Frage: krankengeld

Hallo ihr schwangeren.

Hab eine Frage bezüglich Krankengeld:

Im Juni war ich 1 Woche krank wegen Blutungen in der Frühschwangerschaft.
Dann wieder gearbeitet.
Im September war ich 1 Woche krank wegen vorzeitigen Wehen.
Dann wieder gearbeitet.
Im Oktober war ich 2 Wochen krank wegen zu schnellem Puls ( tachykardie), ich lag 2 Tage stationär und gleichzeitig Erkältung mit Fieber.

Meine Frage:

Man bekommt ja ab 6 Wochen Krankheit Krankengeld.

Es müssen also nicht am Stück die krankheitstage bestehen, sondern werden bei einer Diagnose auf das Jahr zusammen gerechnet.

Nun bin ich der Meinung, das ich 3 verschiedene Diagnosen hatte, Die aber aufgrund der schwangerschaft entstanden.

Meint ihr die Krankenkasse, zählt diese 3 Diagnosen insgesamt zu dem hauptbegriff schwangerschaft ?

Das wären dann ja schon 4 Wochen weswegen ich wegen einer Krankheit zu Hause war.

Das heißt wenn ich jetzt zb rückenschmerzen habe aufgrund der schwangerschaft, das ich dann 2 wichen krAnk geschrieben werde und ins Krankengeld falle.

Sehe ich das richtig?

Danke Lg

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Ich glaub schon, das es zusammen gerechnet wird, wenn es alles aufgrund der SS erstellt wurde.

Am besten ist es, wenn du mal bei der KK anrufst und da nachfragst, die können dir auch sagen, ob die Diagnosen alle zusammen gerechnet wurden, bzw. ob z. b. die Sache im Oktober extra gerechnet wurde....

LG Martina

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Soweit ich weiß bekommt man Krankengeld, wenn man sechs Wochen am Stück krank ist, es werden nicht die krankheitstage über das Jahr "gesammelt"

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Das ist eine allgemeine Annahme, aber leider falsch....

Ein normaler "AG" wenn innerhalb von 6 oder 12 Monaten z.B. jeden Monat 1 Woche wegen Erkältung eine AU hat, bekommt die Zeiten zusammen gerechnet.

Wenn eine Schwangere während der SS mehr als 6 Wochen aufgrund der SS krankgeschrieben war(muss hier soweit ich weiß nicht unbedingt die gleiche Diagnose sein) fällt sie automatisch ins Krankengeld. Wenn allerdings was bei war, wo nicht die SS in irgendeiner Weise beteiligt war (also z.B. Fuss gebrochen etc.) dann zählt es extra. Aber wegen starker Übelkeit, Rückenschmerzen, Symphysenproblemen etc. wird es meines wissens zusammen gerechnet.

LG Martina

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#winke

bin mir zwar nicht sicher aber ich bin auch der Meinung, das es 3 verschiedene Diagnosen sind. Würd einfach mal bei der KK nachfragen oder ruf bei deinem FA an.

Lg :-)

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Die Wehen und Blutungen werden definitiv zusammengefasst, da beides im Zusammenhang mit der SS. Bei der AU im Oktober müsste man wissen, was genau als Grund auf der AU stand.

Aber am besten ist immer bei der KK nachfragen.

LG Martina

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Sehe das auch so wie Tinar; Ruf am besten bei der Krankenkasse an! Die können dir am sichersten Auskuft geben!

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Hallo,

das gleiche Problem hatte ich letzte Woche und hatte auch die Frage hier gestellt. Habe mich dann überall kundig gemacht (auch direkt bei der Krankenkasse) und das Ergebnis war: Die Zeiten werden zusammengezählt, auch wenn die einzelnen Schlüssel unterschiedlich sind. Die "Ursache" (das klingt so blöd), also der Oberbegriff ist "Schwangerschaft" und das betrifft ja dann wieder alle einzelnen Krankschreibungen. Daher darf es zusammengezählt werden. Daher bin ich dann auch über die 6 Wochen gekommen. Wusste das vorher auch nicht.

Käme ein Beschäftigungsverbot vielleicht in Frage bei dir?

LG
platschi92

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Ich stand vor der gleichen Situation und hab bei meiner Krankenkasse angerufen und die haben zu mir gesagt.

Bei akuten Beschwerden wie Erkältung, Magenschmerzen , Übelkeit und und und wird es nicht zusammen gerechnet. Nur wenn du zb. eine Prellung hast die über 6 Wochen geht oder OP das wird gerechnet.

In einer Schwangerschaft sieht es sowieso auch nochmal anders aus.

Du kannst aber bei deine Krankenkasse anrufen und die schauen im Pc.

Ich bin jetzt im BV , Weil das die Beste Lösung für beide Parteien war.

LG steffy

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Na klasse. Meine FÄ hat mich wegen einmaliger Blutungen (nicht mal nen Hämatom) ja schon 3 1/2 wochen krank geschrieben. Und wenn die um sind, bin ich ja gerade mal in der 11. Ssw :-( na hoffentlich bekomme ich dann wirklich das Berufsverbot so wie es der AG will (aber komischerweise behauptet nur die Ärztin könne das ausstellen)

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es können beide ausstellen aber ich glaube der einfache weg ist über dem Arzt.

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Huhu

Ich habe heute diese Frage meiner Ärztin gestellt und diese meinte, auch nach jeder neuen Diagnose in der Schwangerschaft beginnt die 6-Wochen- Frist von vorn...
Nur wenn aufgrund einer Erkrankung eine weitere Krankheit entsteht wird angerechnet.

Ich war Anfang der Schwangerschaft fünf Wochen wegen Übelkeit und nun zwei Wochen wegen vorwehen krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hatte bei der Krankenkasse wegen den Diagnosen angefragt und lt. aok werden die Wochen NICHT zusammengerechnet.

Lg Jazzmin

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Danke für eure antworten