Beschäftigunsverbot und Fortbildung. Kennt sich jemand aus?

Hallo ihr Lieben,
ich arbeite in einem Beruf wo man mit Bekanntgabe der SS ein Beschäftigunsverbot bekommt. Vertraglich ist vereinbart, dass ich eine gewisse Geldsumme im Jahr für Fortbildungen nutzen kann. WIe ist das denn jetzt im Berufsverbot? Habe ich den Anspruch da auch? Ich möchte ihn nicht unverschämterweise einfordern, finde darüber aber keine Aussagen im Netz. Weiß jemand von euch wie da die rechtliche Lage ist?

Grüße

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Huhu...
Ich weiss nicht wo du arbeitest aber ich bin als Erzieherin in der Krippe auch im BV. Ich darf keine FoBis besuchen. Denke dass das auf den Arbeitgeber ankommt. Mein Arbeitgeber möchte erst wieder dass ich FoBis besuche wenn ich aus der Elternzeit zurück bin da ich durch meine Fobi der Einrichtung zum jetzigen Zeitpunkt kein Nutzen bringe.

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Hallo!

Also den Urlaubsanspruch behältst Du ja auch, warum solltest Du da den Anspruch auf den Bildungszuschuss verlieren, vorallem wenn er Dir vertraglich zu gesichert ist. Frag am doch mal beim Betriebsrat oder beim Personalwesen nach.
Immerhin bist Du ja nicht krank, was sollte also gegen Fortbildung sprechen.

Ich habe ja auch ein Beschäftigungsverbot, arbeite in ner Lackiererei, und beim Großen hatte ich es auch und habe trotzdem mein Technikerstudium in der Abendschule fortgesetzt, ohne das es Probleme mit meinem Arbeitgeber gab.

LG minnimay

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danke für deine antwort.
wir sind ein team aus 6 leuten und 3 azubis, da gibt es keinen betriebsrat oä... arbeite auch nicht in einer branche wo es vertragsvorgaben gibt oder festgelegte bezahlte fortbildungen die regel sind, mein "guter" vertrag ist eher die ausnahme. kann daher auch keine kollegen fragen... :-(
kannst du mir das mit dem urlaub genauer erklären? wenn diesmal alles gut geht, bekomme ich erst mitte juli unser baby. solange ich stille (wenn es klappt) bin ich auch im beschäftigungsverbot. dh ich falle wenn alles gut geht das ganze jahr 2014 aus. da hab ich doch dann keinen urlaubs anspruch...?
grüße

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Ich arbeite für nen großen Konzern.
Also ich habe seit 30.05.2013 das Beschäftigungsverbot und den Anspruch auf meinen Resturlaub bis zum Mutterschutz bleibt bis zum 31.12.2015 bestehen, da ich im Anschluss an die Geburt erstmal noch Elternzeit nehme. Zu diesem Resturlaub kommt dann noch der Urlaub für jeden im Mutterschutz angefangen Monat, dass heißt ich kriege für dieses Jahr noch die Tage für November und Dezember und da morgen die Geburt ist noch die Tage für Januar und Februar, diese Tage muss ich ebenfalls bis Ende 2015 nehmen.

Wie das mit beschäftigungsverbot nach der Geburt ist, weiß ich nicht.

LG minnimay

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Naja, theoretisch müsstest du die Fortbildung machen können, wenn die explizit in deinem Vertrag festgelegt ist. Praktisch fände ich es persönlich nicht besonders fair, denn der AG zahlt sowas ja nicht aus Jux und Dollerei... Musst du wissen.
Dein BV versteh ich nicht... Soweit ich weiß, endet das doch mit dem Mutterschutz?! (Urlaubsanspruch entsteht bis Ende Mutterschutz)

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hallo nele,
das BV besteht so lange es in irgendeiner art für mutter und kind gefährlich ist. ich arbeite mit stoffen und infektionen die auch in die muttermilch übertreten könne, somit habe ich BV solange ich stille (da gibt es aber eine zeitspanne die nicht überschritten werden darf). es it so, dass aktuelle fortbildung in meinem beruf sehr wichtig sind, zusätzlich war von anfang an geplant, dass ich nach der familienplanung teilhaber werde. leider kann man nicht planen, dass man vier FGten hat und am ende hatten wir fast schon selber nicht mehr daran geglaubt. daher sind jetzt eigentlich die ganzen teilhaber pläne bei steurberater und anwalt. somit wissen die AGer, dass ich langfristig bleibe und es nicht um jux und dollerei geht. wenn es jetzt gut geht werde ich aber natürlich die angestellten situation nutzen und erst danach die teilhaberscahft voran treiben.

ich möchte meinen AGern gegenübe nicht unfair sein. daher versuche ich ja rauszufinden ob es da klare regeln gibt...

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Ich hatte zu Beginn meiner Schwangerschaft auch ein BV. Das bezog sich auf die Arbeit mit Kindern. Zeitgleich begann eine wöchentliche Fortbildung. Weil in dieser keine Kinder waren, durfte ich die Fortbildung besuchen. Auch hätte ich Arbeiten übernehmen können, die von zu Hause zu erledigen sind. So war auch die gesetzliche Lage. Wenn ich ein BV in allen Tätigkeitsbereichen gehabt hätte, z.B. aufgrund von gesundheitlicher Beeinträchtigung (Blutungen mit Bettruhe), hätte ich gar nichts machen dürfen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du ein BV, da du mit Gefahrenstoffen arbeitest. Jetzt kommt es eben auf deine Fortbildung an. Wenn du da auch mit Chemikalien etc. umgehen musst, dann dürftest du diese nicht besuchen. Wenn es nur eine Art Vortrag ist, dann müsste es gehen.

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hallo,
ich habe das BV zwar nicht in allen tätigkeitsbereichen, aber eben in dem bereich in dem ich hauptsächlich arbeite. mir geht es gut, am empfang sitzen kann ich ohne probleme, aber blöd gesagt, kosten tu ich ja den AG das gleiche und da "lohnt" es sich nicht mich für tätigkeiten einzusetzten die zB auch ein azubi machen kann. daher ist es üblich, dass die AGter idR immer das BV nutzen. sie bekommen dann ja das ganze gehalt von der KV erstattet und können damit jemaden zahlen der meine arbeiten übernehmen kann.
gesundheitlich wären fortbildungen kein problem. ich weiß hat nur nicht ob ich weiter einen anspruch auf das habe was im vertrag steht oder ob solche dinge im BV pausieren...
lg