu, die Höhe von beiden Geldern hängt natürlich vom vorherigen Gehalt ab.

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Hello,

also mit meinen einfachen Laienworten und nach meinem Verständnis:
Mutterschaftsgeld bekommst Du während des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bei einem "Einling" ;-)
Das wird von Deiner Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber zusammen gezahlt und sollte in etwa Deinem letzten Nettogehalt entsprechen. Wenn der Mutterschutz vorbei ist und Du in Elternzeit gehst bekommst Du je nachdem wie lange Du gehst normalerweise max 10 Monate Elterngeld, was in etwa 67% Deines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate entspricht - ist aber realistisch etwas weniger. Bei 1800€ ist der Deckel.
Wenn Dein Partner auch Elternzeit nimmt bekommt man glaube noch weitere 2 Monate Elterngeld.
Das Elterngeld kann man sich auch auf 2 oder 2 Jahre strecken lassen, bekomsmt dann halt nur die Hälfte oder ein Drittel.

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Hey,

also ich bin zwar erst in der 15.SSW (ab morgen) und es ist meine 1.SS aber soviel ich weiß bekommst du 6 Wo vor der Geburt und 8 Wo danach Mutterschaftsgeld und dann danach das Elterngeld 12 Mo lang bzw. 14 Mo wenn davon dein Partner 2 Mo in Elternzeit geht. Du kannst das Elterngeld natürlich auch auf 2 Jahre splitten lassen wenn du vor hast 2 Jahre zu Hause zu bleiben.

Also so hab ich das zumindest verstanden.

Ich hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen. :-)

Lg

http://www.elterngeld.net/mutterschaftsgeld.html

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Ich dachte auch erst dass es das Elterngeld für ein volles Jahr gibt, aber nein, nur für 10 Monate (außer wenn der Partner auch daheim bleibt), weil in den ersten 2 Monaten ist man ja noch anderweitig versorgt...
Wenn man dann noch diverse Pauschalen, Urlaubsgeld u.ä. vom Nettogehalt abzieht, die bei der Berechnung nicht mit berücksichtigt werden und Du Dir somit vom Netto wegdenken musst kommt man nicht auf die angepriesenen 67 % für ein Jahr, sondern auf 12 Monate gerechnet nur auf 58% oder so...super oder? Aber gut, ist eine gute Sache dass es das Elterngeld überhaupt gibt. Nem geschenkten Gaul....

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Das Ist so nicht ganz richtig,da das mutterschaftsgeld,welches man 8wochen nach der Geburt erhält, auf das Elterngeld angerechnet wird und man dann somit nur noch 10monate Elterngeld bekommt.

Liebe Grüße

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Danke für eure Antworten! Dann bleibt mir noch die Frage: Muss bei meinem Arbeitgeber ja die Elternzeit beantragen. Voraussichtlicher Termin 18.05.2014.

Ich will ein Jahr in Elternzeit gehen. Ab wann gilt die dann? Ab Geburt oder ab 8 Wochen nach der Geburt? Was schreib ich meinem AG rein von wann bis wann ich weg bin?

Sorry aber ich kapiers wirklich nicht.... :-(

Danke für eure Hilfe!

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Ab 8 Wochen nach der Geburt, sobald der Mutterschutz vorbei ist. Du hast die ss aber schon dem AG gemeldet, oder? Dann müssen die ja wissen bis wann Dein MuSchu geht, und erst 7 Wochen vor Ende des MuSchu musst Du mitteilen ob und wie lange Du in EZ gehst.

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Die Elternzeit zählt bei der Länge ab der Geburt, so dass du am 1. Geburtstag wieder arbeiten musst, beginnt aber erst nach dem Mutterschutz.
Sprich anmelden musst du die Elternzeit erst nach der Geburt (da du ja dann erst einmal mindestens 8 Wochen Mutterschutz hast!),