Alte Arbeitsstelle nach Elternzeit ?!

Hallo ihr Lieben,

ich bin zwar erst im 2. Trimester der SSW, aber ich mache mir natürlich schon Gedanken, wie es danach weiter geht.

Ich habe zu dem Thema "Alte"neue Stelle nach Elternzeit schon viele verschiedene Meinungen gehört.

Natürlich würde ich gern wieder in meine "Alte" Filiale zurück..
Mir wird grade bewusst, dass es bald mein letzter Arbeitstag dort sein könnte.#zitter

Wie ist das: Hat man Anspruch auf dieselbe Stelle?

Habt ihr da Erfahrungen/Einblick?

Danke für eure Antworten!

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Auf die selbe stelle weiß ich nicht aber dein Arbeitgeber muss dir danach wieder eine stelle geben. Außer du hast einen befristeten Vertrag.

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Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

Der Gesetzgeber gestattet den Eltern inzwischen, dass Vater, Mutter oder beide zusammen drei Jahre ohne Berufstätigkeit zu Hause bei ihrem Kind bleiben. Er garantiert während dieser Elternzeit Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie. Denn der Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig, er ruht lediglich. Kehrt die Frau beziehungsweise der Mann aus der Elternzeit zurück, muss ihm entweder der alte oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. War das ein Ganztagsjob, besteht erst einmal nur Anspruch auf einen Ganztagsjob.

Das habe ich bei Google gefunden. Ich würde mal sagen, 50/50 :-D

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Hmmm...

ich weiß bzw. vermute, dass meine Stelle während meiner Abwesenheit wahrscheinlich aus personaltechnischen Gründen nicht besetzt werden kann.
Die anderen müssen meine Arbeit mit erledigen.

Das erhöht die Chancen, oder?
Bin unbefristet.

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Ja, wenn keiner dafür extra eingestellt wird, dann sieht es gut aus. :-) Das wird schon werden :-D

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Soweit ich weiß, muss der AG nur eine gleichwertige Stelle, aber nicht zwingend die Alte anbieten...
Am besten fragst du bei deinem AG nach den Chancen und hast somit gleich die Möglichkeit zu betonen, dass du sehr gern zurück willst...

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Hi,
ich finde man kann gar nicht früh genug mit seinem Arbeitgeber über den Wiedereinstieg sprechen. Eine Garantie oder eine schriftliche Verpflichtung wird Dir keiner geben.
Aber bist Du erst mal weg und lässt 3 Jahre nichts von Dir hören wird es sicher schwer.
Achtung: Du musst die Elternzeit ohnehin für die ersten zwei Jahre mit Deinem Arbeitgeber planen. Nur ein Jahr nehmen und dann verlängern => ist nicht!

Für mich hat sich folgendes Modell bewährt und das habe ich auch als "unverbindliche Absichtserklärung" vor dem Mutterschutz beim AG abgegeben:
- Nach einem 1 Jahr Elternzeit in Teilzeit 8 Stunden(1 Tag) => Oma Betreung
- Nach zwei Jahren Elternzeit in Teilzeit 20 Stunden(5Tagex4Std)=> Tagesmutter
- Nach drei Jahren Elternzeit schriftlich mit 3 Monaten Frist (!) zum Ende dauerhafte Veränderung des Arbeitsvertrages auf 30 Stunden(normales Teilzeitgesetz.) Aber 30 ist auch schon ganz schön viel...

Ich arbeite zum Glück in einem großen Unternehmen, habe zwei verschiedene Aufgabengebiete und Kollegen, die es ein Jahr ohne mich durchgehalten haben, so dass niemand neues auf meinem Platz saß.
Auf Tipp von Kolleginnen mit Kindern haben ich regelmäßig die Arbeit besucht (so alle 2 Monate) und mich zu Abendveranstaltungen (z.B Weihnachtsessen, Besuch von auswärtigen Kollegen) informieren lassen.
So habe ich zwar nicht gearbeitet, aber jedesmal haben mich alle Kollegen gefragt, wann ich denn endlich wieder komme.

Ich hatte viel Glück, habe mich aber gekümmert und auch wenn es sich vielleicht die ersten Jahre nicht rechnet (" ach nee, dann hab ich ja fast nix raus") hat es sich für mich im Nachhinein gelohnt. Denn jetzt verdiene ich was und sitze nicht noch weiter zu Hause.
Überlege Dir selbst erstmal wie lange Du zu Hause bleiben möchtest und schau mal wie es Kolleginnen/Freunde gemacht haben. Du kannst Deinen Arbeitgeber sicher einschätzen, was auch für ihn machbar ist.
Klar sind das Einschränkungen für Deine Firma, aber so haben sie nach 3 Jahren wieder jemanden, der schon eingearbeitet war, nicht komplett weg war und den Laden kennt. Vielleicht kannst Du zwischendurch auch mal als Urlaubsvertretung eingeplant werden.

Und: Lass Dir vor Mutterschutz ein Zwischenzeugnis schreiben! Falls es mit dem Einstieg dort nicht wieder klappen sollte, hast Du für ein Arbeitszeugnis eine besser Vorlage, als wenn jemand Deine Arbeit nach 3 Jahren beurteilen soll.

So war eben unsere Entscheidung zusammen mit Mann und Kind.

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Oh, vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort!
Ich werde mich auf jeden Fall auch immer präsent halten.. Ich werde zu jeden Temveranstaltungen gehen und auch so mal die Filiale besuchen.
Ich möchte richtig zeigen, dass ich wieder kommen möchte.

Ich fürchte, in unserer relativ kleinen Filiale (6 Mann) muss ich nach dem Jahr wieder voll da sein.. aber damit habe ich kein Problem ;)

Du machst mir Mut. Und deine Anregungen sind super:-D

vielen liebe dank!!

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Dann wünsche ich Dir viel Erfolg!

Aber erstmal für das Baby ;-)

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Wenn in deinem Vertrag steht, welche Filiale, dann hast du Anspruch auf diese, wenn nicht, dann nur auf eine Filiale.